Private Haftpflichtversicherung für Beamte und Beamtenanwärter
Privathaftpflicht und Diensthaftpflicht: ein notwendiger Rundumschutz
Nach deutschem Recht (§823 BGB) haften Sie für Schäden, die Sie verursachen, mit Ihrem gesamten Vermögen und sogar mit Ihrem zukünftigen Einkommen. Deshalb ist eine private Haftpflichtversicherung für jede Privatperson fast unverzichtbar. Sie schützt Sie finanziell, falls durch Ihr Verschulden anderen ein Schaden entsteht – sei es bei alltäglichen Missgeschicken oder bei unerwarteten Vorfällen.
Manchmal reichen schon kleine Unachtsamkeiten, um hohe Kosten zu verursachen: Denken Sie nur an eine umgestoßene, teure Vase bei Bekannten oder an einen Wasserschaden, den ein undichter Wasserhahn verursacht hat. Der Alltag ist voller Situationen, die schnell zum Haftungsfall werden können – und das oft unvorhergesehen.
Auch im Berufsleben sind solche Risiken präsent. Hier kann ein unglücklicher Moment ebenfalls teure Konsequenzen haben. Beispielsweise kann es passieren, dass während eines Meetings Firmeneigentum versehentlich beschädigt wird oder wichtige Dokumente verlegt werden, was Verzögerungen und finanzielle Einbußen zur Folge hat. In solchen Fällen reicht die private Haftpflichtversicherung jedoch nicht aus, da sie berufliche Risiken in der Regel nicht abdeckt.
Eine Diensthaftpflichtversicherung ist hier die ideale Ergänzung. Zusammen mit der privaten Haftpflichtversicherung sind Sie umfassend abgesichert – sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich. Diese Kombination gibt Ihnen die nötige Sicherheit, sich im Alltag wie auch im Beruf gelassener zu bewegen, ohne sich Sorgen über potenzielle Schadensfälle machen zu müssen.
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