Öffnungsaktion PKV Öffnungsaktion für Beamte und Beamtenanwärter in der Privaten Krankenversicherung

Was die Öffnungsaktion ist

Bei der Öffnungsaktion besteht die Möglichkeit trotz eigentlich nicht versicherbarer Vorerkrankungen eine Private Krankenversicherung zu finden. Es wird also niemand wegen Krankheiten oder Behinderungen abgelehnt. Eine Reihe Privater Krankenversicherer erklärt sich bereit eine Aufnahme mit maximal 30 Prozent Risikozuschlag und ohne Leistungsausschlüsse zu ermöglichen. Diese garantierte Aufnahme wird auch als Kontrahierungszwang des an der Öffnungsaktion teilnehmenden Privaten Krankenversicherer bezeichnet.


Seit wann es die Öffnungsaktion gibt

Für in das Beamtenverhältnis auf Probe berufene Beamte besteht die Möglichkeit der Öffnungsaktion schon seit vielen Jahren. Seit Januar 2019 können auch Beamtenanwärter (Beamte auf Widerruf), die Ihre Ausbildung im Beamtenverhältnis beginnen, die Öffnungsaktion nutzen.


Warum das Interesse an der Öffnungsaktion so hoch ist

Es entscheiden sich insgesamt rund 94 Prozent aller Beamte für die Kombination aus Beihilfe und Privater Krankenversicherung. Gründe dafür liegen in der leistungsstarken Versorgung der Privaten Krankenversicherung und in der Höhe des zu zahlenden Beitrags der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung. Mit anderen Worten ist die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte regelmäßig teurer als die private Krankenversicherung. Trotz, dass viele Beamtenanwärter noch nicht genau wissen, welcher berufliche Weg nach der Ausbildung eingeschlagen wird, entscheiden sie sich gegen die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung.


Wann man die Öffnungsaktion nutzen kann

Innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung muss der Antrag gestellt werden. Der Versicherungsbeginn kann dabei auch in der Zukunft liegen.


Wer von der Öffnungsaktion profitieren kann

Neben Beamten auf Probe und Beamten auf Widerruf (Beamtenanwärter) können auch Familienangehörige die Öffnungsaktion nutzen. Nach entstehen des Beihilfeanspruchs können nahe Angehörige die Öffnungsaktion ebenfalls innerhalb von einem halben Jahr beantragen.

Weitere Beamtenanfänger, die die Öffnungsaktion nutzen können sind Richter mit Anspruch auf Beihilfe, Beamte auf Zeit und Beamte auf Lebenszeit, wenn zuvor kein Dienstverhältnis auf Probe bestanden hat. Zudem können auf Kirchenbeamte und Geistliche, Dienstordnungsangestellte der Sozialversicherungsträger und Berufsgenossenschaften und Abgeordnete des Europäischen Parlaments mit beihilfeähnlichem Anspruch von der Öffnungsaktion profitieren.

Auch Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge werden in die Öffnungsaktion einbezogen. Anspruch auf Heilfürsorge können beispielsweise Polizeibeamte und Beamte der Bundespolizei, Feuerwehrbeamte sowie Justizvollzugsbeamte haben.

Ebenfalls können Soldaten mit truppenärztlicher Versorgung die Öffnungsaktion nutzen. Konkret steht sie Zeitsoldaten und Berufssoldaten ohne ein vorangegangenes Dienstverhältnis als Zeitsoldat offen.


Zusammenfassung

Innerhalb von sechs Monaten nach der Verbeamtung können Beamte auf Widerruf (Beamtenanwärter) und Beamtenanfänger die Öffnungsaktion nutzen. Im Rahmen der Öffnungsaktion gelten als Beamtenanfänger zum Beispiel:

  • Beamte auf Probe, wenn sie während des Vorbereitungsdienstes als Beamtenanwärter (Beamte auf Widerruf) gesetzlich krankenversichert waren
  • Beamte auf Zeit oder Lebenszeit, wenn sie unmittelbar zuvor nicht Beamte auf Probe waren
  • Richter
  • Geistliche und Kirchenbeamte
  • Dienstordnungsangestellte

Innerhalb von 6 Monaten ab Beginn des Heilfürsorgeanspruchs (beziehungsweise truppenärztliche Versorgung) können heilfürsorgeberechtigte Polizei-, Justizvollzugs- und Feuerwehrbeamte sowie Zeit- und Berufssoldaten mit truppenärztlicher Versorgung die Öffnungsaktion nutzen

Innerhalb von sechs Monaten können Angehörige ab ihrer erstmaligen Berücksichtigungsfähigkeit die Öffnungsaktion nutzen. Das heißt:

  • Ehegatten ab Eheschließung innerhalb von sechs Monaten
  • Kinder ab Geburt innerhalb von sechs Monaten
  • Familienangehörige innerhalb von sechs Monaten nach Ende einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung


Die Öffnungsaktion umfasst auch die Anwartschaftsversicherung

Berechtigte mit Anspruch auf Heilfürsorge und truppenärztliche Versorgung benötigen keine aktive Krankenversicherung. Für sie ist eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll. Erst mit Versetzung in den Ruhestand entsteht ein Beihilfeanspruch. Eine Ruhestandsversetzung kann wegen Alters und Pensionsanspruch aber auch vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit erfolgen. Die Anwartschaftsversicherung ermöglicht es bei Entstehen des Beihilfeanspruchs die Private Krankenversicherung ohne weitere Gesundheitsprüfung zu aktivieren. Darum sollten Personen mit Anspruch auf Heilfürsorge und gegebenenfalls auch Personen mit Anspruch auf truppenärztliche Versorgung eine Anwartschaftsversicherung beantragen. So ist die spätere Aufnahme in die Private Krankenversicherung garantiert.


Wer die Öffnungsaktion nicht nutzen kann

Beschäftige und Angestellte im öffentlichen Dienst mit Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag können die Öffnungsaktion nicht nutzen. Auch wenn der Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss besteht aber nicht genutzt wird oder nur ein Arbeitsvertrag mit beamtenähnlichen Rechten besteht, kann die Öffnungsaktion nicht genutzt werden.


Welche Nachteile die Öffnungsaktion hat

Abhängig vom Unternehmen werden nicht alle Tarife angeboten. Hat ein Unternehmen mehrere parallel bestehende Tarifreihen, bekommt man nur Zugriff auf eine bestimmte Tarifserie. Versichert man sich mit der Öffnungsaktion, wird auch kein Beihilfeergänzungstarif angeboten. Dieser fängt Lücken der Beihilfeleistungen auf. Oftmals erhält man keine stationären Wahlleistungen. Das ist die besondere Unterkunft im Krankenhaus im Einbettzimmer oder im Zweibettzimmer und die privatärztliche Behandlung, üblicherweise als Chefarztbehandlung bezeichnet. Auch weitere Leistungen, wie eine zusätzliche Kurabsicherung oder ein über die Zuzahlungsgrenzen hinausgehendes Krankenhaustagegeld werden vorenthalten.


Was sinnvoll ist, falls Vorerkrankungen bestehen

Anstatt direkter Beantragung der Öffnungsaktion ist es oftmals sinnvoll zunächst die Möglichkeit einer normalen Beantragung zu prüfen. Dazu sollte allerdings kein Antrag gestellt werden. Denn ein Antrag auf Öffnungsaktion muss als solcher gekennzeichnet sein. Fehlt dieser Hinweis und lehnt der Krankenversicherer den Normalantrag ab, kann die Möglichkeit der Öffnungsaktion verwirkt sein, da man bereits eine Ablehnung erhalten hatte.
Ebenfalls sollte man keinen Probeantrag stellen. Denn dadurch erhält der Krankenversicherer direkt die personenbezogenen Daten und darf diese speichern. Das Speichern der Personen- und Gesundheitsdaten wird durch das Kleingedruckte auf dem Antragsformular vereinbart und mit Unterschrift zugestimmt.

Besser ist es durch Risikovorabanfragen in anonymisierter beziehungsweise pseudonymisierter Form eine Vorabeinschätzung bei einem Unternehmen der Privaten Krankenversicherung einzuholen. Dabei ist es der Privaten Krankenversicherung nicht möglich die Daten konkret zuzuordnen oder diese Daten dauerhaft zu speichern.


Wenn man wirklich nur die Öffnungsaktion nutzen kann

Wir haben bereits erwähnt, dass für die Öffnungsaktion von den daran teilnehmenden privaten Krankenversicherungen nicht alle Tarife bereitgestellt werden. Wie Sie sich vorstellen können, ist das für die Krankenversicherung nicht das beste Risiko und eher unbeliebt.

Zum einen sollte man gut überlegen, für welche Tarifleistungen und zum anderen für welches Krankenversicherungsunternehmen man sich entscheidet. Hat ein einzelner Versicherer einen großen Zulauf zur Öffnungsaktion, besteht die Gefahr der Antiselektion ausgesetzt zu sein. Damit sind auch die auf üblichem Wege versicherte Kunden betroffen. Der eigentliche Versicherungsgedanke ist die Kosten des Einzelnen auf den Schultern der Versichertengemeinschaft zu verteilen. Ob man einer überdurchschnittlich belasteten Versichertengemeinschaft angehören möchte, kann jeder für sich selbst entscheiden. Denn auch die auf üblichem Wege versicherten Kunden befinden sich in der gleichen Tarifgemeinschaft, wie die tendenziell risikobehafteten über die Öffnungsaktion angenommenen Versicherten.

An dieser Stelle möchten wir unsere jahrelangen Beobachtungen hinsichtlich Annahmepolitik der Debeka Krankenversicherung mit Ihnen teilen. Mitunter gab es eine vergleichsweise lasche Annahmepolitik und Risikobewertung, die zwar dem Einzelnen nutzen mag. Durch negative Risikoselektion wird das Versichertenkollektiv überdurchschnittlich belastet. Die Versichertengemeinschaft schultert das Risiko des Einzelnen und trägt damit auch die Kosten des Einzelnen. Es kommt zu einer Antiselektion, da vornehmlich ein Zulauf besonders Kranker stattfindet. Man kann nur mutmaßen, ob das einer der Gründe war, warum die Debeka Krankenversicherung ihre Beitragsrückerstattung in vergangenen Jahren reduzierte.


Wo man noch weitere Informationen findet

Eine Broschüre des PKV-Verbandes liefert nähere Informationen. In der Broschüre sind auch die Unternehmen aufgelistet, die eine Öffnungsaktion anbieten. Wir bieten Ihnen die Broschüre und auch ein Merkblatt für Beamtenanfänger nachfolgend als Downloads an.
Quelle: www.pkv.de

Broschüre zur Öffnungsaktion der Privaten Krankenversicherung

Broschüre zur Öffnungsaktion der Privaten Krankenversicherung (412,3 KiB)

Merkblatt für neue Beamtinnen und Beamte mit Informationen zur Öffnungsaktion

Merkblatt für neue Beamtinnen und Beamte mit Informationen zur Öffnungsaktion (126,7 KiB)

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