Versicherungen für Beamte

Wie ist Dein zukünftiger Berufsstatus?

Wie bist Du jetzt versichert?

Wann ist der gewünschte Versicherungsbeginn?

In welchem Bundesland wirst Du tätig sein?

Sind Dir Leistungen vom Heilpraktiker wichtig?

Welche Unterbringung wünschst Du?

Sind Dir Zahnleistungen wichtig?

Wie wichtig sind Dir Rückerstattungen von Beiträgen?

Wo liegen Deine Prioritäten?

In welcher Region (PLZ) wohnst Du?

Wann bist Du geboren?

Der Tarifbeitrag richtet sich nach Deinem Alter. Für eine genaue Berechnung benötigen wir daher Dein Geburtsdatum.

Können wir Dich bei weiteren Themen unterstützen?

Du kannst auch mehrere auswählen.

An wen sollen wir den Tarifvergleich senden?

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.

"Ich bin sehr zufrieden mit meiner Beratifee, alles top."

Torben-Henrik K. aus Berlin Prenzlauer Berg

"Sehr ausführlicher Vergleich und es hat alles gut geklappt."

Anna F. aus Berlin

"Tolles Team, sehr schnelle Reaktion, gute Erklärungen."

eSpark T. aus Schönefeld

"Super Service, super Beratung, sehr angenehm, komplizierte Sachverhalte wurden einfach erklärt, gern immer wieder!"

Frank W. aus Neuenhagen

"Die Beratung war einfach top! Kompetent, verständlich und auf meine Bedürfnisse als Lehrer abgestimmt. Endlich habe ich den passenden Versicherungsschutz gefunden – absolut empfehlenswert!"

Sabrina H. aus Berlin

"Als frisch ernannter Beamter hatte ich absolut keine Ahnung von Versicherungen. Die Beratung war super verständlich und genau auf meine Situation als Feuerwehrmann abgestimmt. Jetzt fühle ich mich perfekt abgesichert."

Torben Z. aus Potsdam

Profitiere als Beamter von niedrigen Beiträgen dank staatlicher Beihilfe in der privaten Krankenversicherung.

Sichere dir niedrige Beiträge in der privaten Krankenversicherung durch die richtige Tarifauswahl und passende Zusatzbausteine.

Sichere Dir eine Rückerstattung in der privaten Krankenversicherung, wenn Du keine Leistungen nutzt.

Nutzen Sie dafür einfach unser Formular auf der Website, senden Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Ihr persönlicher Fachberater wird sich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen melden.

Auch im digitalen Zeitalter legen wir großen Wert auf persönliche Gespräche.

Wir besprechen Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche gerne per Telefon, in einem Online-Meeting oder bei einem persönlichen Treffen.

Falls Sie noch Fragen haben oder einzelne Punkte besprechen möchten, sind wir für Sie da. Wir beantworten Ihre Fragen und nehmen gegebenenfalls Anpassungen vor.

Nach Vertragsabschluss stehen wir Ihnen als persönliches Versicherungsteam zur Seite – sei es im Versicherungsfall oder bei Klärungsbedarf.

Wie ist Dein zukünftiger Berufsstatus?

Wie bist Du jetzt versichert?

Wann ist der gewünschte Versicherungsbeginn?

In welchem Bundesland wirst Du tätig sein?

Sind Dir Leistungen vom Heilpraktiker wichtig?

Welche Unterbringung wünschst Du?

Sind Dir Zahnleistungen wichtig?

Wie wichtig sind Dir Rückerstattungen von Beiträgen?

Wo liegen Deine Prioritäten?

In welcher Region (PLZ) wohnst Du?

Wann bist Du geboren?

Der Tarifbeitrag richtet sich nach Deinem Alter. Für eine genaue Berechnung benötigen wir daher Dein Geburtsdatum.

Können wir Dich bei weiteren Themen unterstützen?

Du kannst auch mehrere auswählen.

An wen sollen wir den Tarifvergleich senden?

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.

Private Krankenversicherung für Beamte im Fokus

Beamte erhalten in Deutschland Beihilfe, die einen großen Teil der Gesundheitskosten abdeckt: 50-70% für sich selbst, 70% für Ehepartner ohne Einkommen und 80% für Kinder. Die restlichen Kosten müssen jedoch selbst getragen werden. Die private Krankenversicherung (PKV) hilft, diese Restkosten zu decken und bietet zusätzliche Vorteile.

Leistungsumfang

Wähle einen Tarif aus, der Deinen Bedürfnissen am besten entspricht, wie Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer.

Beitrag

Die Kosten variieren je nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Tarif. Eine gründliche Kostenanalyse ist wichtig und ist bei uns kostenlos und unverbindlich.

Eigenbeteiligung

Einige Tarife haben Selbstbeteiligung, die die monatlichen Beiträge senkt, aber im Krankheitsfall zusätzliche Kosten verursacht.

Vertragslaufzeit

Achte auf die Flexibilität des Vertrags. Einige Tarife bieten jährliche Kündigungsmöglichkeiten, andere sind längerfristig.

Zusatzleistungen

Prüfe, ob der Tarif zusätzliche Leistungen wie Zahnzusatzversicherung oder alternative Heilmethoden umfasst.

Profitiere als Beamter von niedrigen Beiträgen dank staatlicher Beihilfe in der privaten Krankenversicherung.

Sichere dir niedrige Beiträge in der privaten Krankenversicherung durch die richtige Tarifauswahl und passende Zusatzbausteine.

Sichere Dir eine Rückerstattung in der privaten Krankenversicherung, wenn Du keine Leistungen nutzt.

Private Krankenversicherung für Beamte: Wie Beihilfe und Beitrag zusammenwirken

Für viele Beamte ist die Private Krankenversicherung (PKV) nicht nur eine Option – sie ist oft die sinnvollste Wahl. Der Grund liegt im besonderen Zusammenspiel von Beihilfe und Restkostenversicherung: Der Dienstherr beteiligt sich im Rahmen seiner Fürsorgepflicht an einem Großteil der Krankheitskosten – die verbleibenden Kosten sichert der Beamte privat ab. Diese Kombination führt in der Regel zu niedrigeren Beiträgen und besseren Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Was die Beihilfe für Beamte konkret bedeutet
Die Beihilfe ist ein finanzieller Zuschuss des Dienstherrn zu medizinischen Aufwendungen. Sie deckt in der Regel zwischen 50 % und 80 % der Kosten – je nach familiärer Situation, Bundesland und Status:

  • Verheiratete Beamte mit Kindern erhalten meist einen höheren Beihilfesatz
  • Ledige Beamte ohne Kinder tragen meist einen höheren Eigenanteil
  • Der konkrete Beihilfeanspruch kann sich auch je nach Bundesland unterscheiden

Die verbleibenden Kosten deckt die PKV über sogenannte Beihilfetarife ab – individuell zugeschnitten auf die Höhe der Beihilfe. Daraus ergibt sich für Beamte eine besonders effiziente Form der Absicherung.

Warum die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Beamte oft teurer ist
Beamte, die sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, erhalten keine Beihilfe. Stattdessen müssen sie den vollen Beitrag zur GKV selbst zahlen – ohne Beteiligung durch den Dienstherrn. Das führt zu einer deutlich höheren finanziellen Belastung:

  • Keine anteilige Beteiligung durch Beihilfe
  • Volle Beitragspflicht (Arbeitgeberanteil entfällt)
  • Kein individueller Zuschnitt auf Beamtenstatus


Die GKV kann in Einzelfällen sinnvoll sein – etwa bei schweren Vorerkrankungen. Doch aus finanzieller und leistungsbezogener Sicht ist die PKV in den meisten Fällen die überlegene Lösung.

orthopädische Schuhe

Gesellschaft A:
max. 220 EUR pro Kalenderjahr

Gesellschaft B:
bis zu 2.000 EUR pro Versicherungsjahr

Krankenfahrstühle

Gesellschaft A:
max. 1.300 EUR erstattungsfähig

Gesellschaft B:
bis zu 15.000 EUR erstattungsfähig, bei medizinisch
notwendigen Spezialanfertigungen auch darüber hinaus Hörhilfen

Hörhilfen

Gesellschaft A:
max. 1.300 EUR pro Ohr innerhalb von 3 Kalenderjahren

Gesellschaft B:
max. 2.000 EUR pro Ohr

FAQs Die wichtigsten Fragen im Überblick. Für alles weitere kannst Du uns gerne einfach kontaktieren.

Die Gretchenfrage - Gesetzlich oder Privat?

Um es kurz und knackig zu machen - im Regelfall ist die private Krankenversicherung für einen gesunden Beamten die bessere und günstigere Wahl.

Die Beihilfe, welche je nach Bundesland gut und gerne auch schonmal 80% betragen kann, funktioniert in den meisten Bundesländern nur in Kombination mit der privaten Krankenversicherung (PKV). Wer sich als Beamter dennoch für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) entscheidet, zahlt Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil oftmals vollständig selbst. Inklusive der Pflegeversicherung sind das rund 19% von den Bruttobezügen. Aufgrund der guten und aufsteigenden Besoldung, ist man hier recht flott bei über 900 Euro monatlichen Beitrag und das bei deutlich schlechteren Leistungen.

Mit schweren und kostenintensiven Vorerkrankungen oder vielen Familienmitgliedern kann es kostentechnisch manchmal Sinn ergeben, dennoch den Weg der Gesetzlichen einzuschlagen. Ob das in Ihrem Fall zutrifft, können Ihnen unsere Experten sagen.

Auch über unbezahlbare Beiträge im Alter in der privaten Krankenversicherung brauchen Sie sich kaum Sorgen zu machen. Anders als bei Arbeitnehmern oder Selbstständigen, die in der Rente 100% Ihrer Absicherung tragen müssen, haben Beamte die Beihilfe auch im Ruhestand. Je nach Bundesland steigt der Beihilfeanspruch dann sogar noch einmal auf 70%. Was bedeutet, dass nur 30% der Restkosten abgesichert werden brauchen. So reduzieren sich die Krankenversicherungsbeiträge in der Pension nochmal. Klingt doch nach einem Plan, oder?

Es gibt unzählige Vorteile! Zum Einen zahlen Sie als Beamter für Ihre private Krankenversicherung im Schnitt nur halb so viel, wie für die Gesetzliche. Zum Anderen sind die Leistungen der privaten Krankenversicherung um ein Vielfaches besser. Sie brauchen keine Zusatzkrankenversicherungen mehr und können die Tarife und Leistungen nach Ihren Bedürfnissen zusammenstellen. Ein ziemliches Problem sind die nahezu nicht vorhandenen Festzuschüsse bei Zahnersatz wie Implantaten, Brücken, Kronen, die zu hohen Zuzahlungen führen. Das Wirtschaftlichkeitsgebot erlaubt es der Gesetzlichen Krankenversicherung nur ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftliche Leistungen zu erbringen. Die Leistungen in der GKV dürfen das Notwendige nicht überschreiten. Salopp gesagt bekommt man nur billig und Leistungen mit maximal Schulnote vier. Das hat der Gesetzgeber in §12 SGB V so festgelegt. Darüber hinausgehende Leistungen müssen mit einer Krankenzusatzversicherung oder durch Zuzahlungen erkauft werden.

Um es auf den Punkt zu bringen: Ein Beamter erhält mehr Leistungen in der PKV und zahlt regelmäßig weniger als in der GKV. Ein netter Nebeneffekt sind zudem auch die sogenannten Beitragsrückerstattungen. Reicht man bei der PKV keine Rechnungen beziehungsweise nur normale Vorsorgeuntersuchungen ein, dann bekommt man bis zu sechs Monatsbeiträge Geld zurück.

Unterschiedlich! Jedes Bundesland beziehungsweise im Fachvokabular auch "Dienstherr' genannt, kocht hier sein eigenes Süppchen. Auch der Bund kann ein Dienstherr sein. Es gibt siebzehn unterschiedliche Beihilferegelungen, die des Bundes und der sechzehn Bundesländer. Einige Beihilfeverordnungen der Länder sind an die des Bundes angelehnt. Die Beihilfeverordnungen kann man sich vereinfacht als eine Art Leistungskatalog vorstellen, welcher am ehesten mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu vergleichen ist. Hier und da vielleicht mit ein bisschen mehr Konfetti beziehungsweise Leistung. Der Beihilfesatz, also der Prozentsatz den die Beihilfe von jeder Rechnung übernimmt, richtet sich vornehmlich nach dem Familienstand. Natürlich gibt es auch hier Ausnahmebundesländer (Hessen, Bremen, Schleswig-Holstein), aber im Großen und Ganzen gilt: Alleinstehende Beamter erhalten 50% Beihilfe, mit mehr als einem Kind sind es 70% Beihilfe und im Ruhestand oder in der Pension 70% Beihilfe.

Beamtenanwärter oder auch Beamte auf Widerruf sind die Frischlinge unter den Beamten. Sie stehen noch am Anfang der Beamtenlaufbahn und befinden sich sozusagen in der Ausbildung. Beamtenanwärter bekommen noch nicht die volle Besoldung, weshalb die Versicherer für die Anwärterzeit vergünstigte Tarife anbieten. Diese werden dann nach Ausbildungsende in die Normaltarife umgestellt. Das bedeutet, dass man bereits als Anwärter schon einen Blick auf den Beitrag nach der Ausbildung haben sollte, denn viele Gesellschaften ködern mit günstigen Ausbildungstarifen. Bei Verbeamtung auf Probe werden dann die Normalbeiträge fällig. Beim Wechsel von Probe auf Lebenszeit ändert sich tariflich und preislich jedoch nichts mehr. Beamte auf Widerruf haben zudem bei Dienstunfähigkeit noch keine Ansprüche an den Dienstherrn und können in solch einem Fall einfach entlassen werden. Schau Sie sich deshalb auf jeden Fall das Thema Dienstunfähigkeit an.

Tipp:
Treffen Sie Ihre Entscheidung in Bezug auf die PKV-Gesellschaft mit Blick in die Zukunft! Die wenigsten Beamten wechseln nach der Anwärterzeit nochmal die Versicherung, da eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig wäre.

Ein Wort: Beihilfeergänzungstarif

Es gibt viele Punkte, die bei der Wahl eine Rolle spielen. Um den Beihilfeergänzungstarif kommt man aber definitiv nicht herum. Aufgrund der Tatsache, dass die Beihilfe eher im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung leistet, kommt es hier öfter zu Leistungskürzungen. Bedeutet, die Beihilfe zahlt nicht immer ihren vollen Anteil und man möchte natürlich so wenig wie möglich selbst tragen müssen. Genau für solche Fälle gibt es den Beihilfeergänzungstarif.

In der Praxis sieht da dann wie folgt aus:
Man reicht eine Rechnung bei der zuständigen Beihilfestelle und der PKV ein. Wenn die Beihilfe nicht alles übernimmt, reicht man die übriggebliebenen Restkosten nochmal bei der PKV ein und voilà!

Alleine sehr schwer. Maßgeblich entscheidend für die Wahl der passenden Krankenkasse ist vor allem der individuelle Gesundheitszustand und die jeweilige Vorstellung der Leistung. Je nach Gesundheitszustand können die Risikozuschläge der Versicherungsgesellschaften stark variieren. Gerade die günstigeren Gesellschaften müssen aus kalkulatorischen Gründen oft höhere Risikozuschläge nehmen, als Tarife im Premium-Segment. Es ist also von Anfang an nahezu unmöglich zu sagen, welche Versicherung die beste Option für Sie darstellt. Deshalb ist eine persönliche und individuelle Beratung eigentlich unabdinglich.

Hier kann man nur mit einem entschiedenen 'es kommt darauf an' antworten. Vorerkrankungen spielen eine federführende Rolle bei der Wahl der privaten Krankenversicherung. Hierbei kommt es sehr auf die Art der Vorerkrankung, die Schwere, den Verlauf und die Prognose an. Grundsätzlich gibt es einige Erkrankungen, die zu einer Ablehnung bei allen privaten Krankenversicherung führen. Die meisten Erkrankungen, inklusive vorangegangener Psychotherapie, sind mittlerweile jedoch prüfbar. Um im Vorfeld die Parameter der Annahme bei der privaten Krankenversicherung zu klären, führen wir gerne mit Ihnen eine anonyme und unverbindliche Risikovoranfrage durch. Sollte es dennoch zu einer Ablehnung kommen, kann man bei Erstverbeamtung auch die sogenannte Öffnungsaktion/ Kontrahierungszwang in Anspruch nehmen. Dieser ist im Umfang allerdings nicht mit einer regulären privaten Krankenversicherung zu vergleichen und stellt den letzten Zugangsweg in die private Krankenversicherung dar.

Klare Antwort: ja.
Die sogenannte Fürsorgepflicht des Dienstherren umfasst auch den Ehepartner und die Kinder. Allerdings hängt die Beihilfefähigkeit des Ehepartners oder Ehepartnerin vom Bruttoeinkommen ab. Hier gelten wieder, je nach Dienstherr, unterschiedliche Einkommensgrenzen. Wenn der Ehepartner darunter liegt, variiert seine Beihilfe je nach Dienstherr zwischen 50 und 70%. Kinder sind ebenfalls beihilfeberechtigt und liegen zwischen 55% und 90% Beihilfe (Schleswig-Holstein). Je nach Bundesland gibt es manchmal allerdings einen Zwang, die Kinder in die Gesetzliche zu überführen, wenn eine kostenlose Familienversicherung über den Ehepartner möglich ist (Hessen). Ansonsten haben die Eltern in der Regel die Wahl zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung. Entscheidend ist auch die Einkommenssituation beider Elternteile in Kombination.

Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung errechnet sich an zwei Parametern:

  • Eintrittsalter
  • Gesundheitszustand

Natürlich kommt dann noch der gewünschte Leistungsumfang hinzu. Deshalb ist es äußerst schwierig, bezüglich der Beiträge der privaten Krankenversicherung vor Risikoprüfung und persönlicher Rücksprache mit einem fachkundigen Berater eine Aussage zu treffen. Wählt man beispielsweise einen Tarif mit Selbstbeteiligung, so wird der Beitrag immer geringer sein, als bei einem Tarif ohne Selbstbeteiligung. Gehen wir bei der Berechnung von einem normalen gesunden Anwärter aus, liegen wir in der Regel zwischen 80 bis 120 € pro Monat. Ein Beamter auf Probe, Lebenszeit oder Zeit zahlt hingegen in der Regel einen Beitrag zwischen 270 bis 350 €

Die Gesundheitsfragen müssen immer wahrheitsgetreu beantwortet werden. Zwischen Ihnen als Kunde und der Versicherung wird ein rechtskräftiger Vertrag geschlossen. Dementsprechend müssen alle Angaben wahrheitsgemäß sein. Die Versicherung kalkuliert aufgrund Ihres Eintrittsalter und der bekannten Vorerkrankung Ihren individuellen Beitrag und Risikozuschlag. Hält man wissentlich Informationen zurück, hat das eine sogenannte vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung zur Folge. Das Ergebnis von einer vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung (VVA) kann eine rückwirkende Kündigung der Versicherung oder ein zusätzlicher Risikozuschlag sein. Werden Sie wegen einer VVA aus der privaten Krankenversicherung gekündigt, muss diese Kündigung bei einer erneuten Antragstellung angegeben werden! Für die meisten Versicherer ist eine VVA dann ein Grund zur direkten Ablehnung. Auf Nummer sicher geht man, wenn man einen Auszug aus der Krankenakte der gesetzlichen Krankenversicherung anfordert. In der Regel ist es auch sinnvoll MRTs, CTs, Magenspiegelungen oder Darmspiegelungen innerhalb des Fragezeitraumes vom Arzt zu holen. So gehen Sie auf Nummer sicher, dass nicht unwissentlich etwas verschwiegen wird. Die genauen Diagnosen kann man sich vom Arzt auch als sogenannte ICD-Codes geben lassen. Diese beziffern dann direkt die abgerechnete Erkrankung.

Die Beitragsrückerstattung ist, abgesehen von den Mehrleistungen, im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung eine nettes ‘Schmankerl’. In der Regel bekommt man eine Beitragsrückerstattung immer dann, wenn man ein Jahr keinerlei Rechnungen eingereicht hat. Manche Versicherer lösen zumindest die Vorsorge von der Beitragsrückerstattung. Das bedeutet, man kann zumindest die regulären Vorsorgeuntersuchungen ( Zahnprophylaxe, Zahnreinigung, Hautkrebsvorsorge etc. ) in Anspruch nehmen, diese einreichen und bekommt trotzdem eine Beitragsrückerstattung. Die Höhe der Beitragsrückerstattung variiert je nach Versicherungsgesellschaft. Sie wird automatisch im darauffolgenden Jahr in etwa im August ausgezahlt.

Vorsicht: Bei Beamtenanwärtertarifen und normalen Beamtentarifen ( Beamte auf Probe/ Beamte auf Lebenszeit ) unterscheiden sich die Beitragsrückerstattungen in der Höhe.

Für Beamte gibt es im Allgemeinen zwei Fürsorgeprinzipien des Dienstherren:

  • Individuelle Beihilfe
  • freie Heilfürsorge

Berufsgruppen, die ein besonderes Risiko tragen (Polizei, Bundeswehr, Feuerwehr und Justizvollzugsbeamte), bekommen je nach Dienstherrn oftmals freie Heilfürsorge, statt Beihilfe. Sie gehört weder zur privaten Krankenversicherung, noch zur Gesetzlichen. Im Allgemeinen kann man die freie Heilfürsorge in etwa mit den Leistungen der Gesetzlichen vergleichen. Allerdings beinhaltet die freie Heilfürsorge nicht den Baustein der Pflegepflichtversicherung. Diesen benötigten Sie aber zwingend, da man in Deutschland sonst nicht die Krankenversicherungspflicht erfüllt. Da viele Beamte die freie Heilfürsorge bis zur Pension bekommen und dann bei Pensionierung Beihilfe erhalten, sollten Sie die Pflegepflichtversicherung in Kombination mit einer Anwartschaft absichern. Mit dieser Anwartschaft hat man bei Pensionierung und Übertritt in die private Krankenversicherung keine Gesundheitsprüfung!

Was die private Krankenversicherung angeht, kursiert unendlich viel Halbwissen. Einer der größten Irrtümer bei Beamten ist, dass sie in der Pension den Beitrag in der privaten Krankenversicherung nicht mehr zahlen können! Dieser Irrtum kommt vor allem aus der Privatwirtschaft und betrifft Arbeitnehmer über der Jahresarbeitsentgeltgrenze und Selbstständige. Diese haben in der Rente weder einen Arbeitgeberanteil, noch einen Beihilfeanspruch und müssen dementsprechend 100% der privaten Krankenversicherungsbeiträge selbst zahlen. Beamte hingegen haben den Beihilfeanspruch in der Regel bis zum bitteren Ende. In vielen Bundesländern steigt der Beihilfeanspruch in der Pension auf 70%, was bedeutet, dass der Beitrag in der Regel nochmals sinkt.

Eine offizielle Checkliste gibt es hierfür natürlich nicht. Dennoch kann man sich an folgenden Punkten orientieren:

  • Wählen Sie kein sehr kleines Versicherungsunternehmen und informiere Sie sich über die Versichertenzahlen. Je kleiner das Versicherungskollektiv, desto wahrscheinlicher sind Beitragsanpassungen.
  • achten Sie unbedingt auf den Beihilfeergänzungstarif! Dieser übernimmt Leistungen, die von der Beihilfe gekürzt werden. Wenn eine Versicherung einen Beihilfeergänzungstarif hat, schauen Sie sich auch die Leistungen dieses Tarifs und die Formulierungen genau an.
  • im Idealfall handhabt Ihre PKV die Vorsorge unabhängig der Beitragsrückerstattung
  • schauen Sie sich die Gebührenordnungen der jeweiligen PKV an! Im stationären Bereich sollte Ihre Versicherung über die Höchstsätze leisten.
  • informieren Sie sich über die Zahnstaffeln. Bleiben diese bestehen oder entfallen diese nach einem bestimmten Zeitraum?
  • Prüfen Sie, ob in Ihrem Bundesland ein Krankenhaustagegeld benötigt wird und in welcher Höhe
  • Sichern Sie, wenn möglich, ein Kurtagegeld zusätzlich ab.

Private oder gesetzliche Krankenversicherung für Beamte was wirklich zählt

Mit dem Start ins Beamtenverhältnis öffnet sich für viele ein neuer Weg: die Private Krankenversicherung. Aber was bedeutet das konkret – und warum lohnt sich ein genauer Blick?

Ganz einfach: Als Beamtin oder Beamter – auch im Anwärterstatus – erhalten Sie durch die Beihilfe vom Staat einen erheblichen Zuschuss zu Ihren Gesundheitskosten. Die Folge: Sie müssen nicht wie in der gesetzlichen Versicherung alles selbst tragen, sondern nur den Teil, den die Beihilfe nicht übernimmt. Und genau dafür gibt es spezielle Tarife in der PKV – leistungsstark und deutlich günstiger, als viele denken.

Wenn Sie sich als angehende oder bereits verbeamtete Person für die private Lösung entscheiden, profitieren Sie von einer individuellen Versorgung, kurzen Wartezeiten und oft hochwertigeren Leistungen – und sparen dabei im Vergleich zur gesetzlichen Versicherung häufig bares Geld.

Klingt vernünftig? Ist es auch.

Wir haben Ihnen die wichtigsten Fakten übersichtlich zusammengestellt – damit Sie für sich entscheiden können, was wirklich passt.

Wie ist Dein zukünftiger Berufsstatus?

Wie bist Du jetzt versichert?

Wann ist der gewünschte Versicherungsbeginn?

In welchem Bundesland wirst Du tätig sein?

Sind Dir Leistungen vom Heilpraktiker wichtig?

Welche Unterbringung wünschst Du?

Sind Dir Zahnleistungen wichtig?

Wie wichtig sind Dir Rückerstattungen von Beiträgen?

Wo liegen Deine Prioritäten?

In welcher Region (PLZ) wohnst Du?

Wann bist Du geboren?

Der Tarifbeitrag richtet sich nach Deinem Alter. Für eine genaue Berechnung benötigen wir daher Dein Geburtsdatum.

Können wir Dich bei weiteren Themen unterstützen?

Du kannst auch mehrere auswählen.

An wen sollen wir den Tarifvergleich senden?

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.