Versicherungen für Finanzbeamte

Welche Versicherungen brauchen Finanzbeamte? Das richtige Portfolio für alle Beamten in der Finanzverwaltung

Ein Finanzbeamter ist ein Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, der in der Finanzverwaltung tätig ist. Zu seinen Aufgaben gehört die Verwaltung und Überwachung von Steuern und Abgaben. Finanzbeamte arbeiten in Finanzämtern, Ministerien oder anderen öffentlichen Einrichtungen und sind verantwortlich für die Erhebung, Berechnung, Prüfung und Festsetzung von Steuern. Darüber hinaus beraten sie Steuerzahler in steuerlichen Angelegenheiten und setzen Steuervorschriften durch.

Zu den Finanzbeamten gehören verschiedene Berufsgruppen, die im Bereich der Finanzverwaltung tätig sind. Dazu zählen unter anderem:

  • Steuerbeamte: Diese Beamten sind für die Verwaltung und Erhebung von Steuern zuständig. Sie arbeiten in Finanzämtern und sind in der Steuerprüfung, Steuerfahndung und im Vollstreckungsdienst tätig.

  • Zollbeamte: Sie überwachen den grenzüberschreitenden Warenverkehr und sind für die Erhebung von Zöllen und die Bekämpfung von Schmuggel zuständig.

  • Beamte der Finanzkontrolle: Diese Beamten überwachen die Einhaltung von Finanzgesetzen und -vorschriften. Sie arbeiten oft in der Innenrevision oder in speziellen Kontrollbehörden.

  • Beamte der Haushaltsabteilung: Sie sind für die Planung, Verwaltung und Kontrolle öffentlicher Haushalte zuständig

Und für jeden Bereich bedarf es eine individuelle Versicherungslösung.

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Versicherungen sollten nicht nur die aktuelle Situation abbilden, sondern auch Ihrer individuellen Zukunftsplanung gerecht werden. Wie alt sind Sie aktuell und bei Ihrer Verbeamtung? Wie lange möchten Sie arbeiten? Welche beruflichen Herausforderungen möchten Sie annehmen? Und wie sieht Ihre Familien- und Altersplanung aus?

Ihr Versicherungspaket sollte Sie jetzt optimal absichern und Ihrer Zukunftsplanung entsprechen.

Unten sehen Sie eine Auswahl an empfehlenswerten Versicherungen für Finanzbeamte und Finanzbeamtinnen.

Private Krankenversicherung für Finanzbeamte und Finanzbeamtinnen

Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung (PKV) und die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) unterscheiden sich in vielen grundlegenden Punkten und sind zwei völlig unterschiedliche Versicherungssysteme.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

In der GKV gilt das Solidaritätsprinzip, welches besagt, dass der Versicherungsschutz und der Umfang der Gesundheitsleistungen gesetzlich festgelegt sind und für alle Versicherten gleichermaßen gelten. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach dem Einkommen: Höheres Einkommen führt zu höheren monatlichen Beiträgen. Der Versicherungsschutz in der GKV kann nicht individuell angepasst werden. Änderungen der Leistungen, Kürzungen oder Beitragserhöhungen können vom Gesetzgeber jederzeit und ohne Zustimmung der Versicherten vorgenommen werden.

Private Krankenversicherung (PKV)

Die PKV basiert auf privat-rechtlichen Bestimmungen und der Versicherungsumfang wird vertraglich festgelegt. Dies bedeutet, dass der Versicherungsschutz nicht einseitig von der Versicherungsgesellschaft geändert oder Leistungen nachträglich gekürzt werden können. Im Gegensatz zur GKV hängen die Prämien in der PKV vom Alter, individuellen gesundheitlichen und beruflichen Risiken sowie vom gewählten Tarif ab. Die versicherten Leistungen sind flexibel und können in einem vorgegebenen Rahmen frei gewählt werden. In der privaten Krankenversicherung gilt das Äquivalenzprinzip, wodurch Privatversicherte die Höhe ihrer monatlichen Beiträge in gewissem Maße selbst beeinflussen können.

Krankenversicherung für Beamte: Gesetzliche oder private Krankenversicherung?

Das deutsche Gesundheitssystem bietet einigen Berufsgruppen die Wahl zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV). Etwa zehn Prozent der Deutschen sind in der PKV versichert. Bei Beamten sieht die Situation jedoch anders aus: Die Mehrheit entscheidet sich aus gutem Grund für die private Krankenversicherung. Beamte werden vom Staat „alimentiert“ und profitieren von besonders günstigen PKV-Tarifen, da 50 bis 70 % der Krankheitskosten vom Bund oder dem jeweiligen Bundesland übernommen werden. Einige spezielle Beamtenberufe erhalten Heilfürsorge – allerdings nicht ein Leben lang.

Alle „Staatsdiener“ müssen sich gegen verbleibende Krankheitskosten, Lücken in der Beihilfe oder die Zeit nach der Heilfürsorge absichern. Dies hängt von den Verordnungen des jeweiligen Bundeslandes und dem Beamtenstatus ab. Zudem bringt jeder Beruf, jede Position, jedes Alter und der individuelle Lebensstil unterschiedliche gesundheitliche Risiken mit sich, die unterschiedliche Anforderungen an eine leistungsstarke Versicherung stellen.

 

Dienstunfähigkeit für Finanzbeamte: Wichtige Absicherung und Vorsorge

Dienstunfähigkeit ist ein bedeutendes Thema für Finanzbeamte, da sie das Risiko birgt, aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr im öffentlichen Dienst arbeiten zu können. Finanzbeamte sollten sich daher umfassend absichern, um finanzielle Einbußen zu vermeiden.

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung bietet hier wichtigen Schutz. Sie sichert das Einkommen ab, wenn ein Finanzbeamter seinen Dienst wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr ausüben kann. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Dienstunfähigkeitsversicherung speziell auf die Bedürfnisse von Beamten zugeschnitten und berücksichtigt die besonderen Regelungen des Beamtenrechts.

Es ist ratsam, frühzeitig eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen, da die Prämien mit steigendem Alter und zunehmenden Gesundheitsrisiken höher werden. Eine umfassende Beratung hilft dabei, den passenden Versicherungsschutz zu finden.

Durch die Absicherung gegen Dienstunfähigkeit können Finanzbeamte sicherstellen, dass sie im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls finanziell abgesichert sind und ihren Lebensstandard halten können. Diese Vorsorge bietet Sicherheit und Ruhe in einem anspruchsvollen Berufsumfeld.

Die maximale Absicherungshöhe variiert je nach Besoldungsgruppe und gewähltem Versicherer. Gerne helfen wir Ihnen in Form einer persönlichen Beratung.

 

Diensthaftpflicht für Finanzbeamte und Finanzbeamtinnen Ein Muss

Der Dienstherr haftet nicht, wenn ein Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst während der Ausübung seines Dienstes einen Dritten schädigt. Auch die private Haftpflichtversicherung greift in diesem Fall nicht, da der Schaden während der Berufstätigkeit als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst entstanden ist.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 823, Abs. 1 BGB) besagt: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ Daraus lässt sich ableiten, dass eine Diensthaftpflichtversicherung sowohl für Beamte als auch für Angestellte im öffentlichen Dienst keine Pflicht, aber ein absolutes Muss darstellt.

Beispiele aus dem Berufsalltag

  • Finanzbeamte: Sie verschicken versehentlich Unterlagen eines Steuerzahlers an einen unbeteiligten Dritten.
  • Referendare an Schulen: Sie haben Pausenaufsicht, können aber nicht überall gleichzeitig sein. Was passiert, wenn sich ein Schüler verletzt und die Eltern Schadensersatz fordern?
  • Polizeibeamte: Der Anwalt eines Verdächtigen zeigt Sie wegen Körperverletzung bei der Festnahme an und fordert Schmerzensgeld.
    In keinem dieser Fälle wird der Dienstherr für den entstandenen Schaden aufkommen. Das Bundesbeamtengesetz (§ 78) besagt, dass Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst für alle Schäden haften, die aufgrund einer Dienstpflichtverletzung entstehen.

Warum eine Diensthaftpflichtversicherung?

Eine Diensthaftpflichtversicherung beinhaltet in der Regel auch immer eine passive Rechtsschutzversicherung. Sie prüft zunächst, ob überhaupt ein schuldhaftes Verhalten des Versicherten vorliegt. Ist dies der Fall, übernimmt sie den entstandenen Schaden.

Kostentechnisch ist der Betrag mit ca. 50-100€ jährlich (je nach Beruf) absolut zu vernachlässigen und schützt Sie im Ernstfall zuverlässig vor den finanziellen Folgen.

 

Rechtsschutzversicherung für Finanzbeamte Abgesichert für rechtliche Auseinandersetzungen

Die Rechtsschutzversicherung ist für Finanzbeamte eine wichtige Absicherung, da sie rechtlichen Beistand und Kostenschutz in verschiedenen Konfliktsituationen bietet. Diese Versicherung übernimmt die Kosten für Anwälte, Gerichtskosten und gegebenenfalls auch für Gutachter, wenn der Beamte in einen Rechtsstreit verwickelt wird.

Für Finanzbeamte ist besonders der Berufsrechtsschutz relevant, der bei Auseinandersetzungen im beruflichen Umfeld greift, etwa bei Disziplinarverfahren, Streitigkeiten mit dem Dienstherrn oder bei Vorwürfen von Pflichtverletzungen. Zusätzlich können private und verkehrsrechtliche Aspekte abgedeckt werden, um umfassenden Schutz zu gewährleisten.

Eine Rechtsschutzversicherung bietet Finanzbeamten somit finanzielle Sicherheit und professionelle Unterstützung im Falle rechtlicher Auseinandersetzungen und hilft, die eigenen Rechte effektiv durchzusetzen.

 

Unfallversicherung für Unfälle in der Freizeit und auf der Arbeit

Die Unfallversicherung ist für Finanzbeamte eine essenzielle Absicherung, da sie sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich Schutz bei Unfällen bietet. Diese Versicherung stellt finanzielle Unterstützung bereit, wenn der Beamte durch einen Unfall bleibende Schäden erleidet oder arbeitsunfähig wird.

Zu den Leistungen der Unfallversicherung zählen unter anderem Einmalzahlungen bei Invalidität, die Übernahme von Rehabilitationskosten und Rentenzahlungen. Auch Leistungen im Todesfall, wie eine Hinterbliebenenrente, sind oft Bestandteil des Versicherungsschutzes.

Für Finanzbeamte, die sowohl im Büro als auch im Außendienst tätig sind, bietet die Unfallversicherung eine wichtige Ergänzung zur Absicherung gegen unerwartete Ereignisse. Sie stellt sicher, dass finanzielle Belastungen durch Unfälle abgefedert werden und der Beamte oder seine Familie im Ernstfall gut versorgt sind.

Private Altersvorsorge Zusatzversicherungen zum Schließen der Versorgungslücke

Die private Altersvorsorge ist für Finanzbeamte eine bedeutende Ergänzung zur staatlichen Versorgung. Obwohl Beamte durch ihre Pensionen im Ruhestand relativ gut abgesichert sind, kann eine private Altersvorsorge helfen, den gewohnten Lebensstandard zu halten und finanzielle Lücken zu schließen.

Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge umfassen Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen, Riester- oder Rürup-Renten sowie Investmentfonds und Immobilien. Durch frühzeitiges und kontinuierliches Sparen können Finanzbeamte von Zinseszinseffekten profitieren und ein solides finanzielles Polster für den Ruhestand aufbauen.

Die private Altersvorsorge bietet Flexibilität und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, sodass Finanzbeamte ihre Vorsorgestrategie an ihre persönlichen Bedürfnisse und Ziele anpassen können. Sie stellt sicher, dass auch unvorhergesehene finanzielle Anforderungen im Alter problemlos bewältigt werden können.  

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