Beihilfe für Ehegatten

Beihilfe für Ehegatten Die Beihilfe erstreckt sich auch auf Ehepartner und Kinder.

Die Beihilfe für Ehegatten ist ein wichtiger Bestandteil der Fürsorgepflicht, die der Dienstherr gegenüber seinen Beamtinnen und Beamten hat. Sie erstreckt sich nicht nur auf die Beamten selbst, sondern auch auf deren Ehepartner und Kinder, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzungen für die Beihilfe für Ehegatten

Die Beihilfe wird gemäß den Beihilfeverordnungen des Bundes und der einzelnen Länder gewährt. Die genaue Höhe und die Voraussetzungen variieren je nach Bundesland und dem Beschäftigungsverhältnis des Ehepartners. Entscheidend sind dabei unter anderem die Einkommensgrenzen des Ehegatten. Die Beihilfe ist versicherungsneutral und ergänzt die private Krankenversicherung der Beamten. Der Teil, der durch die Beihilfe nicht gedeckt wird, muss über eine Zusatzversicherung abgedeckt werden.

Beamte haben keinen Anspruch auf die Beihilfe für ihren Ehegatten, wenn dieser ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen hat, das die festgelegten Einkommensgrenzen überschreitet. Diese Einkommensgrenzen müssen jährlich nachgewiesen werden.

Berechnungsgrundlagen und Einkommensgrenzen für Ehegatten

Für die Beihilfe wird das Gesamteinkommen des Ehepartners berücksichtigt. Dazu zählen:

  •     Einkünfte aus selbstständiger und nicht-selbstständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Kapitalvermögen, Landwirtschaft, Vermietung und Verpachtung
  • Sonstige Einkünfte gemäß § 22 EStG

Von diesen Einkünften werden bestimmte Abzüge (z.B. Werbungskosten, Freibeträge) vorgenommen, um den anzusetzenden Betrag zu berechnen. Die Einkommensgrenze variiert je nach Bundesland.


Beihilfesätze und Einkommensgrenzen in den Bundesländern

Für Bundesbeamte gelten folgende Regelungen:

    Einkommensgrenze: 20.000 Euro jährlich
    Beihilfesatz: Ehepartner 70 %, Kinder 80 %

In den einzelnen Bundesländern gibt es unterschiedliche Einkommensgrenzen und Beihilfesätze:

    Baden-Württemberg: Einkommensgrenze 10.000 Euro, Beihilfesatz 70 %, Kinder 80 %
    Bayern: Einkommensgrenze 20.000 Euro, Beihilfesatz 70 %, Kinder 80 %
    Berlin: Einkommensgrenze 17.000 Euro, Beihilfesatz 70 %, Kinder 80 %
    Hamburg: Einkommensgrenze 18.000 Euro, Beihilfesatz 70 %, Kinder 80 %
    Hessen: Einkommensgrenze 19.488 Euro, Beihilfesatz 55-85 %, Kinder 55-85 %
    Niedersachsen: Einkommensgrenze 18.000 Euro, Beihilfesatz 70 %, Kinder 80 %

Die Beihilfeverordnungen der Länder können regelmäßig aktualisiert werden, daher ist es wichtig, sich über die aktuell geltenden Regelungen zu informieren.

Die Beratifee rät: Wenn Beamte eine Beihilfe für ihre Ehegatten beantragen möchten, sollten sie folgende Punkte beachten:

1. Beihilfefähigkeit des Ehegatten prüfen:
Bevor ein Antrag gestellt wird, sollte überprüft werden, ob der Ehegatte beihilfeberechtigt ist. In der Regel sind Ehegatten dann beihilfeberechtigt, wenn sie nicht selbst beihilfeberechtigt sind und ihre jährlichen Einkünfte bestimmte Freibeträge nicht übersteigen. Diese Freibeträge können je nach Bundesland unterschiedlich sein.

2. Erforderliche Unterlagen sammeln:
Zur Beantragung der Beihilfe werden bestimmte Unterlagen benötigt, wie z.B. Einkommensnachweise des Ehegatten, Heiratsurkunde und gegebenenfalls weitere Bescheinigungen (z.B. Nachweise über medizinische Ausgaben).

3. Antragsfrist beachten:
Es gibt Fristen, innerhalb derer die Beihilfe beantragt werden muss. Diese Fristen sollten unbedingt eingehalten werden, um den Anspruch nicht zu verlieren.

4. Antragsformular korrekt ausfüllen:
Das Antragsformular sollte vollständig und korrekt ausgefüllt werden. Falsche oder fehlende Angaben können zu Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung des Antrags führen.

5. Belege sorgfältig aufbewahren:
Alle relevanten Belege und Nachweise sollten sorgfältig aufbewahrt werden, da sie oft im Original oder als beglaubigte Kopie eingereicht werden müssen.

6. Regelungen des Bundeslands berücksichtigen: Die Beihilfevorschriften können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Es ist ratsam, sich vorab über die spezifischen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes zu informieren, um sicherzustellen, dass der Antrag korrekt und vollständig ist.

 

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