Rentenversicherung für Beamte

Rente und Vorsorge für Beamte – So sichern Sie Ihre Zukunft ab Die Versorgungslücke im Rentenalter schließen

Als Beamter erhalten Sie keine Rente, sondern eine Pension, die auch als Ruhegehalt bezeichnet wird. Häufig werden die Pensionsansprüche jedoch höher eingeschätzt, als sie letztendlich ausfallen. Die tatsächliche Höhe Ihrer Pension hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Ihr Einkommen in den letzten beiden Dienstjahren vor dem Ruhestand, Ihre anrechnungsfähigen Dienstjahre sowie die Frage, ob Sie in Vollzeit oder Teilzeit tätig waren.

Der maximale Pensionsanspruch beträgt 71,75 % des letzten Gehalts bei einer Dienstzeit von vollen 40 Jahren. Bereits bei diesem maximal erreichbaren Wert zeigt sich, dass eine Versorgungslücke entstehen kann. Viele Beamte erreichen in ihrem Berufsleben jedoch nicht diese Anzahl an Dienstjahren, oder ihre individuelle Lebenssituation erfordert eine entsprechend individuelle Absicherung.

 

Das beratifee-Team analysiert gerne für Sie Ihre konkreten Rentenansprüche und berät Sie zu den passenden Zusatzversicherungen oder Rentenmodellen.

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Sie haben im Rentenalter eine Versorgungslücke? Die Beratifee hat einen Tipp für alle Beamten

Die Riester-Rente ist eine Möglichkeit, Ihre private Altersvorsorge zu ergänzen und staatliche Förderung zu erhalten. Wenn Sie vor etwa 12 - 15 Jahren in den Ruhestand gingen, waren die Bedingungen günstiger. Damals reichten 35 Dienstjahre aus, um die Höchstpension von 75 % des letzten Bruttogehalts zu erreichen, und finanzielle Einbußen bei einem vorzeitigen Pensionseintritt gab es nicht.

Heutzutage ist die Situation jedoch anders. Die Höchstpension wurde auf maximal 71,75 % des letzten Bruttogehalts reduziert, die Pensionsfreibeträge werden ab 2040 steuerpflichtig, und das Renteneintrittsalter wurde auf 67 Jahre angehoben. Zusätzlich erreichen nur wenige die Altersgrenze, wodurch die Versorgungslücke größer wird.

Um diese Lücke zu schließen, können Beamte die Riester-Rente nutzen. Dabei sparen Sie monatlich, und der Staat belohnt Sie mit Riester-Zulagen und steuerlichen Vergünstigungen. Die Zulagen bestehen aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage. Die Grundzulage beträgt seit 2018 pro Person 175 Euro jährlich. Wenn Sie Kinder haben, erhalten Sie zusätzlich pro Kind eine Zulage. Der Berufseinsteigerbonus bietet einen weiteren Anreiz: Bis zum 25. Geburtstag erhalten Sie einmalig 200 Euro Bonus auf Ihr Riester-Konto.

Um den Mindesteigenbeitrag für die volle Zulage zu erreichen, müssen Sie pro Jahr 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr einzahlen. Die Beiträge zur Riester-Rente sind steuerlich absetzbar. Wenn Sie eine Rente wegen Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit erhalten, können Sie die Riester-Zulage und den Riester-Steuervorteil bis zu Ihrem 67. Geburtstag nutzen. Falls Sie weitere Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

 

 

Wissenswertes zur Rentenversicherung für Beamte Wer hat Anspruch, worauf ist zu achten und andere interessante Fakten

Anspruch auf Beamtenpension: Welche Berufsgruppen sind berechtigt?

Im deutschen Beamtenrecht haben bestimmte Berufsgruppen Anspruch auf eine staatliche Versorgung im Ruhestand. Zu diesen gehören:

  • Lehrkräfte
  • Richter und Staatsanwälte
  • Polizeibeamte
  • Zollbeamte und Bedienstete im
  • Justizvollzugsdienst
  • Soldaten
  • Feuerwehrbeamte

Diese Berufsgruppen erhalten eine Pension, die ihnen nach den geltenden Vorschriften der Beamtenversorgung zusteht.

Berechnung der Beamtenpension: So wird der Ruhegehaltssatz ermittelt

Die Höhe der Beamtenpension wird anhand des Ruhegehaltssatzes bestimmt, der sich am Einkommen der letzten beiden Dienstjahre orientiert. Für jedes volle Dienstjahr in Vollzeit wird ein Faktor von 1,79375 Prozent des letzten Bruttogehalts auf die Pension angerechnet.

Der maximale Ruhegehaltssatz beträgt 71,75 Prozent des letzten Bruttogehalts, was einer Dienstzeit von 40 Jahren entspricht. Nach Erreichen dieses Höchstsatzes steigt die Pension auch bei längerer Dienstzeit nicht weiter an.

Auswirkungen von Teilzeitarbeit auf die Pensionsansprüche von Beamten

Bei Teilzeitbeschäftigung wird der Ruhegehaltssatz proportional zur Arbeitszeit angepasst. Ein Beamter, der 50 Prozent der regulären Arbeitszeit leistet, erhält pro Dienstjahr nur 0,89688 Prozentpunkte angerechnet. Bei 80 Prozent Arbeitszeit sind es 1,435 Prozentpunkte. Dadurch reduzieren sich sowohl die Berechnungsgrundlage als auch der endgültige Ruhegehaltssatz, was zu einer Versorgungslücke führen kann. Diese Lücke sollte idealerweise durch den Abschluss einer privaten Rentenversicherung geschlossen werden.

Späte Verbeamtung: Auswirkungen auf die Pensionshöhe

Wer erst in den mittleren Lebensjahren verbeamtet wird, erhält eine entsprechend niedrigere Pension, da die anzurechnenden Dienstjahre geringer ausfallen. Die Pensionsansprüche berechnen sich aus den erworbenen Prozentpunkten pro vollem Dienstjahr und dem letzten Bruttoeinkommen.

Beispielrechnung:

  • 40 Dienstjahre:
      Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro beträgt die monatliche Pension 2.152,50 Euro.
  • 20 Dienstjahre:
      Die Pension sinkt auf 1.076,25 Euro.
  • 30 Dienstjahre:
      Hier liegt die Pension bei 1.614,38 Euro.

Um Versorgungslücken zu vermeiden, ist es ratsam, frühzeitig eine zusätzliche private Rentenversicherung abzuschließen.

Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung im Ruhestand

Die Höhe der Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung für Pensionäre richtet sich grundsätzlich nach dem erzielten Einkommen, das im Ruhestand weiterhin bezogen wird. Aktuell liegt der Beitragssatz bei etwa 18 Prozent. Bei einer Pension von 2.500 Euro bedeutet das monatliche Kosten von 450 Euro.

Ein historischer Vergleich zeigt die dynamische Entwicklung: Vor 30 Jahren betrug der Beitragssatz für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung lediglich 11,4 Prozent, was bei einer vergleichbaren Pension von 2.500 Euro nur 285 Euro im Monat ausgemacht hätte. Prognosen deuten darauf hin, dass die Beiträge in den kommenden Jahrzehnten weiter steigen könnten, möglicherweise auf über 600 Euro monatlich.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass etwa 98 Prozent der Beamten im Ruhestand privat kranken- und pflegeversichert sind, vor allem diejenigen, die ihr gesamtes Berufsleben im Beamtenstatus verbracht haben. In der Regel sind die Beiträge zur privaten Krankenversicherung im Alter niedriger. Für die verbleibenden zwei Prozent, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben, entfällt im Ruhestand der Arbeitgeberzuschuss, was die finanzielle Belastung deutlich erhöht.

Die kontinuierlich steigenden Gesundheitskosten könnten weiterhin den Druck auf die gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge erhöhen und/oder zu Leistungseinschränkungen führen. Daher ist die Annahme, dass die gesetzliche Krankenversicherung langfristig die günstigere Wahl ist, nicht unbedingt zutreffend. Eine umfassende Beratung, die sowohl Ihre Kranken- als auch Rentenversicherungsbedürfnisse berücksichtigt, ist entscheidend für eine abgesicherte Altersvorsorge. Unsere Experten vom BeamtenService bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für eine sorgenfreie Pension.

Kosten für Beamte im Ruhestand: Krankenversicherung und Steuern

Neben den Kosten für die Krankenversicherung müssen Beamte im Ruhestand auch steuerliche Belastungen berücksichtigen. Im Gegensatz zu Rentnern aus der gesetzlichen und betrieblichen Altersversorgung steht Beamten nur ein begrenzter Steuerfreibetrag zur Verfügung.
Dieser Freibetrag hat sich im Laufe der Jahre kontinuierlich verringert: Im Jahr 2010 lag er noch bei 3.120 Euro, während er für Beamte, die 2017 in den Ruhestand gingen, auf 2.028 Euro pro Jahr oder 169 Euro pro Monat gesunken ist.

Beispielrechnung:

Angenommen, ein Beamter hat nach 40 Dienstjahren ein Bruttoendgehalt von 3.000 Euro. Daraus ergibt sich eine Pension von 2.152,50 Euro. Nach Abzug der Steuern bleibt ein zu versteuerndes Einkommen von 1.983,50 Euro, wobei nur etwa 7,9 Prozent steuerfrei bleiben. Unter Berücksichtigung der Krankenversicherungsbeiträge und einer durchschnittlichen Steuerbelastung verbleiben im besten Fall etwa 1.500 Euro netto pro Monat, vorausgesetzt, es wurden tatsächlich 40 Dienstjahre geleistet.

Dieses Beispiel verdeutlicht die Notwendigkeit, sich frühzeitig mit den finanziellen Aspekten des Ruhestands auseinanderzusetzen und gegebenenfalls zusätzliche Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen.

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