Versicherungen für Polizeibeamte

Versicherungen für Polizeibeamte Private Krankenversicherung, Dienstunfähigkeit und andere Versicherungen

Polizeibeamte sind deutlich höheren Risiken ausgesetzt, als reguläre Beamtengruppen und benötigen deshalb auch in Sachen Versicherungen eine spezielle Absicherung. Bereits in Sachen Krankenversicherung gilt zu beachten, dass einige Polizeibeamte keine Beihilfe sondern freie Heilfürsorge bekommen.

Polizisten treten in vielen Lebensbereichen zutage und tragen damit ganz unterschiedliche Risiken, obwohl Sie unter die gleiche Berufsbezeichnung fallen. Ein Streifenpolizist und ein Beamter in der Polizeiverwaltung benötigen unterschiedliche Absicherungen. Eine Beratung ist deshalb sehr sinnvoll. Gerade für Polizeianwärter, da hier der Grundstein für die komplette Laufbahn bis zur Pension gelegt wird.

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Die Beratifee rät: Lass Dich beraten Polizeibeamter ist nicht gleich Polizeibeamter

Je nach Dienstherr und Laufbahn ergeben sich bei Polizeibeamten ganz unterschiedliche Lücken und Absicherungsmöglichkeiten. Unsere Erfahrung zeigt, dass gerade Polizeianwärter oftmals selbst nicht so genau wissen welche Versicherungen sie benötigen und ob Sie Beihilfe oder freie Heilfürsorge beziehen. Hier könne gravierende Fehler passieren, für die der Versicherungsnehmer oft jahrelang büßt.

Lassen Sie sich deshalb unbedingt beraten und klären Sie die Sachlage im Vorfeld. Oftmals wechseln sich freie Heilfürsorge und Beihilfe auch ab. Einige Polizeianwärter beziehen während der Verbeamtung auf Widerruf freie Heilfürsorge und bei Verbeamtung auf Probe dann Beihilfe. Hier muss die private Krankenversicherung bei Statuswechsel angepasst werden, denn das funktioniert seitens der Krankenversicherung nicht automatisch.

Private Krankenversicherung Freie Heilfürsorge oder Beihilfe?

Polizeibeamte können entweder freie Heilfürsorge oder Beihilfe beziehen - oder auch erst das Eine und dann das Andere. Welcher Polizeibeamte was bekommt, legt der jeweilige Dienstherr und der Verbeamtungsstatus fest. Je nach Bezuge ergeben sich deshalb unterschiedliche Versicherungsnotwendigkeiten.

In der Regel unterscheidet man hierbei zwischen Polizeianwärtern und Polizeibeamten auf Probe. Bei Verbeamtung auf Lebenszeit ändert sich der Bezug von freier Heilfürsorge bzw. Beihilfe nicht mehr.

Wird Beihilfe bezogen, benötigt der Polizeibeamter eine reguläre private Krankenversicherung - diese kann bei Wechsel in freie Heilfürsorge dann in eine Anwartschaft mit Pflegepflichtversicherung umgewandelt werden.

Wird freie Heilfürsorge bezogen, benötigt der Polizeibeamte eine Anwartschaft (ab 1€ monatlich) und eine Pflegepflichtversicherung - diese kann bei Wechsel in die Beihilfe ohne Gesundheitsprüfung in eine private Krankenversicherung aktiviert werden.

Heilfürsorge = Dienstherr übernimmt die Krankheitskosten; Leistungen entsprechen in etwa der gesetzlichen Krankenversicherung. Ehegatten und Kinder bekommen keine Heilfürsorge, sondern Beihilfe. Heilfürsorge gibt es nur bis zur Pensionierung. Bei Pensionierung wird umgestellt auf Beihilfe. Regelungen sind abhängig vom Dienstherren.

Beihilfe = Dienstherr erstattet prozentual die anfallenden Krankheitskosten. Der Rest wird von der privaten Krankenversicherung gezahlt.

 

Folgende Regelungen gelten für Polizeianwärter:

Beihilfe:

  • Berlin (gehobener und höherer Dienst)
  • Niedersachsen
  • Rheinland-Pfalz

Heilfürsorge:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin (einfacher und mittlerer Dienst)
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Folgende Regelungen gelten für Polizeibeamte auf Probe und Lebenszeit:

Beihilfe:

  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg (ab 1997)
  • Hamburg (ab 2005)
  • Hessen
  • Niedersachsen (ab 2000)
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Thüringen

Heilfürsorge:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern Bereitschaftspolizei
  • Brandenburg (ab 1996)

Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung mit spezieller Dienstunfähigkeitsklausel

Polizeibeamte, vor allem im Streifendienst und Sondereinsatzkommandos, sind einem hohen Dienstunfähigkeitsrisiko ausgesetzt. Gerade die jungen Beamtenanwärter haben in den ersten 5 Jahren noch keinerlei Ansprüche auf Versorgungsleistungen.

Eine allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel wie bei Lehrern oder Verwaltungsbeamten ist hier nicht ausreichen. Polizeibeamte benötigen eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel.

  • Allgemeine Dienstunfähigkeit: Ein Beamter auf Lebenszeit wird nach der 6-3-6 Regel in den Ruhestand versetzt. Das bedeutet, dass als Dienstunfähigkeit angesehen wird, wenn man innerhalb von 6 Monaten 3 Monate keinen Dienst geleistet hat und dies voraussichtlich auch in den weiteren 6 Monaten nicht erfolgen kann.

  • Spezielle Dienstunfähigkeit: Ein Beamter auf Lebenszeit wird in den Ruhestand versetzt, wenn er seinen besonderen gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr genügt und innerhalb eines Jahres (Zeitraum ist abhängig vom Dienstherren) keine Wiederaufnahme des Dienstes absehbar ist.

Die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel bieten nicht alle Versicherungsgesellschaften an. Eine Beratung ist hierbei sehr wichtig. Eine einfache Dienstunfähigkeitsversicherung ohne spezielle DU ist für einen Polizeibeamten nicht ausreichend und die Mindestversorgung von ca. 1700€ bei Beamten auf Lebenszeit ist schlichtweg zu wenig, um den Lebensstandard aufrecht zu erhalten.

Diensthaftpflichtversicherung für Polizeibeamte

Vor allem bei Berufsgruppen mit verantwortungsvoller Tätigkeit kann ein kleines Missgeschick immense Kosten nach sich ziehen. Betroffen sind vor allem Beamte der Bundespolizei, Landespolizei, Zoll, Justizvollzug und Feuerwehr.

Für diese Berufsgruppen haftet während der Ausübung des Berufes der Dienstherr im Rahmen der Amtshaftung § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG.

Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann der Dienstherr den betroffenen Beamten allerdings in Regress nehmen. Das bedeutet, der Beamte haftet in vollem Umfang mit seinem Privatvermögen.

Beispiel: Während eines Polizeieinsatzes wird von einem Polizeibeamten ein Unfall verursacht, bei dem Personen zu Schaden gekommen sind. Das Gericht beurteilt dessen Verhalten als grob fahrlässig.

Um solche Forderungen aufzufangen, bietet sich der Abschluss einer Diensthaftpflicht für den sogenannten Sicherheitsbereich an. Kostenpunkt sind hier jährlich zwischen 80-100€.

Rechtsschutzversicherung für Polizeibeamte Abgesichert gegen Rechtsstreitigkeiten

Gerade Polizeibeamte, die im Alltag viel mit Straftaten und Gerichtsverfahren zu tun haben, sollten sich der eventuellen Kosten eines gerichtlichen Verfahrens bewusst sein. Anwaltskosten, Gutachtenkosten und Verfahrenskosten können schnell vierstellige Summen zur Folge haben. Auch bei zivilrechtlichen Verfahren und Disziplinarverfahren muss auf Schutz geachtet werden. Eine Mitgliedschaft bei den Polizeigewerkschaften (GdP, DPolG, bdk) bieten hierbei oftmals schon gute Absicherungen. Auch um Ansprüche gegenüber dem Dienstherren durchzusetzt, wenn beispielsweise Verbeamtungszusagen ausbleiben, ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll.

Grundsätzlich unterscheidet man in der Rechtsschutzversicherung folgende Teilbereiche:

  1. Privat - z.B bei Kauf/Verkauf oder familiäre Rechtsstreitigkeiten
  2. Beruf - z.B bei Streitigkeiten mit dem Dienstherren/Arbeitgeber
  3. Verkehr - z.B bei Bußgeldern, Führerscheinverlust oder eventuellen Schadenersatzansprüchen
  4. Wohnen - z.B bei Mietmängeln oder Mieterhöhungen

 

Unfallversicherung für Unfälle jenseits der Arbeit

Als Polizeibeamter ist man in der Regel bereits in der sogenannten Unfallfürsorge des Dienstherren versichert. Diese Absicherung ist vergleichbar mit der gesetzlichen Unfallversicherung. Allerdings werden von der Unfallfürsorge nur Unfälle auf dem Arbeitsweg oder direkt am Arbeitsplatz gedeckt. Da die meisten Unfälle zuhause oder bei der Ausübung von Hobbys erfolgen, reicht die Unfallfürsorge vom Dienstherren nicht aus. Zudem leistet diese nicht bei Schäden durch Eigenbewegung (Bänderrisse, Unterleibsbrüche, Muskelrisse), Bewusstseinsstörungen oder Infektionen.

Hier greift dann eine private Unfallversicherung. Diese leistet nach der sogenannten Gliedertaxe und sollte nach Möglichkeit folgenden Versicherungsumfang leisten:

  • Option einer lebenslange Unfallrente oder Einmalzahlung
  • bei Invalidität sollte bereits ab einer Invaliditätsrate von 1% geleistet werden
  • Absicherung von Krankenhaustagegeld
  • Bergungskosten

Private Altersvorsorge Schließen der Versorgungslücke bei Polizeibeamten

Anders als normale Arbeitnehmer erhalten Polizeibeamte keine Rente, sondern eine Pension. Beamte zahlen grundsätzlich nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein.

Die Höhe der Pension basiert auf dem Durchschnittsgehalt der letzten beiden Dienstjahre vor Eintritt in den Ruhestand. Für jedes ruhegehaltsfähige Dienstjahr wird ein Anteil von 1,79375% auf das Ruhegehalt angerechnet. Die höchstmögliche Pension beträgt 71,75% des Bruttogehalts bei 40 Jahren im öffentlichen Dienst. Ein erster Anspruch entsteht erst nach Ableistung von mindestens fünf ruhegehaltsfähigen Dienstjahren.

Die entstehende Lücke kann durch eine private Altersvorsorge minimiert werden. Haben Sie hierbei ein Auge auf die Höhe der Abschlusskosten! Bei einigen Finanzprodukte zahlt man in den ersten Jahren vor allem sogenannte Abschluss- und Vertriebskosten und das in horrender Höhe. Schauen Sie sich also in jedem Fall die AVB's an.

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