Antrag auf Kostenerstattung im Rahmen der Beihilfe für Beamte Wie stelle ich meinen Beihilfeantrag?
Wenn Sie Beihilfe beantragen möchten, müssen Sie einige spezifische Schritte beachten. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung der Beihilfe:
1. Erstantragstellung:
Für Ihren ersten Beihilfeantrag benötigen Sie die Langversion der Formulare. Ihr Dienstherr erfasst zunächst Ihre Stammdaten, darunter:
- Ihre Dienststelle
- Ihren Familienstand
- Die Beihilfeberechtigung Ihres Ehepartners
- Die Anzahl Ihrer Kinder
- Den Bezug von Kindergeld, insbesondere bei Kindern in Ausbildung
Diese Langversion ist nur bei der ersten Antragstellung und späteren Änderungen erforderlich. Für zukünftige Anträge reicht der Kurzantrag.
2. Einreichung von Belegen:
Alle Aufwendungen müssen durch Rechnungen belegt werden. Kopien sind ebenfalls akzeptabel. Rezepte müssen eine Pharmazentralnummer (PZN) tragen, um erstattungsfähig zu sein. Die PZN verschlüsselt die Darreichungsform, Packungsgröße und Wirkstoffstärke des Medikaments.
3. Spezielle Anforderungen:
Für die Erstattung von Krankenhauskosten benötigen Sie neben der Krankenhausrechnung auch die Entlassungsbescheinigung und ggf. eine Wahlleistungsvereinbarung (z.B. Chefarztbehandlung oder Unterbringung im Einbett- oder Zweibettzimmer).
4. Kostendämpfungspauschale:
Achten Sie auf die Höhe der Kostendämpfungspauschale. Diese variiert je nach Bundesland und beeinflusst den Erstattungsbetrag.
5. Fristen für die Antragstellung:
Als Bundesbeamter oder Beamter in einigen Ländern müssen Sie den Antrag innerhalb eines Jahres nach Entstehen des Beihilfeanspruchs einreichen. Einige Bundesländer gewähren eine Frist von zwei Jahren. Verpassen Sie die Frist, verfällt der Erstattungsanspruch.
Die Frist beginnt mit dem Datum auf dem Rezept oder der Rechnung. Bei Pflegeleistungen startet sie am letzten Tag des Monats, in dem die Leistung erbracht wurde. Bei Vorleistung durch einen Sozialversicherungsträger beginnt die Frist am 1. des Folgemonats.
6. Widerspruchsrecht:
Gegen mögliche Leistungskürzungen aufgrund einer Fristversäumnis können Sie Widerspruch einlegen, wenn die Verzögerung unverschuldet war. Beamte haben auch das Recht, Einspruch zu erheben, wenn sie der Ansicht sind, dass die Beihilfe nicht korrekt abgerechnet wurde.
7. Voraussetzungen für den Beihilfeantrag:
Seit 2009 müssen Beamte eine Restkostenversicherung nachweisen. Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach Familienstand und der Anzahl beihilfeberechtigter Kinder und variiert zwischen 50 und 80 Prozent. Die Differenz zur Arztrechnung muss durch eine private Krankenversicherung gedeckt sein.
8. Sonderregelungen:
In Baden-Württemberg beträgt der Beihilfesatz für nach dem 1. Januar 2013 eingestellte Beamte und deren Ehegatten unabhängig von der Kinderzahl nur noch 50 Prozent.
In Hessen und Bremen ist der Beihilfesatz familienbezogen und beträgt grundsätzlich 50 Prozent. Er erhöht sich um 5 Prozentpunkte für Verheiratete, 5 Prozentpunkte pro berücksichtigungsfähigem Kind (bis zu maximal 70 Prozent), 10 Prozentpunkte für Versorgungsempfänger sowie 15 Prozentpunkte für Witwen und Witwer.
Zusammenfassend:
- Verwenden Sie immer ein gültiges Formular.
- Reichen Sie alle Belege ein.
- Die Frist beträgt je nach Bundesland ein oder zwei Jahre ab Ausstellungsdatum des Belegs