Anhebung des Pensionsalters für Berliner Feuerwehr, Justiz und Polizei geplant.

Aufgrund des grassierenden Beamtenmangels in ganz Deutschland, geht Berlin nun den ersten Schritt und will das Pensionsalter anheben. Vorrangig diskutiert wird hierbei das Pensionsalter von Polizeibeamten, Feuerwehrbeamten und Justizvollzugsbeamten. Doch auch bei Verwaltungsbeamten sollen die Pensionsgrenzen von 65 auf 67 angehoben werden.

Hiermit tut sich ein klaffender Spalt zwischen rot-grüner Regierung und den Berliner Beamten auf.

die Hände eines alten Mann stützen sich auf einen Gehstock
exels.com/@pixabay

Berlin will Anpassung des Pensionsalters auf das Niveau anderer Bundesländer

Bislang müssen Polizeibeamte im mittleren Dienst bis zum 61. Lebensjahr arbeiten, Gehobene Polizeibeamte bis zum 62. Lebensjahr und der höhere Dienst bis zum 63. Lebensjahr. Bei Feuerwehrbeamten sind die Regelungen ähnlich. Ist man in Berlin derzeit aktiver Feuerwehrbeamter und im mittleren Dienst tätig, liegt das Pensionsalter bei 60 Jahren. Der gehobene Dienst darf mit 61 Jahren in die Pension und der höhere Dienst erst mit 63. Hauptgrund für das geringere Pensionsalter in diesen Berufsgruppen ist die massive Belastung, die mit diesem Berufsbild einhergeht. Nun plant der Senat die Aussetzung dieser Sondergrenzen und ebenfalls die Anhebung auf das Pensionsalter 67.


GDP sträubt sich gegen die Anhebung des Pensionsalters

Auch die GDP äußerte sich zu den Plänen und war alles andere als begeistert. Es brächen bereits jetzt viele Kollegen verfrüht Aufgrund von massivem psychischen Stress, Nachtschichten und Sondereinsätzen weg. Zudem arbeite die Berliner Polizei, gerade im Vergleich zu den Hamburger Kollegen, bereits länger. Bislang wurden die Bedenken der GDP allerdings nicht erhört. So soll diese Gesetzesänderung, laut Berliner Senat, bereits zum 1.1.2023 mit einer einjährigen Übergangsfrist in Kraft treten.


Verwaltungsbeamte und Richter ebenfalls betroffen

Aller Voraussicht nach soll die Anhebung des Pensionsalters nicht nur für Sicherheitsbeamte gelten, sondern auch Verwaltungsbeamte und Richter betreffen. Wobei sich Finanzsenator Daniel Wesener (Grüne) mit konkreten Angaben noch zurückhält. Einen genauen Gestaltungsplan müsse man noch mit den Gewerkschaften besprechen. Die Richtung ist allerdings eindeutig: Ab 2024 sollen hier die Pensionsgrenzen von 65 auf 67 angehoben werden.

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