Sie haben im Rentenalter eine Versorgungslücke? Die Beratifee hat einen Tipp für alle Beamten
Die Riester-Rente ist eine Möglichkeit, Ihre private Altersvorsorge zu ergänzen und staatliche Förderung zu erhalten. Wenn Sie vor etwa 12 - 15 Jahren in den Ruhestand gingen, waren die Bedingungen günstiger. Damals reichten 35 Dienstjahre aus, um die Höchstpension von 75 % des letzten Bruttogehalts zu erreichen, und finanzielle Einbußen bei einem vorzeitigen Pensionseintritt gab es nicht.
Heutzutage ist die Situation jedoch anders. Die Höchstpension wurde auf maximal 71,75 % des letzten Bruttogehalts reduziert, die Pensionsfreibeträge werden ab 2040 steuerpflichtig, und das Renteneintrittsalter wurde auf 67 Jahre angehoben. Zusätzlich erreichen nur wenige die Altersgrenze, wodurch die Versorgungslücke größer wird.
Um diese Lücke zu schließen, können Beamte die Riester-Rente nutzen. Dabei sparen Sie monatlich, und der Staat belohnt Sie mit Riester-Zulagen und steuerlichen Vergünstigungen. Die Zulagen bestehen aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage. Die Grundzulage beträgt seit 2018 pro Person 175 Euro jährlich. Wenn Sie Kinder haben, erhalten Sie zusätzlich pro Kind eine Zulage. Der Berufseinsteigerbonus bietet einen weiteren Anreiz: Bis zum 25. Geburtstag erhalten Sie einmalig 200 Euro Bonus auf Ihr Riester-Konto.
Um den Mindesteigenbeitrag für die volle Zulage zu erreichen, müssen Sie pro Jahr 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr einzahlen. Die Beiträge zur Riester-Rente sind steuerlich absetzbar. Wenn Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit erhalten, können Sie die Riester-Zulage und den Riester-Steuervorteil bis zu Ihrem 67. Geburtstag nutzen. Falls Sie weitere Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
