Wenn ein Feuerwehrbeamter aufgrund einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung seinen Dienst nicht mehr ausführen kann, gilt er als dienstunfähig. Diese Dienstunfähigkeit ist nicht mit der Berufsunfähigkeit (BU) gleichzusetzen, da sie spezielle Bedingungen umfasst.
Definition der Dienstunfähigkeit
Für Feuerwehrbeamte gelten ähnliche Rahmenbedingungen wie für andere Beamte. Ein Feuerwehrbeamter ist dienstunfähig, wenn er aufgrund seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft unfähig ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen (siehe § 44 Abs. 3 SG und § 26 Abs. 1 BeamtStG).
Absicherungsunterschiede zwischen Beamten auf Widerruf, Beamten auf Probe und Beamten auf Lebenszeit bei der Feuerwehr
Zu Beginn der Beamtenlaufbahn bei der Feuerwehr besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Absicherung. Während der Ausbildung (Beamter auf Widerruf) wird ein Feuerwehrbeamter im Falle der Dienstunfähigkeit ohne Ansprüche entlassen. Auch nach der Ausbildung (Beamter auf Probe) erfolgt bei Dienstunfähigkeit eine Entlassung ohne Ansprüche. Erst nach fünf Jahren und mit der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit ändert sich dies. Es müssen zwangsweise die Verbeamtung auf Lebenszeit und die 5 Jahre vorliegen. Ab diesem Zeitpunkt steht dem Feuerwehrbeamten eine Mindestversorgung durch den Dienstherren zu. Bei Dienstunfähigkeit wird er in den Ruhestand versetzt und erhält seine erdiente Pension oder mindestens die Mindestversorgung, falls die Pension niedriger ist. Sobald die Pensionsansprüche die Mindestversorgung übersteigen, erhält der Beamte auf Lebenszeit die erworbenen Pensionsansprüche.
Wichtig: Ab dem Zeitpunkt der Dienstunfähigkeit erhöhen sich die Pensionsansprüche nicht weiter an. Diese Lücke kann durch eine private Altersvorsorge mit Beitragsbefreiung im Fall der Dienstunfähigkeit geschlossen werden.
Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit bei Feuerwehrbeamten
Die Berufsunfähigkeitsversicherung hat spezifische Bedingungen, um Berufsunfähigkeit anzuerkennen. Meist muss ein Berufsunfähigkeitsgrad von 50 % erreicht werden, der durch einen Arzt festgestellt wird. Dieser Grad kann regelmäßig überprüft werden. Versicherungsgesellschaften verlassen sich dabei nicht auf Amtsärzte oder den Dienstherren, sondern beurteilen selbst nach objektiven Kriterien.
Die private Dienstunfähigkeitsversicherung für Feuerwehrbeamte verzichtet auf dieses Prüfungsverfahren. Hier wird das Urteil des Amtsarztes oder Dienstherren übernommen. Im Fachjargon sagt man auch: der Versicherer unterwirft sich dem Votum des Amtsarztes. Wenn der Dienstherr oder Amtsarzt einen Feuerwehrbeamten dienstunfähig schreibt, gilt dieser als dienstunfähig, bis der Amtsarzt anders entscheidet. Private Versicherungen mit echter Dienstunfähigkeitsklausel führen keine eigene Prüfung durch. Es gibt jedoch Unterschiede zwischen allgemeinen und speziellen Dienstunfähigkeitsklauseln. Die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel ist gerade bei Feuerwehrbeamten interessant.
Die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel für Feuerwehrbeamte
In einigen Bundesländern ist die spezielle Dienstunfähigkeitsklausel für Feuerwehrbeamte nicht erforderlich, da die normale Dienstunfähigkeitsklausel ausreicht. Dies sollte zu Beginn geprüft werden. Nur wenige Versicherer bieten eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel für Feuerwehrbedienstete an.
Die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr erfordert hohe körperliche und mentale Voraussetzungen. Wenn Feuerwehrbeamte diese besonderen gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr erfüllen können und innerhalb eines bestimmten, bundeslandspezifischen Zeitraums keine Wiederherstellung der Dienstfähigkeit zu erwarten ist, liegt eine “spezielle Dienstunfähigkeit” vor.
Die Anforderungen an die Fitness und den Gesundheitszustand legt der Dienstherr fest. Die Feststellung der Dienstunfähigkeit erfolgt durch die zuständige Behörde, die sowohl ärztliche Befunde als auch die Persönlichkeit des Feuerwehrbeamten und den ausgeübten Beruf berücksichtigt.