Häufige Fragen rund um Versicherungen und Vorsorge für Beamte für Sie beantwortet

Wenn Sie sich nicht sicher sind oder hier nicht die entsprechende Antwort finden, sprechen Sie einfach das beasure-Team an.

Diese Frage ist gerade in Bezug auf eine eventuelle Kündigung wichtig. In der privaten Krankenversicherung muss eine Kündigung immer 3 Monate vor Ende des Kalenderjahres oder des Versicherungsjahres erfolgen. Diese Regelung variiert je nach Versicherungsgesellschaft und ist den allgemeinen Versicherungsbedingungen zu entnehmen.

  • Kalenderjahr: 01.01 - 31.12; beginnt der Kunde beispielsweise zum 01.06, dann endet das erste Kalenderjahr trotzdem bereits zum 31.12. Das neue Kalenderjahr beginnt dann wieder ab 01.01
  • Versicherungsjahr: Beginnt der Kunde zum 01.06, dann endet das Versicherungsjahr erst zum 01.06 im darauffolgenden Jahr

Bei der Öffnungsaktion besteht die Möglichkeit trotz eigentlich nicht versicherbarer Vorerkrankungen eine Private Krankenversicherung zu finden. Es wird also niemand wegen Krankheiten oder Behinderungen abgelehnt. Eine Reihe Privater Krankenversicherer erklärt sich bereit eine Aufnahme mit maximal 30 Prozent Risikozuschlag und ohne Leistungsausschlüsse zu ermöglichen. Diese garantierte Aufnahme wird auch als Kontrahierungszwang des an der Öffnungsaktion teilnehmenden Privaten Krankenversicherer bezeichnet.

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Wie der Name erahnen lässt, entbindet man mit einer unterschriebenen Schweigepflichtentbindung eine Person von Ihrer Schweigepflicht. Die Schweigepflicht ist vor allem in Berufen im Gesundheitswesen, Bankenwesen oder Rechtswesen anzutreffen und wird dort vom Gesetzgeber geregelt. Aufgrund der Schweigepflicht müssen persönliche Informationen vertraulich behandelt werden und dürfen an keine Dritten übergeben werden.

Unterzeichnet man eine Schweigepflichtsentbindung, dann ermöglicht man einer dritten Partei den Zugang zu den persönlichen Daten. Im Bereich der privaten Krankenversicherung wird die Schweigepflichtsentbindung vor allem bei der Risikoprüfung und Leistungsprüfung relevant. Die Erteilung einer Schweigepflichtsentbindung sollte wohlüberlegt sein. Sollten Sie in solchen Fällen unsicher sein, können Sie sich jederzeit an unser Team wenden.

Im Maklerauftrag werden die Konditionen der gemeinsamen Zusammenarbeit von Kunde und Makler schriftlich festgehalten. Hier werden Rechte und Pflichten von beiden Parteien verschriftlicht, sowie die Art der Vergütung und der Umfang der Vermittlung bestimmter Versicherungsprodukte. Beide Parteien gehen mit dem Maklerauftrag einen verbindlichen und rechtskräftigen Vertrag ein, der von beiden Seiten unterschrieben werden muss. Ein Maklerauftrag beinhaltet in aller Regel auch immer eine Maklervollmacht. Diese befähigt den Makler im Sinne des Kunden zu agieren. Das kann von der Änderung der Adresse, über die Mitversicherung von Familienmitgliedern oder die Anpassung eines SEPA-Mandates gehen.

Eine Anwartschaft ermöglicht Ihnen den Gesundheitszustand einzufrieren oder einen bereits bestehenden Vertrag ruhend zu stellen. Der Vorteil ist, man kann den Vertrag zue einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung aktivieren. So kann es weder zu Zuschlägen, Ausschlüssen oder Ablehnungen kommen. Anwartschaften sind nicht universell für alle Versicherungsgesellschaften gültig, sondern können nur bei einer Gesellschaft abgeschlossen werden.

Man unterscheidet grundsätzlich zwei Formen der Anwartschaft:

  1. Kleine Anwartschaft: Einfrieren des Gesundheitszustandes
  2. Große Anwartschaft: Einfrieren des Gesundheitszustandes mit Sicherung des ursprünglichen Alters

Zusätzlich bieten einige Versicherungen auch die Möglichkeit eines sogenannten Optionstarifes.

Neben einer kleinen oder großen Anwartschaft kann man den Gesundheitszustand auch über einen sogenannten Optionstarif absichern. Während man sich mit einer kleinen oder großen Anwartschaft auf eine bestimmte Tarifkombination festlegt, kann man einen Optionstarif in die aktuellen Tarife umwandeln.

Optionstarife werden allerdings nicht von allen Versicherungsgesellschaften angeboten und sind oftmals zeitlich begrenzt. Zum Teil können Optionstarife in Vollversicherungen, Zusatzversicherungen oder beihilfekonforme Versicherungen umgewandelt werden. Aufgrund der Komplexität und der individuellen Regelungen der jeweiligen Versicherungen ist eine Beratung sinnvoll. Wenden Sie sich hierzu gerne an uns.

Grundsätzlich steht es Ihnen nach Erhalt der Rechnung frei, ob Sie die Rechnung direkt begleichen oder unbezahlt zeitnah bei der privaten Krankenversicherung einreichen. Die Arztrechnungen haben in aller Regel eine Zahlungsfrist von 2-4 Woche. Die PKV erstattet, je nach Auslastung, innerhalb von 1-2 Wochen. Somit kann man die Rechnungen mit dem bereits erstatteten Betrag der PKV bezahlen.

Beamte haben, anders als privat versicherte Arbeitnehmer oder Selbstständige, zwei Kostenträger: PKV und Beihilfe. Hier müssen Sie eine Rechnungskopie ebenfalls an die Beihilfe schicken. Auch diese erstattet in der Regel von 2-4 Wochen. Sollten die Kostenträger länger brauchen als erwartet, kann man nach Rücksprache mit dem Arzt auch die Zahlungsfrist verlängern.

Bei größeren Operationen oder Krankenhausaufenthalten kann zwischen Krankenversicherung und Krankenkasse auch eine sogenannte Direktabrechnung vereinbart werden. Dann müssen Sie nicht in Vorleistung treten

Altersrückstellungen sind gesetzlich vorgeschrieben und dienen dazu die Krankenversicherungsbeiträge im Alter stabil zu halten. Junge Versicherte zahlen deshalb verhältnismäßig mehr Krankenversicherungsbeiträge, obwohl Sie weniger Leistungen in Anspruch nehmen. Das ändert sich jedoch in der Regel mit zunehmendem Alter. Hier dreht sich das Kostenverhältnis. Diese gebildeten Altersrückstellungen in jungen Jahren werden dann dazu genutzt Mehrkosten durch beispielsweise Inflation und medizinischen Fortschritt aufzufangen.

Alle privat Versicherten haben zusätzlich noch die Möglichkeit einen sogenannten Beitragsentlastungstarif abzuschließen. Damit zahlt man im aktiven Beschäftigungsverhältnis zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Altersrückstellungen gesondert einen Mehrbeitrag und hat in der Rente/Pension eine garantiere Beitragssenkung. Vor allem bei Arbeitnehmern und Selbstständigen ist ein zusätzlicher Beitragsentlastungtarif zu empfehlen, da diese in der Rente 100% der PKV-Beiträge selbst zahlen müssen.

  • GOÄ = Gebührenordnung für Ärzte
  • GOZ= Gebührenordnung für Zahnärzte

Beide regeln die  Abrechnung der erbrachten Leistungen des Arztes/Zahnarztes für den Fall, dass Sie privat versichert sind. Sie ist Bestandteil des Behandlungsvertrages zwischen Arzt und Patient. Die GOÄ/GOZ ist eine Rechtsverordnung der Bundesregierung und wird mit Zustimmung des deutschen Bundesrates in Berlin beschlossen.

Ordentlich kündigen können Sie die private Krankenversicherung mit einer Frist von 3 Monaten je nach Anbieter zum Kalenderjahr oder zum Versicherungsjahr.

Außerordentlich kündigen können Sie ohne Einhaltung einer Frist bei einem Statuswechsel von freiwillig versichert zu pflichtversichert. Diese Kündigung ist auch rückwirkend bis zu 3 Monate nach Eintritt der Versicherungspflicht möglich.  

Der Gesetzgeber regelt die Kündigung des Versicherungsnehmers im §205 VVG.

Im Hufelandverzeichnis sind naturheilkundliche Maßnahmen und Behandlungen aufgelistet. Das Verzeichnis fungiert als Leitfaden zur Abrechnung von ärztlichen Leistungen, die im Zusammenhang mit Naturheilverfahren erbracht werden.
Es ist eine Abrechnungshilfe für naturheilkundlich tätige Ärzte und wird auch von Versicherern, Krankenkassen und privatärztlichen Abrechnungsstellen zur Abrechnung komplementärmedizinischer Leistungen herangezogen.

In diesen Fällen wenden Sie sich am besten an den Ombudsmann für private Kranken- und Pflegeversicherungen. Dieser hat die Aufgabe, Meinungsverschiedenheiten zwischen Versicherten und Versicherungsanbietern zu vermitteln bzw. zu schlichten. Der Ombudsmann bietet Ihnen eine kostengünstige Möglichkeit, ohne Gerichtsverfahren zu einem fairen Ergebnis zu kommen. Versicherungsunternehmen akzeptieren in der Regel die Schlichtungssprüche des Ombudsmannes obwohl diese nicht rechtsverbindlich sind.


Hier die Kontaktdaten:
OMBUDSMANN
Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin

Telefon: 0800 2 55 04 44 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Telefax: 030 20 45 89 31

www.pkv-ombudsmann.de

 

Die Gretchenfrage - Gesetzlich oder Privat?

Um es kurz und knackig zu machen - im Regelfall ist die private Krankenversicherung für einen gesunden Beamten die bessere und günstigere Wahl.

Die Beihilfe, welche je nach Bundesland gut und gerne auch schonmal 80% betragen kann, funktioniert in den meisten Bundesländern nur in Kombination mit der privaten Krankenversicherung (PKV). Wer sich als Beamter dennoch für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) entscheidet, zahlt Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil oftmals vollständig selbst. Inklusive der Pflegeversicherung sind das rund 19% von den Bruttobezügen. Aufgrund der guten und aufsteigenden Besoldung, ist man hier recht flott bei über 900 Euro monatlichen Beitrag und das bei deutlich schlechteren Leistungen.

Mit schweren und kostenintensiven Vorerkrankungen oder vielen Familienmitgliedern kann es kostentechnisch manchmal Sinn ergeben, dennoch den Weg der Gesetzlichen einzuschlagen. Ob das in Ihrem Fall zutrifft, können Ihnen unsere Experten sagen.

Auch über unbezahlbare Beiträge im Alter in der privaten Krankenversicherung brauchen Sie sich kaum Sorgen zu machen. Anders als bei Arbeitnehmern oder Selbstständigen, die in der Rente 100% Ihrer Absicherung tragen müssen, haben Beamte die Beihilfe auch im Ruhestand. Je nach Bundesland steigt der Beihilfeanspruch dann sogar noch einmal auf 70%. Was bedeutet, dass nur 30% der Restkosten abgesichert werden brauchen. So reduzieren sich die Krankenversicherungsbeiträge in der Pension nochmal. Klingt doch nach einem Plan, oder?

Es gibt unzählige Vorteile! Zum Einen zahlen Sie als Beamter für Ihre private Krankenversicherung im Schnitt nur halb so viel, wie für die Gesetzliche. Zum Anderen sind die Leistungen der privaten Krankenversicherung um ein Vielfaches besser. Sie brauchen keine Zusatzkrankenversicherungen mehr und können die Tarife und Leistungen nach Ihren Bedürfnissen zusammenstellen. Ein ziemliches Problem sind die nahezu nicht vorhandenen Festzuschüsse bei Zahnersatz wie Implantaten, Brücken, Kronen, die zu hohen Zuzahlungen führen. Das Wirtschaftlichkeitsgebot erlaubt es der Gesetzlichen Krankenversicherung nur ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftliche Leistungen zu erbringen. Die Leistungen in der GKV dürfen das Notwendige nicht überschreiten. Salopp gesagt bekommt man nur billig und Leistungen mit maximal Schulnote vier. Das hat der Gesetzgeber in §12 SGB V so festgelegt. Darüber hinausgehende Leistungen müssen mit einer Krankenzusatzversicherung oder durch Zuzahlungen erkauft werden.

Um es auf den Punkt zu bringen: Ein Beamter erhält mehr Leistungen in der PKV und zahlt regelmäßig weniger als in der GKV. Ein netter Nebeneffekt sind zudem auch die sogenannten Beitragsrückerstattungen. Reicht man bei der PKV keine Rechnungen beziehungsweise nur normale Vorsorgeuntersuchungen ein, dann bekommt man bis zu sechs Monatsbeiträge Geld zurück.

Unterschiedlich! Jedes Bundesland beziehungsweise im Fachvokabular auch "Dienstherr' genannt, kocht hier sein eigenes Süppchen. Auch der Bund kann ein Dienstherr sein. Es gibt siebzehn unterschiedliche Beihilferegelungen, die des Bundes und der sechzehn Bundesländer. Einige Beihilfeverordnungen der Länder sind an die des Bundes angelehnt. Die Beihilfeverordnungen kann man sich vereinfacht als eine Art Leistungskatalog vorstellen, welcher am ehesten mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu vergleichen ist. Hier und da vielleicht mit ein bisschen mehr Konfetti beziehungsweise Leistung. Der Beihilfesatz, also der Prozentsatz den die Beihilfe von jeder Rechnung übernimmt, richtet sich vornehmlich nach dem Familienstand. Natürlich gibt es auch hier Ausnahmebundesländer (Hessen, Bremen, Schleswig-Holstein), aber im Großen und Ganzen gilt: Alleinstehende Beamter erhalten 50% Beihilfe, mit mehr als einem Kind sind es 70% Beihilfe und im Ruhestand oder in der Pension 70% Beihilfe.

Beamtenanwärter oder auch Beamte auf Widerruf sind die Frischlinge unter den Beamten. Sie stehen noch am Anfang der Beamtenlaufbahn und befinden sich sozusagen in der Ausbildung. Beamtenanwärter bekommen noch nicht die volle Besoldung, weshalb die Versicherer für die Anwärterzeit vergünstigte Tarife anbieten. Diese werden dann nach Ausbildungsende in die Normaltarife umgestellt. Das bedeutet, dass man bereits als Anwärter schon einen Blick auf den Beitrag nach der Ausbildung haben sollte, denn viele Gesellschaften ködern mit günstigen Ausbildungstarifen. Bei Verbeamtung auf Probe werden dann die Normalbeiträge fällig. Beim Wechsel von Probe auf Lebenszeit ändert sich tariflich und preislich jedoch nichts mehr. Beamte auf Widerruf haben zudem bei Dienstunfähigkeit noch keine Ansprüche an den Dienstherrn und können in solch einem Fall einfach entlassen werden. Schau Sie sich deshalb auf jeden Fall das Thema Dienstunfähigkeit an.

Tipp:
Treffen Sie Ihre Entscheidung in Bezug auf die PKV-Gesellschaft mit Blick in die Zukunft! Die wenigsten Beamten wechseln nach der Anwärterzeit nochmal die Versicherung, da eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig wäre.

Ein Wort: Beihilfeergänzungstarif

Es gibt viele Punkte, die bei der Wahl eine Rolle spielen. Um den Beihilfeergänzungstarif kommt man aber definitiv nicht herum. Aufgrund der Tatsache, dass die Beihilfe eher im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung leistet, kommt es hier öfter zu Leistungskürzungen. Bedeutet, die Beihilfe zahlt nicht immer ihren vollen Anteil und man möchte natürlich so wenig wie möglich selbst tragen müssen. Genau für solche Fälle gibt es den Beihilfeergänzungstarif.

In der Praxis sieht da dann wie folgt aus:
Man reicht eine Rechnung bei der zuständigen Beihilfestelle und der PKV ein. Wenn die Beihilfe nicht alles übernimmt, reicht man die übriggebliebenen Restkosten nochmal bei der PKV ein und voilà!

Alleine sehr schwer. Maßgeblich entscheidend für die Wahl der passenden Krankenkasse ist vor allem der individuelle Gesundheitszustand und die jeweilige Vorstellung der Leistung. Je nach Gesundheitszustand können die Risikozuschläge der Versicherungsgesellschaften stark variieren. Gerade die günstigeren Gesellschaften müssen aus kalkulatorischen Gründen oft höhere Risikozuschläge nehmen, als Tarife im Premium-Segment. Es ist also von Anfang an nahezu unmöglich zu sagen, welche Versicherung die beste Option für Sie darstellt. Deshalb ist eine persönliche und individuelle Beratung eigentlich unabdinglich.

Hier kann man nur mit einem entschiedenen 'es kommt darauf an' antworten. Vorerkrankungen spielen eine federführende Rolle bei der Wahl der privaten Krankenversicherung. Hierbei kommt es sehr auf die Art der Vorerkrankung, die Schwere, den Verlauf und die Prognose an. Grundsätzlich gibt es einige Erkrankungen, die zu einer Ablehnung bei allen privaten Krankenversicherung führen. Die meisten Erkrankungen, inklusive vorangegangener Psychotherapie, sind mittlerweile jedoch prüfbar. Um im Vorfeld die Parameter der Annahme bei der privaten Krankenversicherung zu klären, führen wir gerne mit Ihnen eine anonyme und unverbindliche Risikovoranfrage durch. Sollte es dennoch zu einer Ablehnung kommen, kann man bei Erstverbeamtung auch die sogenannte Öffnungsaktion/ Kontrahierungszwang in Anspruch nehmen. Dieser ist im Umfang allerdings nicht mit einer regulären privaten Krankenversicherung zu vergleichen und stellt den letzten Zugangsweg in die private Krankenversicherung dar.

Klare Antwort: ja.
Die sogenannte Fürsorgepflicht des Dienstherren umfasst auch den Ehepartner und die Kinder. Allerdings hängt die Beihilfefähigkeit des Ehepartners oder Ehepartnerin vom Bruttoeinkommen ab. Hier gelten wieder, je nach Dienstherr, unterschiedliche Einkommensgrenzen. Wenn der Ehepartner darunter liegt, variiert seine Beihilfe je nach Dienstherr zwischen 50 und 70%. Kinder sind ebenfalls beihilfeberechtigt und liegen zwischen 55% und 90% Beihilfe (Schleswig-Holstein). Je nach Bundesland gibt es manchmal allerdings einen Zwang, die Kinder in die Gesetzliche zu überführen, wenn eine kostenlose Familienversicherung über den Ehepartner möglich ist (Hessen). Ansonsten haben die Eltern in der Regel die Wahl zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung. Entscheidend ist auch die Einkommenssituation beider Elternteile in Kombination.

Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung errechnet sich an zwei Parametern:

  • Eintrittsalter
  • Gesundheitszustand

Natürlich kommt dann noch der gewünschte Leistungsumfang hinzu. Deshalb ist es äußerst schwierig, bezüglich der Beiträge der privaten Krankenversicherung vor Risikoprüfung und persönlicher Rücksprache mit einem fachkundigen Berater eine Aussage zu treffen. Wählt man beispielsweise einen Tarif mit Selbstbeteiligung, so wird der Beitrag immer geringer sein, als bei einem Tarif ohne Selbstbeteiligung. Gehen wir bei der Berechnung von einem normalen gesunden Anwärter aus, liegen wir in der Regel zwischen 80 bis 120 € pro Monat. Ein Beamter auf Probe, Lebenszeit oder Zeit zahlt hingegen in der Regel einen Beitrag zwischen 270 bis 350 €

Die Gesundheitsfragen müssen immer wahrheitsgetreu beantwortet werden. Zwischen Ihnen als Kunde und der Versicherung wird ein rechtskräftiger Vertrag geschlossen. Dementsprechend müssen alle Angaben wahrheitsgemäß sein. Die Versicherung kalkuliert aufgrund Ihres Eintrittsalter und der bekannten Vorerkrankung Ihren individuellen Beitrag und Risikozuschlag. Hält man wissentlich Informationen zurück, hat das eine sogenannte vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung zur Folge. Das Ergebnis von einer vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung (VVA) kann eine rückwirkende Kündigung der Versicherung oder ein zusätzlicher Risikozuschlag sein. Werden Sie wegen einer VVA aus der privaten Krankenversicherung gekündigt, muss diese Kündigung bei einer erneuten Antragstellung angegeben werden! Für die meisten Versicherer ist eine VVA dann ein Grund zur direkten Ablehnung. Auf Nummer sicher geht man, wenn man einen Auszug aus der Krankenakte der gesetzlichen Krankenversicherung anfordert. In der Regel ist es auch sinnvoll MRTs, CTs, Magenspiegelungen oder Darmspiegelungen innerhalb des Fragezeitraumes vom Arzt zu holen. So gehen Sie auf Nummer sicher, dass nicht unwissentlich etwas verschwiegen wird. Die genauen Diagnosen kann man sich vom Arzt auch als sogenannte ICD-Codes geben lassen. Diese beziffern dann direkt die abgerechnete Erkrankung.

Die Beitragsrückerstattung ist, abgesehen von den Mehrleistungen, im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung eine nettes ‘Schmankerl’. In der Regel bekommt man eine Beitragsrückerstattung immer dann, wenn man ein Jahr keinerlei Rechnungen eingereicht hat. Manche Versicherer lösen zumindest die Vorsorge von der Beitragsrückerstattung. Das bedeutet, man kann zumindest die regulären Vorsorgeuntersuchungen ( Zahnprophylaxe, Zahnreinigung, Hautkrebsvorsorge etc. ) in Anspruch nehmen, diese einreichen und bekommt trotzdem eine Beitragsrückerstattung. Die Höhe der Beitragsrückerstattung variiert je nach Versicherungsgesellschaft. Sie wird automatisch im darauffolgenden Jahr in etwa im August ausgezahlt.

Vorsicht: Bei Beamtenanwärtertarifen und normalen Beamtentarifen ( Beamte auf Probe/ Beamte auf Lebenszeit ) unterscheiden sich die Beitragsrückerstattungen in der Höhe.

Für Beamte gibt es im Allgemeinen zwei Fürsorgeprinzipien des Dienstherren:

  • Individuelle Beihilfe
  • freie Heilfürsorge

Berufsgruppen, die ein besonderes Risiko tragen (Polizei, Bundeswehr, Feuerwehr und Justizvollzugsbeamte), bekommen je nach Dienstherrn oftmals freie Heilfürsorge, statt Beihilfe. Sie gehört weder zur privaten Krankenversicherung, noch zur Gesetzlichen. Im Allgemeinen kann man die freie Heilfürsorge in etwa mit den Leistungen der Gesetzlichen vergleichen. Allerdings beinhaltet die freie Heilfürsorge nicht den Baustein der Pflegepflichtversicherung. Diesen benötigten Sie aber zwingend, da man in Deutschland sonst nicht die Krankenversicherungspflicht erfüllt. Da viele Beamte die freie Heilfürsorge bis zur Pension bekommen und dann bei Pensionierung Beihilfe erhalten, sollten Sie die Pflegepflichtversicherung in Kombination mit einer Anwartschaft absichern. Mit dieser Anwartschaft hat man bei Pensionierung und Übertritt in die private Krankenversicherung keine Gesundheitsprüfung!

Was die private Krankenversicherung angeht, kursiert unendlich viel Halbwissen. Einer der größten Irrtümer bei Beamten ist, dass sie in der Pension den Beitrag in der privaten Krankenversicherung nicht mehr zahlen können! Dieser Irrtum kommt vor allem aus der Privatwirtschaft und betrifft Arbeitnehmer über der Jahresarbeitsentgeltgrenze und Selbstständige. Diese haben in der Rente weder einen Arbeitgeberanteil, noch einen Beihilfeanspruch und müssen dementsprechend 100% der privaten Krankenversicherungsbeiträge selbst zahlen. Beamte hingegen haben den Beihilfeanspruch in der Regel bis zum bitteren Ende. In vielen Bundesländern steigt der Beihilfeanspruch in der Pension auf 70%, was bedeutet, dass der Beitrag in der Regel nochmals sinkt.

Eine offizielle Checkliste gibt es hierfür natürlich nicht. Dennoch kann man sich an folgenden Punkten orientieren:

  • Wählen Sie kein sehr kleines Versicherungsunternehmen und informiere Sie sich über die Versichertenzahlen. Je kleiner das Versicherungskollektiv, desto wahrscheinlicher sind Beitragsanpassungen.
  • achten Sie unbedingt auf den Beihilfeergänzungstarif! Dieser übernimmt Leistungen, die von der Beihilfe gekürzt werden. Wenn eine Versicherung einen Beihilfeergänzungstarif hat, schauen Sie sich auch die Leistungen dieses Tarifs und die Formulierungen genau an.
  • im Idealfall handhabt Ihre PKV die Vorsorge unabhängig der Beitragsrückerstattung
  • schauen Sie sich die Gebührenordnungen der jeweiligen PKV an! Im stationären Bereich sollte Ihre Versicherung über die Höchstsätze leisten.
  • informieren Sie sich über die Zahnstaffeln. Bleiben diese bestehen oder entfallen diese nach einem bestimmten Zeitraum?
  • Prüfen Sie, ob in Ihrem Bundesland ein Krankenhaustagegeld benötigt wird und in welcher Höhe
  • Sichern Sie, wenn möglich, ein Kurtagegeld zusätzlich ab.

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