Versicherungen für Beamte

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Private oder gesetzliche Krankenversicherung für Beamte – was wirklich zählt

Mit dem Start ins Beamtenverhältnis öffnet sich für viele ein neuer Weg: die Private Krankenversicherung. Aber was bedeutet das konkret – und warum lohnt sich ein genauer Blick?

Ganz einfach: Als Beamtin oder Beamter – auch im Anwärterstatus – erhalten Sie durch die Beihilfe vom Staat einen erheblichen Zuschuss zu Ihren Gesundheitskosten. Die Folge: Sie müssen nicht wie in der gesetzlichen Versicherung alles selbst tragen, sondern nur den Teil, den die Beihilfe nicht übernimmt. Und genau dafür gibt es spezielle Tarife in der PKV – leistungsstark und deutlich günstiger, als viele denken.

Wenn Sie sich als angehende oder bereits verbeamtete Person für die private Lösung entscheiden, profitieren Sie von einer individuellen Versorgung, kurzen Wartezeiten und oft hochwertigeren Leistungen – und sparen dabei im Vergleich zur gesetzlichen Versicherung häufig bares Geld.

Klingt vernünftig? Ist es auch.

Wir haben Ihnen die wichtigsten Fakten übersichtlich zusammengestellt – damit Sie für sich entscheiden können, was wirklich passt.

Welche Krankenversicherung ist für Beamte sinnvoll – und auch langfristig tragfähig?

Für viele Beamte ist die Private Krankenversicherung (PKV) in Kombination mit der Beihilfe die wirtschaftlich günstigste und zugleich leistungsstärkste Lösung.

Das hat einen simplen Grund: Der Staat beteiligt sich im Rahmen der Beihilfe an einem Großteil der Krankheitskosten – und die PKV ergänzt genau das, was offen bleibt. Wer gut auswählt, kann damit nicht nur finanziell profitieren, sondern sich auch eine medizinische Versorgung sichern, die über das Standardmaß hinausgeht.

Dabei gilt: Nur der individuell zu tragende Anteil wird privat abgesichert – und der fällt oft deutlich günstiger aus als ein kompletter gesetzlicher Beitragssatz.
Wie hoch die tatsächlichen Kosten sind, hängt jedoch von mehreren Faktoren ab:

  • dem Alter bei Eintritt in die PKV

  • dem Gesundheitszustand

  • dem gewünschten Leistungsumfang

  • und dem gewählten Selbstbehalt

Für junge, gesunde Beamte können die Beiträge besonders attraktiv sein.

Aber: Günstig heißt nicht automatisch passend. Es lohnt sich, nicht nur den Preis, sondern auch das Gesamtpaket zu betrachten – und dabei ehrlich auf die eigene Lebensrealität zu schauen.

Was zählt, sind Fragen wie:

  • Deckt der Tarif ambulante und stationäre Leistungen wirklich umfassend ab – inklusive Zahnversorgung und alternativer Heilmethoden?

  • Ist der Anbieter finanziell solide und bekannt für stabile Beiträge?

  • Wie schnell und zuverlässig funktioniert die Kundenbetreuung im Alltag?

  • Gibt es Zusatzleistungen, z. B. Beitragsrückerstattungen oder vereinfachte Gesundheitsprüfungen speziell für Beamte?

  • Und lässt sich der Tarif später an veränderte Lebenssituationen anpassen?

Die Wahl der richtigen privaten Krankenversicherung ist keine Entscheidung für einen Moment – sondern für viele Jahre.
Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Versicherung ist für Beamte nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Umso wichtiger ist es, sich nicht vorschnell zu binden, sondern Varianten zu vergleichen – mit Weitblick, ohne Druck.

Wenn Sie möchten, erhalten Sie von uns verschiedene Tarifoptionen, verständlich aufbereitet – als Grundlage für eine Entscheidung, die nicht nur heute gut klingt, sondern auch morgen noch trägt.

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Private Krankenversicherung für Beamte: Wie Beihilfe und Beitrag zusammenwirken Warum die PKV für Beamte so attraktiv ist

Für viele Beamte ist die Private Krankenversicherung (PKV) nicht nur eine Option – sie ist oft die sinnvollste Wahl. Der Grund liegt im besonderen Zusammenspiel von Beihilfe und Restkostenversicherung: Der Dienstherr beteiligt sich im Rahmen seiner Fürsorgepflicht an einem Großteil der Krankheitskosten – die verbleibenden Kosten sichert der Beamte privat ab. Diese Kombination führt in der Regel zu niedrigeren Beiträgen und besseren Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Was die Beihilfe für Beamte konkret bedeutet
Die Beihilfe ist ein finanzieller Zuschuss des Dienstherrn zu medizinischen Aufwendungen. Sie deckt in der Regel zwischen 50 % und 80 % der Kosten – je nach familiärer Situation, Bundesland und Status:

  • Verheiratete Beamte mit Kindern erhalten meist einen höheren Beihilfesatz
  • Ledige Beamte ohne Kinder tragen meist einen höheren Eigenanteil
  • Der konkrete Beihilfeanspruch kann sich auch je nach Bundesland unterscheiden

Die verbleibenden Kosten deckt die PKV über sogenannte Beihilfetarife ab – individuell zugeschnitten auf die Höhe der Beihilfe. Daraus ergibt sich für Beamte eine besonders effiziente Form der Absicherung.

Warum die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Beamte oft teurer ist
Beamte, die sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, erhalten keine Beihilfe. Stattdessen müssen sie den vollen Beitrag zur GKV selbst zahlen – ohne Beteiligung durch den Dienstherrn. Das führt zu einer deutlich höheren finanziellen Belastung:

  • Keine anteilige Beteiligung durch Beihilfe
  • Volle Beitragspflicht (Arbeitgeberanteil entfällt)
  • Kein individueller Zuschnitt auf Beamtenstatus


Die GKV kann in Einzelfällen sinnvoll sein – etwa bei schweren Vorerkrankungen. Doch aus finanzieller und leistungsbezogener Sicht ist die PKV in den meisten Fällen die überlegene Lösung.

Profitiere als Beamter von niedrigen Beiträgen dank staatlicher Beihilfe in der privaten Krankenversicherung.

Sichere dir niedrige Beiträge in der privaten Krankenversicherung durch die richtige Tarifauswahl und passende Zusatzbausteine.

Sichere Dir eine Rückerstattung in der privaten Krankenversicherung, wenn Du keine Leistungen nutzt.

Nutzen Sie dafür einfach unser Formular auf der Website, senden Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Ihr persönlicher Fachberater wird sich innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen melden.

Auch im digitalen Zeitalter legen wir großen Wert auf persönliche Gespräche.

Wir besprechen Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche gerne per Telefon, in einem Online-Meeting oder bei einem persönlichen Treffen.

Falls Sie noch Fragen haben oder einzelne Punkte besprechen möchten, sind wir für Sie da. Wir beantworten Ihre Fragen und nehmen gegebenenfalls Anpassungen vor.

Nach Vertragsabschluss stehen wir Ihnen als persönliches Versicherungsteam zur Seite – sei es im Versicherungsfall oder bei Klärungsbedarf.

Auch für Beamtenanwärter & Referendare: PKV schon während der Ausbildung

Nicht nur verbeamtete Lehrer, Polizisten oder Verwaltungsbeamte profitieren vom PKV-Modell – auch Beamtenanwärter, Referendare und Auszubildende im Staatsdienst können bereits während ihrer Ausbildungszeit günstige Anwärtertarife abschließen.

Diese Tarife sind besonders preiswert, da:

  • keine Altersrückstellungen gebildet werden
  • das gesundheitliche Risiko meist gering ist
  • viele Versicherer Spezialtarife bis 35 oder sogar 38 Jahre anbieten

Der große Vorteil: Beim Wechsel vom Anwärter- in den Beamtenstatus wird der Tarif automatisch umgestellt – ohne neuen Vertrag und ohne erneute Gesundheitsprüfung. Wer seine PKV frühzeitig abschließt, kann also Wartezeiten vermeiden und spart bares Geld.

Wer Anspruch auf Beihilfe hat – eine Übersicht:

Die folgenden Berufsgruppen zählen zum beihilfeberechtigten Personenkreis und können daher von den Vorteilen einer privaten Krankenversicherung profitieren:

  • Beamte (z. B. Lehrer, Polizisten, Feuerwehrbeamte)
  • Richterinnen und Richter
  • Berufssoldaten sowie Soldaten auf Zeit oder im Ruhestand
  • Versorgungsempfänger

Fazit: Private Krankenversicherung für Beamte lohnt sich – ab Tag 1
Die Kombination aus staatlicher Beihilfe und maßgeschneidertem PKV-Tarif bietet Beamten eine leistungsstarke, gleichzeitig oft günstigere Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung. Wer früh einsteigt – etwa als Referendar – sichert sich langfristige Vorteile, stabile Beiträge und individuelle Gesundheitsleistungen.

Private Krankenversicherung für Beamte anmelden – so funktioniert’s Schritt für Schritt PKV-Anmeldung als Beamter: Der Weg in die individuelle Absicherung

Die Entscheidung für eine Private Krankenversicherung (PKV) ist für viele Beamte ein bewusster Schritt in Richtung maßgeschneiderter Gesundheitsversorgung – und finanzieller Entlastung. Doch wie genau läuft die Anmeldung ab? Was ist zu beachten? Und welche Fristen sind wichtig?

Hier finden Sie eine klare Schritt-für-Schritt-Anleitung – verständlich erklärt, praxisnah und speziell für Beamte.

1. Informationen sammeln – mit Weitblick statt Werbeversprechen
Bevor Sie sich festlegen, lohnt es sich, verschiedene PKV-Anbieter und Tarife für Beamte genau anzuschauen. Achten Sie dabei nicht nur auf den Beitrag, sondern vor allem auf:

  • den Leistungsumfang (ambulant, stationär, Zahn, alternative Heilmethoden)
  • die Beitragsentwicklung der letzten Jahre
  • Erfahrungswerte zum Kundenservice
  • Möglichkeiten der Tarifanpassung bei Lebensveränderungen
    Tipp: Direkt durch einen spezialisierten Berater unterstützen lassen – so sparen Sie Zeit und Sie bekommen einen Überblick ohne Verkaufsdruck.

2. Angebote vergleichen – Tarife sind nicht gleich Tarife

Nicht jeder PKV-Tarif ist automatisch gut für Beamte geeignet. Achten Sie deshalb besonders auf sogenannte Beihilfetarife: Diese sind exakt auf die Höhe Ihrer Beihilfe abgestimmt – Sie zahlen also nur für den Anteil, den Ihr Dienstherr nicht übernimmt.

Vergleichen Sie gezielt:

  • Selbstbehalt-Modelle
  • Leistungen über den Standard hinaus
  • Zusatzoptionen wie Beitragsrückerstattung oder Assistance-Leistungen
  • Wartezeiten und Gesundheitsfragen

3. Passenden Tarif wählen – abgestimmt auf Ihre Realität
Wählen Sie einen Tarif, der zu Ihrer Lebensphase, Ihrer Gesundheit und Ihrem Budget passt. Auch für Referendarinnen, Referendare oder Beamtenanwärter gibt es spezielle Einstiegstarife, die besonders günstig sind und später ohne erneuten Vertrag nahtlos angepasst werden können.

4. Antrag stellen – klar, ehrlich und vollständig

Sobald Sie sich für einen Anbieter entschieden haben, geht es an den formalen Teil:

  • Antrag ausfüllen: Beantworten Sie alle Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß.

  • Unterlagen beilegen: Dazu zählen z. B. der Nachweis Ihres Beamtenstatus (z. B. Ernennungsurkunde) und ggf. medizinische Berichte.

  • Antrag einreichen: Meist geht das heute bequem online oder per Post.

5. Versicherungsprüfung und Annahme

Der Versicherer prüft Ihren Antrag. Je nach Gesundheitslage kann er Rückfragen stellen oder ärztliche Zusatzunterlagen anfordern. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie:

  • eine Annahmebestätigung

  • Ihren Versicherungsschein

  • ggf. Informationen zu Wartezeiten oder Risikozuschlägen

6. Bisherige Versicherung kündigen (falls nötig)
Wenn Sie bisher gesetzlich oder über einen anderen Vertrag versichert waren, müssen Sie Ihre frühere Krankenversicherung fristgerecht kündigen. Achten Sie hier auf Kündigungsfristen und mögliche Nachweise (z. B. Annahmebestätigung der neuen PKV).

7. Dienstherr informieren – für korrekte Beihilfeabrechnung
Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber bzw. dem zuständigen Beihilfeamt mit, dass Sie nun privat krankenversichert sind. So kann die Beihilfe ordnungsgemäß mit Ihrer neuen Versicherung abgestimmt werden.

8. Wichtiger Hinweis: Die Öffnungsaktion für Beamte nutzen

Wenn Sie sich innerhalb der ersten sechs Monate nach Ihrer Verbeamtung für eine PKV entscheiden, profitieren Sie von der sogenannten Öffnungsaktion. Das bedeutet:

  • Keine Leistungsausschlüsse, auch bei Vorerkrankungen

  • Begrenzte Risikozuschläge

  • Garantierechte für den Abschluss eines Beihilfetarifs

Diese Sonderregelung macht den Einstieg in die PKV für viele Beamte deutlich einfacher – und sichert Ihnen langfristig bessere Konditionen.



PKV-Anmeldung für Beamte – mit Klarheit und System
Die Anmeldung in die Private Krankenversicherung für Beamte ist kein komplizierter Akt – aber ein Schritt, der gut durchdacht und sauber umgesetzt sein sollte. Wer sich informiert, vergleicht und strukturiert vorgeht, kann nicht nur von besseren Leistungen, sondern auch von attraktiven Beiträgen profitieren – und das schon ab dem ersten Tag im Dienst.

Private Krankenversicherung für Beamte im Fokus

Beamte erhalten in Deutschland Beihilfe, die einen großen Teil der Gesundheitskosten abdeckt: 50-70% für sich selbst, 70% für Ehepartner ohne Einkommen und 80% für Kinder. Die restlichen Kosten müssen jedoch selbst getragen werden. Die private Krankenversicherung (PKV) hilft, diese Restkosten zu decken und bietet zusätzliche Vorteile.

Leistungsumfang

Wähle einen Tarif aus, der Deinen Bedürfnissen am besten entspricht, wie Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer.

Beitrag

Die Kosten variieren je nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Tarif. Eine gründliche Kostenanalyse ist wichtig und ist bei uns kostenlos und unverbindlich.

Eigenbeteiligung

Einige Tarife haben Selbstbeteiligung, die die monatlichen Beiträge senkt, aber im Krankheitsfall zusätzliche Kosten verursacht.

Vertragslaufzeit

Achte auf die Flexibilität des Vertrags. Einige Tarife bieten jährliche Kündigungsmöglichkeiten, andere sind längerfristig.

Zusatzleistungen

Prüfe, ob der Tarif zusätzliche Leistungen wie Zahnzusatzversicherung oder alternative Heilmethoden umfasst.

Beihilfe zur Privaten Krankenversicherung für Beamte: Anspruch, Höhe & berücksichtigungsfähige Familienmitglieder Wie viel Beihilfe erhalten Beamte – und wer profitiert mit?

Für Beamte ist die Kombination aus Beihilfe und Privater Krankenversicherung (PKV) der zentrale Baustein ihres Gesundheitssystems. Doch wie hoch ist der Beihilfeanspruch eigentlich – und wer kann zusätzlich davon profitieren?
Die Antwort: Es kommt darauf an. Denn die genaue Höhe der Beihilfe zur PKV richtet sich nach mehreren Faktoren – darunter der Dienstherr, der Familienstand und die Anzahl der beihilfefähigen Kinder oder Angehörigen.

Beihilfehöhe im Überblick: Wovon sie abhängt
Die Beihilfe deckt einen bestimmten Prozentsatz der Krankheitskosten – der Rest wird über eine Private Krankenversicherung abgesichert. Diese Konstellation macht die Absicherung für Beamte so effizient.
Typische Beihilfesätze im Überblick:

Personengruppe

Beihilfesatz

Ledige Beamte

50 %

Verheiratete Beamte mit 1+ Kind

70 %

Ehepartner ohne eigenes Einkommen (je nach Bundesland)

bis zu 70 %

Beihilfefähige Kinder

bis zu 80 %


Wichtig: Die konkreten Prozentsätze können je nach Bundesland oder Bundesdienst leicht variieren. Auch Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen (z. B. Beamte auf Widerruf, Versorgungsempfänger) sind möglich.

Wer gilt als berücksichtigungsfähiges Familienmitglied?
Neben dem Beamten selbst haben unter bestimmten Voraussetzungen auch Angehörige einen Beihilfeanspruch. Dazu zählen:

  • Ehepartner, sofern sie kein eigenes Einkommen über einer bestimmten Grenze erzielen
  • Kinder, für die Kindergeldanspruch besteht (z. B. bis zum 25. Lebensjahr bei Ausbildung oder Studium)
  • Pflegebedürftige Angehörige, je nach Beihilfeverordnung im Einzelfall

Je mehr beihilfeberechtigte Angehörige vorhanden sind, desto höher ist meist auch der Gesamt-Beihilfeanspruch des Haushalts – und desto kleiner fällt der privat zu versichernde Anteil aus.

Wie funktioniert die Kostenerstattung über die Beihilfe?
Das Prinzip ist einfach: Der Beamte geht in Vorleistung – etwa bei Arztbesuchen, Medikamenten oder Krankenhausaufenthalten – und reicht die Rechnungen im Anschluss bei seiner Beihilfestelle ein. Diese übernimmt dann den entsprechenden Prozentsatz der Kosten.
Die restlichen Kosten trägt die Private Krankenversicherung über einen Beihilfetarif. Dieser ist exakt auf den verbleibenden Eigenanteil abgestimmt, sodass keine Über- oder Unterversicherung entsteht.

Beispiel: Wie viel muss ich selbst absichern?
Ein lediger Beamter mit 50 % Beihilfeabspruch muss für die restlichen 50 % der Gesundheitskosten selbst vorsorgen – über einen passenden PKV-Tarif.
Hat der Beamte ein Kind oder ist verheiratet mit einem nicht erwerbstätigen Partner, steigt der Beihilfesatz auf 70 % – und nur noch 30 % müssen privat abgesichert werden. Für Kinder sind es häufig sogar nur 20 %, die durch eine private Kinderversicherung abgedeckt werden müssen.

Fazit: Beihilfe und PKV – ein starkes Duo für Beamte und Familien
Die Beihilfe zur Privaten Krankenversicherung ist ein maßgeschneidertes System für Beamte – leistungsstark, planbar und in vielen Fällen deutlich günstiger als eine gesetzliche Absicherung. Wer seine familiäre Situation kennt und die Beihilfesätze im Blick hat, kann gezielt vorsorgen und den optimalen Tarif wählen – für sich selbst und berücksichtigungsfähige Angehörige.

Freie Heilfürsorge für Beamte: Sonderregelung für Polizei, Feuerwehr & Co. Was ist die Freie Heilfürsorge – und wer hat Anspruch darauf?

Die Freie Heilfürsorge ist eine besondere Form der Krankenabsicherung für Beamte im Dienst mit erhöhtem Berufsrisiko. Sie greift dort, wo klassische Versicherungsmodelle an ihre Grenzen stoßen – und bietet eine vollumfängliche Versorgung auf Staatskosten.
Typische Anspruchsgruppen sind:

  • Polizeibeamte (Land & Bund)
  • Berufsfeuerwehrleute
  • Justizvollzugsbeamte (z. B. im Strafvollzug)
  • Soldatinnen und Soldaten auf Zeit oder Berufssoldaten
  • Teilweise auch Beamte im Katastrophenschutz oder bei Spezialeinheiten

Diese Beamten erhalten ihre medizinische Versorgung nicht über die gesetzliche oder private Krankenversicherung, sondern direkt durch den Dienstherrn – ohne eigene Beiträge.

Warum gibt es die Freie Heilfürsorge überhaupt?
Der Grund für diese Sonderstellung ist das besonders hohe Gefährdungspotenzial im Dienst: Polizisten, Feuerwehrleute und Justizbeamte setzen sich oft körperlichen und psychischen Belastungen aus, die deutlich über dem Durchschnitt liegen.
Eine „normale“ Krankenversicherung – ob GKV oder PKV – würde in diesen Fällen entweder:

  • extrem hohe Risikozuschläge erheben,
  • Leistungsausschlüsse vereinbaren oder
  • schlicht nicht den spezifischen Bedarf abdecken.

Die Freie Heilfürsorge übernimmt daher die vollständige medizinische Versorgung – kostenfrei – als Teil der Fürsorgepflicht des Staates.

Leistungsumfang der Freien Heilfürsorge im Überblick
Beamte mit Anspruch auf Freie Heilfürsorge erhalten:

  • Komplette Kostenübernahme für medizinische Behandlungen
  • Zugang zu ambulanter und stationärer Versorgung
  • Spezifische Versorgung für dienstbedingte Verletzungen oder Erkrankungen
  • In vielen Fällen: Zusatzleistungen analog zur PKV, z. B. Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer (je nach Bundesland)

Aber: Die Freie Heilfürsorge endet mit dem aktiven Dienstverhältnis. Danach greift in der Regel ein Beihilfeanspruch in Kombination mit einer privaten Restkostenversicherung.
 
Und die Familie? – Beihilfe für Angehörige trotz Heilfürsorge
Ein häufiger Irrtum: Nur weil der Beamte selbst über die Heilfürsorge abgesichert ist, entfällt der Anspruch auf Beihilfe für Angehörige nicht.
Im Gegenteil:

  • Ehegatten und
  • Kinder (sofern beihilfefähig) erhalten ganz regulär Beihilfeanspruch – und können entsprechend über eine Private Krankenversicherung mit Beihilfetarif abgesichert werden.

Das heißt: Während der Beamte selbst beitragsfrei versorgt wird, benötigen Familienangehörige in der Regel eine private Absicherung für ihren Beihilfeanteil.

Wann endet die Heilfürsorge – und was passiert danach?
Mit Eintritt in den Ruhestand – also z. B. bei Pensionierung von Polizisten oder Feuerwehrbeamten – endet der Anspruch auf Heilfürsorge. Ab diesem Zeitpunkt:

  • greift die klassische Beihilfe-Regelung,
  • und der ehemalige Heilfürsorge-Empfänger benötigt eine Private Krankenversicherung, die den nicht beihilfefähigen Anteil absichert.

Viele Anbieter bieten hierfür speziell tarifierte Anschlusslösungen an – oft ohne erneute Gesundheitsprüfung, wenn frühzeitig geplant wird.

Fazit: Die Freie Heilfürsorge ist ein starker, aber befristeter Schutz
Für Beamte im Einsatzdienst ist die Freie Heilfürsorge ein einzigartiger Vorteil – leistungsstark, beitragsfrei und direkt durch den Staat getragen. Doch sie endet mit dem aktiven Dienst. Wer rechtzeitig plant, kann den Übergang in die Kombination aus Beihilfe und PKV reibungslos gestalten – und auch seine Angehörigen optimal absichern.

Private Krankenversicherung für Beamte: Wie sich Gesundheit auch finanziell lohnt

Nicht jeder Arztbesuch ist vermeidbar – aber wer ihn vermeidet, weil er schlicht gesund bleibt, kann doppelt profitieren. In der Privaten Krankenversicherung (PKV) für Beamte gibt es ein Prinzip, das viele überrascht: Weniger Inanspruchnahme kann bares Geld bringen.


Beitragsrückerstattung: Belohnung für Nichtinanspruchnahme
In der PKV gilt ein einfaches, aber wirkungsvolles Modell: Wer über ein Kalenderjahr hinweg keine Leistungen einreicht, kann mit einer Beitragsrückerstattung rechnen. Je nach Versicherer und Tarif sind dabei Rückzahlungen von bis zu sechs Monatsbeiträgen möglich – steuerfrei.
Das bedeutet:

  • Keine eingereichten Rechnungen = finanzielle Rückvergütung
  • Auszahlung erfolgt meist automatisch im Folgejahr
  • Die Höhe variiert je nach Anbieter und Vertragsgestaltung

Ein gesunder Lebensstil wird so nicht nur zum persönlichen, sondern auch zum wirtschaftlichen Gewinn – gerade für Beamte mit stabiler Gesundheitslage und einem eher geringen medizinischen Versorgungsbedarf.
 
Wie Beamte ihre PKV-Beiträge zusätzlich senken können
Die Beitragsrückerstattung ist nur eine von mehreren Stellschrauben. Wer seine PKV strategisch nutzt, hat noch weitere Möglichkeiten zur Beitragsoptimierung:

  • Höherer Selbstbehalt – für Eigenverantwortliche
    Wer bereit ist, kleinere Behandlungskosten zunächst selbst zu tragen, kann durch einen höheren Selbstbehalt deutlich Beitrag sparen. Besonders sinnvoll für Personen mit stabiler Gesundheit und kalkulierbarem Risiko.
  • Bonusprogramme – von Gesundheitskurs bis Vorsorge
    Viele Versicherer bieten Bonusmodelle an, z. B. für Vorsorgeuntersuchungen, Nichtraucherstatus oder sportliche Aktivität. Diese Boni reduzieren entweder direkt den Beitrag – oder erhöhen die Rückerstattung.
  • Tarifanalyse – regelmäßig statt einmalig
    Beamte, die ihren Tarif regelmäßig überprüfen, können bei Bedarf Leistungen anpassen, überflüssige Bausteine entfernen oder in einen neu kalkulierten Tarif wechseln. Eine Tarifoptimierung durch Fachberater kann langfristig mehrere hundert Euro pro Jahr sparen.

Was sollte man bei Rückerstattungen beachten?
Bevor man auf die Rückerstattung spekuliert, sollte klar sein: Wird doch eine Rechnung eingereicht – etwa für einen Zahnarztbesuch oder Physiotherapie – entfällt die Rückzahlung oft komplett.
Deshalb empfiehlt sich:

  • kleinere Kosten ggf. selbst übernehmen, wenn die Rückzahlung höher ausfällt
  • vorher kalkulieren, ob sich die Rückerstattung lohnt
  • bei chronischen Erkrankungen oder regelmäßigem Behandlungsbedarf lieber auf andere Spartaktiken setzen

Wichtig: Rückerstattungen haben keinen Einfluss auf die Beihilfe, da diese erst greift, wenn eine Rechnung tatsächlich eingereicht wird.

Fazit: Wer gesund bleibt, zahlt weniger – ganz konkret
Die Private Krankenversicherung für Beamte belohnt nicht nur durch bessere Leistungen, sondern auch durch finanzielle Anreize. Wer auf sich achtet, klug wählt und regelmäßig prüft, spart oft mehr, als er denkt – ganz ohne Einbußen bei der Versorgung. Es lohnt sich, den Blick auf das große Ganze zu richten: nicht nur versichert sein, sondern versorgt und verantwortlich leben.

Mehr als ein Versprechen – die staatliche Mitverantwortung für Gesundheit (Beihilfe)

Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn ist ein zentraler Grundpfeiler im Beamtenverhältnis – und reicht weit über das eigene Wohlergehen hinaus. Sie umfasst nicht nur die Absicherung der Beamten selbst, sondern auch die ihrer Familienangehörigen.
Dabei spielt die Beihilfe eine zentrale Rolle: Sie entlastet die Staatsdiener bei den Kosten für die Krankenversicherung – und das dauerhaft.

Beihilfe + PKV = maßgeschneiderte Absicherung für Beamte
In der Praxis funktioniert das so: Der Dienstherr beteiligt sich an den Krankheitskosten, indem er – je nach Lebenssituation – einen großen Teil der Aufwendungen übernimmt. Die verbleibenden Kosten deckt der Beamte mit einer privaten Restkostenversicherung ab.
Dieses Zusammenspiel bietet gleich mehrere Vorteile:

  • finanzielle Entlastung durch anteilige Kostenübernahme
  • höherwertige Leistungen durch individuelle Tarifwahl
  • familienfreundliche Mitversicherung über die Beihilfe


Beihilfe für Ehepartner und Kinder: Wer profitiert wie?
Die Fürsorgepflicht endet nicht beim Beamten selbst – sie bezieht auch Ehepartner und Kinder mit ein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

Kinder

  • bis zum 25. Lebensjahr beihilfeberechtigt (ggf. plus Wehr-/Zivildienstzeit)
  • Beihilfesatz: meist 80 %
  • günstige PKV-Kindertarife decken die restlichen 20 %

Ehegatten

  • in vielen Bundesländern beihilfeberechtigt, wenn das Einkommen unter 20.000 € (brutto jährlich) liegt
  • Beihilfesatz: in der Regel 70 %
  • ergänzende PKV-Tarife individuell anpassbar

Wer diese Möglichkeit nutzt, kann seine Familie hochwertig und deutlich günstiger absichern als über die gesetzliche Krankenversicherung – ganz ohne Arbeitgeberanteil.

Individuelle PKV-Tarife – exakt auf Beamte zugeschnitten
Private Krankenversicherer bieten spezielle Beihilfetarife, die exakt auf die Beamtenstruktur abgestimmt sind:

  • abgestimmt auf den individuellen Beihilfeanspruch
  • frei wählbare Leistungen – von Grundschutz bis Premiumversorgung
  • oft deutlich günstiger als GKV-Beiträge: ab ca. 200 € monatlich für den Beamten selbst
  • auch für Ehepartner und Kinder attraktive Konditionen verfügbar

Diese Tarife decken exakt den Anteil, den die Beihilfe nicht übernimmt – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Damit bleibt die Absicherung nicht nur hochwertig, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll.

Warum sich die PKV für Beamte langfristig lohnt
Die Entscheidung für eine Private Krankenversicherung ist für Beamte mehr als eine Beitragssache – sie ist eine bewusste Investition in Versorgungssicherheit, individuelle Wahlfreiheit und familiäre Absicherung.
Die PKV:

  • schließt die Versorgungslücken der Beihilfe
  • bietet Zugang zu hochwertiger medizinischer Versorgung
  • ermöglicht flexible Anpassung an Lebensphasen
  • unterstützt bei Vorsorge, Prävention und im Leistungsfall

In Verbindung mit der Beihilfe wird daraus ein verlässliches Schutzsystem – für den Beamten selbst und die Menschen, die zu ihm gehören.

 

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kontakt@beratifee.de

Häufige Fragen rund um die Private Krankenversicherung für Beamte für Dich beantwortet

Die Beihilfe ist eine Geldleistung, an bestimmten Personengruppen. Das sind Beamte und bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst. Sie ist eine Art Teilversicherung. Der Staat übernimmt einen Teil der Kosten für bestimmte gesundheitsbezogene Leistungen. Die Beihilfe ist keine eigenständige Versicherung, sondern eine Ergänzung zur privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung, sowie zur privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung.
Die konkreten Leistungen, die im Rahmen der Beihilfe gewährt werden, können variieren. Die Bundesländer verfügen über unterschiedliche Beihilferegelungen. Es werden beispielsweise Aufwendungen für ärztliche Behandlungen, Arzneimittel, stationäre Krankenhausaufenthalte oder auch Zahnbehandlungen bezuschusst.
Die Beihilfe soll dazu beitragen, dass Beamte und bestimmte Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst im Krankheitsfall nicht alleine gelassen werden und nicht alle Kosten selbst tragen müssen.

Beamte und ihre berechtigten Angehörigen, wie Ehepartner und Kinder, können Beihilfe erhalten. Die genauen Anspruchsvoraussetzungen variieren je nach Bundesland.

Beihilfe deckt medizinische Ausgaben wie Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Zahnarztkosten, Arzneimittel und Heilmittel. Der Anteil, den die Beihilfe übernimmt, hängt vom Beihilfesatz ab.

Der Beihilfesatz bezeichnet den Prozentsatz der medizinischen Kosten, den Beamte im Rahmen des Beihilfesystems erstattet bekommen. Dieser Satz variiert je nach Bundesland, Familienstand und Anzahl der Kinder und liegt in der Regel zwischen 50 % und 80 %. Für Beamte mit mehr Kindern oder in bestimmten Bundesländern kann der Satz sogar höher ausfallen. Der genaue Beihilfesatz beeinflusst, wie viel der Beamte selbst zahlen muss und wie viel durch die Beihilfe abgedeckt wird.

Beamte müssen eine Restkostenversicherung abschließen, um die Kosten abzudecken, die nicht durch die Beihilfe übernommen werden, wie z.B. Zahnersatz oder bestimmte Behandlungen.

Der Antrag muss mit den entsprechenden Nachweisen, wie z.B. Rechnungen und ärztlichen Verordnungen, bei der zuständigen Beihilfestelle eingereicht werden.

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Bundesland und Auslastung der Beihilfestelle, dauert aber in der Regel mehrere Wochen.

Nicht beihilfefähig sind häufig alternative Heilmethoden oder rezeptfreie Medikamente. Auch kosmetische Behandlungen sind in der Regel nicht abgedeckt.

Der Beihilfesatz variiert je nach Familienstand und Anzahl der Kinder und liegt in der Regel zwischen 50% und 80%. In einigen Fällen, wie bei Beamten mit vielen Kindern oder in besonderen Bundesländern, kann der Satz auch höher ausfallen.

Verpasste Fristen können dazu führen, dass der Anspruch auf Kostenerstattung erlischt. Daher ist es wichtig, den Antrag rechtzeitig einzureichen und sich über die jeweiligen Fristen zu informieren.

Ja, die Beihilfevorschriften und -sätze können sich je nach Bundesland unterscheiden. Es ist daher wichtig, die spezifischen Regelungen des zuständigen Bundeslandes zu kennen.

Beihilfe kann auch für Behandlungen im Ausland gewährt werden, jedoch sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Die Behandlung muss in einem Land stattfinden, das als beihilfefähig anerkannt ist, und es müssen bestimmte Nachweise erbracht werden.

Diese Fragen decken zusätzliche Aspekte der Beihilfe ab und können den Nutzern weiterhelfen.

 

Während der Elternzeit bleibt der Beihilfeanspruch grundsätzlich bestehen, allerdings gibt es verschiedene Regelungen zur Höhe und Berechnung der Beihilfe je nach Bundesland und Art der Beihilfeverordnung. Beamte erhalten also weiterhin Beihilfe, auch wenn sie während der Elternzeit kein Einkommen aus ihrem Beamtenverhältnis beziehen. Dies ist jedoch von folgenden Faktoren abhängig:

  • Familienstand und Anzahl der Kinder: Beamte mit mehreren Kindern haben je nach Bundesland oft Anspruch auf einen höheren Beihilfebemessungssatz, der auch während der Elternzeit greift.
  • Art der Krankenversicherung: Während der Elternzeit besteht für den Beamten kein Anspruch auf Arbeitgeberzuschüsse zur Krankenversicherung. Die Beihilfe deckt also weiterhin nur den beihilfefähigen Anteil, und Beamte müssen für den Rest entweder privat versichert bleiben oder ihre private Krankenversicherung reduzieren, was oft mit weniger Leistungsumfang einhergeht.

Wir empfehlen immer die drei Basics abzusichern. Das sind die Krankenversicherung, die Haftpflichtversicherung in Verbindung mit der Diensthaftpflicht incl. dem Schutz vor Schlüsselverlust und die Dienstunfähigkeitsversicherung. Wobei die Krankenversicherung verpflichtend ist und die beiden anderen Versicherungen obligatorisch.

Private Krankenversicherung für Beamte: Wie Beihilfe und Beitrag zusammenwirken

Für viele Beamte ist die Private Krankenversicherung (PKV) nicht nur eine Option – sie ist oft die sinnvollste Wahl. Der Grund liegt im besonderen Zusammenspiel von Beihilfe und Restkostenversicherung: Der Dienstherr beteiligt sich im Rahmen seiner Fürsorgepflicht an einem Großteil der Krankheitskosten – die verbleibenden Kosten sichert der Beamte privat ab. Diese Kombination führt in der Regel zu niedrigeren Beiträgen und besseren Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Was die Beihilfe für Beamte konkret bedeutet
Die Beihilfe ist ein finanzieller Zuschuss des Dienstherrn zu medizinischen Aufwendungen. Sie deckt in der Regel zwischen 50 % und 80 % der Kosten – je nach familiärer Situation, Bundesland und Status:

  • Verheiratete Beamte mit Kindern erhalten meist einen höheren Beihilfesatz
  • Ledige Beamte ohne Kinder tragen meist einen höheren Eigenanteil
  • Der konkrete Beihilfeanspruch kann sich auch je nach Bundesland unterscheiden

Die verbleibenden Kosten deckt die PKV über sogenannte Beihilfetarife ab – individuell zugeschnitten auf die Höhe der Beihilfe. Daraus ergibt sich für Beamte eine besonders effiziente Form der Absicherung.

Warum die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für Beamte oft teurer ist
Beamte, die sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, erhalten keine Beihilfe. Stattdessen müssen sie den vollen Beitrag zur GKV selbst zahlen – ohne Beteiligung durch den Dienstherrn. Das führt zu einer deutlich höheren finanziellen Belastung:

  • Keine anteilige Beteiligung durch Beihilfe
  • Volle Beitragspflicht (Arbeitgeberanteil entfällt)
  • Kein individueller Zuschnitt auf Beamtenstatus


Die GKV kann in Einzelfällen sinnvoll sein – etwa bei schweren Vorerkrankungen. Doch aus finanzieller und leistungsbezogener Sicht ist die PKV in den meisten Fällen die überlegene Lösung.

FAQs Die wichtigsten Fragen im Überblick. Für alles weitere kannst Du uns gerne einfach kontaktieren.

Die Gretchenfrage - Gesetzlich oder Privat?

Um es kurz und knackig zu machen - im Regelfall ist die private Krankenversicherung für einen gesunden Beamten die bessere und günstigere Wahl.

Die Beihilfe, welche je nach Bundesland gut und gerne auch schonmal 80% betragen kann, funktioniert in den meisten Bundesländern nur in Kombination mit der privaten Krankenversicherung (PKV). Wer sich als Beamter dennoch für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) entscheidet, zahlt Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil oftmals vollständig selbst. Inklusive der Pflegeversicherung sind das rund 19% von den Bruttobezügen. Aufgrund der guten und aufsteigenden Besoldung, ist man hier recht flott bei über 900 Euro monatlichen Beitrag und das bei deutlich schlechteren Leistungen.

Mit schweren und kostenintensiven Vorerkrankungen oder vielen Familienmitgliedern kann es kostentechnisch manchmal Sinn ergeben, dennoch den Weg der Gesetzlichen einzuschlagen. Ob das in Ihrem Fall zutrifft, können Ihnen unsere Experten sagen.

Auch über unbezahlbare Beiträge im Alter in der privaten Krankenversicherung brauchen Sie sich kaum Sorgen zu machen. Anders als bei Arbeitnehmern oder Selbstständigen, die in der Rente 100% Ihrer Absicherung tragen müssen, haben Beamte die Beihilfe auch im Ruhestand. Je nach Bundesland steigt der Beihilfeanspruch dann sogar noch einmal auf 70%. Was bedeutet, dass nur 30% der Restkosten abgesichert werden brauchen. So reduzieren sich die Krankenversicherungsbeiträge in der Pension nochmal. Klingt doch nach einem Plan, oder?

Es gibt unzählige Vorteile! Zum Einen zahlen Sie als Beamter für Ihre private Krankenversicherung im Schnitt nur halb so viel, wie für die Gesetzliche. Zum Anderen sind die Leistungen der privaten Krankenversicherung um ein Vielfaches besser. Sie brauchen keine Zusatzkrankenversicherungen mehr und können die Tarife und Leistungen nach Ihren Bedürfnissen zusammenstellen. Ein ziemliches Problem sind die nahezu nicht vorhandenen Festzuschüsse bei Zahnersatz wie Implantaten, Brücken, Kronen, die zu hohen Zuzahlungen führen. Das Wirtschaftlichkeitsgebot erlaubt es der Gesetzlichen Krankenversicherung nur ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftliche Leistungen zu erbringen. Die Leistungen in der GKV dürfen das Notwendige nicht überschreiten. Salopp gesagt bekommt man nur billig und Leistungen mit maximal Schulnote vier. Das hat der Gesetzgeber in §12 SGB V so festgelegt. Darüber hinausgehende Leistungen müssen mit einer Krankenzusatzversicherung oder durch Zuzahlungen erkauft werden.

Um es auf den Punkt zu bringen: Ein Beamter erhält mehr Leistungen in der PKV und zahlt regelmäßig weniger als in der GKV. Ein netter Nebeneffekt sind zudem auch die sogenannten Beitragsrückerstattungen. Reicht man bei der PKV keine Rechnungen beziehungsweise nur normale Vorsorgeuntersuchungen ein, dann bekommt man bis zu sechs Monatsbeiträge Geld zurück.

Unterschiedlich! Jedes Bundesland beziehungsweise im Fachvokabular auch "Dienstherr' genannt, kocht hier sein eigenes Süppchen. Auch der Bund kann ein Dienstherr sein. Es gibt siebzehn unterschiedliche Beihilferegelungen, die des Bundes und der sechzehn Bundesländer. Einige Beihilfeverordnungen der Länder sind an die des Bundes angelehnt. Die Beihilfeverordnungen kann man sich vereinfacht als eine Art Leistungskatalog vorstellen, welcher am ehesten mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu vergleichen ist. Hier und da vielleicht mit ein bisschen mehr Konfetti beziehungsweise Leistung. Der Beihilfesatz, also der Prozentsatz den die Beihilfe von jeder Rechnung übernimmt, richtet sich vornehmlich nach dem Familienstand. Natürlich gibt es auch hier Ausnahmebundesländer (Hessen, Bremen, Schleswig-Holstein), aber im Großen und Ganzen gilt: Alleinstehende Beamter erhalten 50% Beihilfe, mit mehr als einem Kind sind es 70% Beihilfe und im Ruhestand oder in der Pension 70% Beihilfe.

Beamtenanwärter oder auch Beamte auf Widerruf sind die Frischlinge unter den Beamten. Sie stehen noch am Anfang der Beamtenlaufbahn und befinden sich sozusagen in der Ausbildung. Beamtenanwärter bekommen noch nicht die volle Besoldung, weshalb die Versicherer für die Anwärterzeit vergünstigte Tarife anbieten. Diese werden dann nach Ausbildungsende in die Normaltarife umgestellt. Das bedeutet, dass man bereits als Anwärter schon einen Blick auf den Beitrag nach der Ausbildung haben sollte, denn viele Gesellschaften ködern mit günstigen Ausbildungstarifen. Bei Verbeamtung auf Probe werden dann die Normalbeiträge fällig. Beim Wechsel von Probe auf Lebenszeit ändert sich tariflich und preislich jedoch nichts mehr. Beamte auf Widerruf haben zudem bei Dienstunfähigkeit noch keine Ansprüche an den Dienstherrn und können in solch einem Fall einfach entlassen werden. Schau Sie sich deshalb auf jeden Fall das Thema Dienstunfähigkeit an.

Tipp:
Treffen Sie Ihre Entscheidung in Bezug auf die PKV-Gesellschaft mit Blick in die Zukunft! Die wenigsten Beamten wechseln nach der Anwärterzeit nochmal die Versicherung, da eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig wäre.

Ein Wort: Beihilfeergänzungstarif

Es gibt viele Punkte, die bei der Wahl eine Rolle spielen. Um den Beihilfeergänzungstarif kommt man aber definitiv nicht herum. Aufgrund der Tatsache, dass die Beihilfe eher im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung leistet, kommt es hier öfter zu Leistungskürzungen. Bedeutet, die Beihilfe zahlt nicht immer ihren vollen Anteil und man möchte natürlich so wenig wie möglich selbst tragen müssen. Genau für solche Fälle gibt es den Beihilfeergänzungstarif.

In der Praxis sieht da dann wie folgt aus:
Man reicht eine Rechnung bei der zuständigen Beihilfestelle und der PKV ein. Wenn die Beihilfe nicht alles übernimmt, reicht man die übriggebliebenen Restkosten nochmal bei der PKV ein und voilà!

Alleine sehr schwer. Maßgeblich entscheidend für die Wahl der passenden Krankenkasse ist vor allem der individuelle Gesundheitszustand und die jeweilige Vorstellung der Leistung. Je nach Gesundheitszustand können die Risikozuschläge der Versicherungsgesellschaften stark variieren. Gerade die günstigeren Gesellschaften müssen aus kalkulatorischen Gründen oft höhere Risikozuschläge nehmen, als Tarife im Premium-Segment. Es ist also von Anfang an nahezu unmöglich zu sagen, welche Versicherung die beste Option für Sie darstellt. Deshalb ist eine persönliche und individuelle Beratung eigentlich unabdinglich.

Hier kann man nur mit einem entschiedenen 'es kommt darauf an' antworten. Vorerkrankungen spielen eine federführende Rolle bei der Wahl der privaten Krankenversicherung. Hierbei kommt es sehr auf die Art der Vorerkrankung, die Schwere, den Verlauf und die Prognose an. Grundsätzlich gibt es einige Erkrankungen, die zu einer Ablehnung bei allen privaten Krankenversicherung führen. Die meisten Erkrankungen, inklusive vorangegangener Psychotherapie, sind mittlerweile jedoch prüfbar. Um im Vorfeld die Parameter der Annahme bei der privaten Krankenversicherung zu klären, führen wir gerne mit Ihnen eine anonyme und unverbindliche Risikovoranfrage durch. Sollte es dennoch zu einer Ablehnung kommen, kann man bei Erstverbeamtung auch die sogenannte Öffnungsaktion/ Kontrahierungszwang in Anspruch nehmen. Dieser ist im Umfang allerdings nicht mit einer regulären privaten Krankenversicherung zu vergleichen und stellt den letzten Zugangsweg in die private Krankenversicherung dar.

Klare Antwort: ja.
Die sogenannte Fürsorgepflicht des Dienstherren umfasst auch den Ehepartner und die Kinder. Allerdings hängt die Beihilfefähigkeit des Ehepartners oder Ehepartnerin vom Bruttoeinkommen ab. Hier gelten wieder, je nach Dienstherr, unterschiedliche Einkommensgrenzen. Wenn der Ehepartner darunter liegt, variiert seine Beihilfe je nach Dienstherr zwischen 50 und 70%. Kinder sind ebenfalls beihilfeberechtigt und liegen zwischen 55% und 90% Beihilfe (Schleswig-Holstein). Je nach Bundesland gibt es manchmal allerdings einen Zwang, die Kinder in die Gesetzliche zu überführen, wenn eine kostenlose Familienversicherung über den Ehepartner möglich ist (Hessen). Ansonsten haben die Eltern in der Regel die Wahl zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung. Entscheidend ist auch die Einkommenssituation beider Elternteile in Kombination.

Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung errechnet sich an zwei Parametern:

  • Eintrittsalter
  • Gesundheitszustand

Natürlich kommt dann noch der gewünschte Leistungsumfang hinzu. Deshalb ist es äußerst schwierig, bezüglich der Beiträge der privaten Krankenversicherung vor Risikoprüfung und persönlicher Rücksprache mit einem fachkundigen Berater eine Aussage zu treffen. Wählt man beispielsweise einen Tarif mit Selbstbeteiligung, so wird der Beitrag immer geringer sein, als bei einem Tarif ohne Selbstbeteiligung. Gehen wir bei der Berechnung von einem normalen gesunden Anwärter aus, liegen wir in der Regel zwischen 80 bis 120 € pro Monat. Ein Beamter auf Probe, Lebenszeit oder Zeit zahlt hingegen in der Regel einen Beitrag zwischen 270 bis 350 €

Die Gesundheitsfragen müssen immer wahrheitsgetreu beantwortet werden. Zwischen Ihnen als Kunde und der Versicherung wird ein rechtskräftiger Vertrag geschlossen. Dementsprechend müssen alle Angaben wahrheitsgemäß sein. Die Versicherung kalkuliert aufgrund Ihres Eintrittsalter und der bekannten Vorerkrankung Ihren individuellen Beitrag und Risikozuschlag. Hält man wissentlich Informationen zurück, hat das eine sogenannte vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung zur Folge. Das Ergebnis von einer vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung (VVA) kann eine rückwirkende Kündigung der Versicherung oder ein zusätzlicher Risikozuschlag sein. Werden Sie wegen einer VVA aus der privaten Krankenversicherung gekündigt, muss diese Kündigung bei einer erneuten Antragstellung angegeben werden! Für die meisten Versicherer ist eine VVA dann ein Grund zur direkten Ablehnung. Auf Nummer sicher geht man, wenn man einen Auszug aus der Krankenakte der gesetzlichen Krankenversicherung anfordert. In der Regel ist es auch sinnvoll MRTs, CTs, Magenspiegelungen oder Darmspiegelungen innerhalb des Fragezeitraumes vom Arzt zu holen. So gehen Sie auf Nummer sicher, dass nicht unwissentlich etwas verschwiegen wird. Die genauen Diagnosen kann man sich vom Arzt auch als sogenannte ICD-Codes geben lassen. Diese beziffern dann direkt die abgerechnete Erkrankung.

Die Beitragsrückerstattung ist, abgesehen von den Mehrleistungen, im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung eine nettes ‘Schmankerl’. In der Regel bekommt man eine Beitragsrückerstattung immer dann, wenn man ein Jahr keinerlei Rechnungen eingereicht hat. Manche Versicherer lösen zumindest die Vorsorge von der Beitragsrückerstattung. Das bedeutet, man kann zumindest die regulären Vorsorgeuntersuchungen ( Zahnprophylaxe, Zahnreinigung, Hautkrebsvorsorge etc. ) in Anspruch nehmen, diese einreichen und bekommt trotzdem eine Beitragsrückerstattung. Die Höhe der Beitragsrückerstattung variiert je nach Versicherungsgesellschaft. Sie wird automatisch im darauffolgenden Jahr in etwa im August ausgezahlt.

Vorsicht: Bei Beamtenanwärtertarifen und normalen Beamtentarifen ( Beamte auf Probe/ Beamte auf Lebenszeit ) unterscheiden sich die Beitragsrückerstattungen in der Höhe.

Für Beamte gibt es im Allgemeinen zwei Fürsorgeprinzipien des Dienstherren:

  • Individuelle Beihilfe
  • freie Heilfürsorge

Berufsgruppen, die ein besonderes Risiko tragen (Polizei, Bundeswehr, Feuerwehr und Justizvollzugsbeamte), bekommen je nach Dienstherrn oftmals freie Heilfürsorge, statt Beihilfe. Sie gehört weder zur privaten Krankenversicherung, noch zur Gesetzlichen. Im Allgemeinen kann man die freie Heilfürsorge in etwa mit den Leistungen der Gesetzlichen vergleichen. Allerdings beinhaltet die freie Heilfürsorge nicht den Baustein der Pflegepflichtversicherung. Diesen benötigten Sie aber zwingend, da man in Deutschland sonst nicht die Krankenversicherungspflicht erfüllt. Da viele Beamte die freie Heilfürsorge bis zur Pension bekommen und dann bei Pensionierung Beihilfe erhalten, sollten Sie die Pflegepflichtversicherung in Kombination mit einer Anwartschaft absichern. Mit dieser Anwartschaft hat man bei Pensionierung und Übertritt in die private Krankenversicherung keine Gesundheitsprüfung!

Was die private Krankenversicherung angeht, kursiert unendlich viel Halbwissen. Einer der größten Irrtümer bei Beamten ist, dass sie in der Pension den Beitrag in der privaten Krankenversicherung nicht mehr zahlen können! Dieser Irrtum kommt vor allem aus der Privatwirtschaft und betrifft Arbeitnehmer über der Jahresarbeitsentgeltgrenze und Selbstständige. Diese haben in der Rente weder einen Arbeitgeberanteil, noch einen Beihilfeanspruch und müssen dementsprechend 100% der privaten Krankenversicherungsbeiträge selbst zahlen. Beamte hingegen haben den Beihilfeanspruch in der Regel bis zum bitteren Ende. In vielen Bundesländern steigt der Beihilfeanspruch in der Pension auf 70%, was bedeutet, dass der Beitrag in der Regel nochmals sinkt.

Eine offizielle Checkliste gibt es hierfür natürlich nicht. Dennoch kann man sich an folgenden Punkten orientieren:

  • Wählen Sie kein sehr kleines Versicherungsunternehmen und informiere Sie sich über die Versichertenzahlen. Je kleiner das Versicherungskollektiv, desto wahrscheinlicher sind Beitragsanpassungen.
  • achten Sie unbedingt auf den Beihilfeergänzungstarif! Dieser übernimmt Leistungen, die von der Beihilfe gekürzt werden. Wenn eine Versicherung einen Beihilfeergänzungstarif hat, schauen Sie sich auch die Leistungen dieses Tarifs und die Formulierungen genau an.
  • im Idealfall handhabt Ihre PKV die Vorsorge unabhängig der Beitragsrückerstattung
  • schauen Sie sich die Gebührenordnungen der jeweiligen PKV an! Im stationären Bereich sollte Ihre Versicherung über die Höchstsätze leisten.
  • informieren Sie sich über die Zahnstaffeln. Bleiben diese bestehen oder entfallen diese nach einem bestimmten Zeitraum?
  • Prüfen Sie, ob in Ihrem Bundesland ein Krankenhaustagegeld benötigt wird und in welcher Höhe
  • Sichern Sie, wenn möglich, ein Kurtagegeld zusätzlich ab.

Wie ist Dein zukünftiger Berufsstatus?

Wie bist Du jetzt versichert?

Wann ist der gewünschte Versicherungsbeginn?

In welchem Bundesland wirst Du tätig sein?

Sind Dir Leistungen vom Heilpraktiker wichtig?

Welche Unterbringung wünschst Du?

Sind Dir Zahnleistungen wichtig?

Wie wichtig sind Dir Rückerstattungen von Beiträgen?

Wo liegen Deine Prioritäten?

In welcher Region (PLZ) wohnst Du?

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