Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung (PKV) und die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) unterscheiden sich in vielen grundlegenden Punkten und sind zwei völlig unterschiedliche Versicherungssysteme.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
In der GKV gilt das Solidaritätsprinzip, welches besagt, dass der Versicherungsschutz und der Umfang der Gesundheitsleistungen gesetzlich festgelegt sind und für alle Versicherten gleichermaßen gelten. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach dem Einkommen: Höheres Einkommen führt zu höheren monatlichen Beiträgen. Der Versicherungsschutz in der GKV kann nicht individuell angepasst werden. Änderungen der Leistungen, Kürzungen oder Beitragserhöhungen können vom Gesetzgeber jederzeit und ohne Zustimmung der Versicherten vorgenommen werden.
Private Krankenversicherung (PKV)
Die PKV basiert auf privat-rechtlichen Bestimmungen und der Versicherungsumfang wird vertraglich festgelegt. Dies bedeutet, dass der Versicherungsschutz nicht einseitig von der Versicherungsgesellschaft geändert oder Leistungen nachträglich gekürzt werden können. Im Gegensatz zur GKV hängen die Prämien in der PKV vom Alter, individuellen gesundheitlichen und beruflichen Risiken sowie vom gewählten Tarif ab. Die versicherten Leistungen sind flexibel und können in einem vorgegebenen Rahmen frei gewählt werden. In der privaten Krankenversicherung gilt das Äquivalenzprinzip, wodurch Privatversicherte die Höhe ihrer monatlichen Beiträge in gewissem Maße selbst beeinflussen können.
Krankenversicherung für Beamte: Gesetzliche oder private Krankenversicherung?
Das deutsche Gesundheitssystem bietet einigen Berufsgruppen die Wahl zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV). Etwa zehn Prozent der Deutschen sind in der PKV versichert. Bei Beamten sieht die Situation jedoch anders aus: Die Mehrheit entscheidet sich aus gutem Grund für die private Krankenversicherung. Beamte werden vom Staat „alimentiert“ und profitieren von besonders günstigen PKV-Tarifen, da 50 bis 70 % der Krankheitskosten vom Bund oder dem jeweiligen Bundesland übernommen werden. Einige spezielle Beamtenberufe erhalten Heilfürsorge – allerdings nicht ein Leben lang.
Alle „Staatsdiener“ müssen sich gegen verbleibende Krankheitskosten, Lücken in der Beihilfe oder die Zeit nach der Heilfürsorge absichern. Dies hängt von den Verordnungen des jeweiligen Bundeslandes und dem Beamtenstatus ab. Zudem bringt jeder Beruf, jede Position, jedes Alter und der individuelle Lebensstil unterschiedliche gesundheitliche Risiken mit sich, die unterschiedliche Anforderungen an eine leistungsstarke Versicherung stellen.