Dienstunfähigkeit absichern – aber richtig

Dienstunfähigkeits-Checkliste – Sind Sie vorbereitet? Warum das Thema Dienstunfähigkeit für Beamte kein Randthema ist

Dienstunfähigkeit kann jeden treffen – jung oder alt, mitten in der Karriere oder ganz am Anfang. Und während das Wort selbst schon wenig Charme versprüht, ist das, was dahintersteckt, nicht minder ungemütlich: Wer aus gesundheitlichen Gründen den Dienst nicht mehr ausüben kann, steht schnell vor einer Versorgungslücke. Wie groß diese ist, hängt von vielen Faktoren ab – und genau da kommen wir ins Spiel.

Die Versorgungslücke – so entsteht sie kurz und knackig von der Beratifee erklärt

Der Ruhegehaltsanspruch bei Dienstunfähigkeit orientiert sich an den sogenannten anrechnungsfähigen Dienstjahren. Klingt sperrig? Ist es auch ein bisschen. Kurz gesagt: Je länger Sie bereits verbeamtet sind, desto mehr wird Ihnen angerechnet – aber selbst dann reicht es oft nicht zum Leben.

Die Faustregeln im Überblick:

  • Beamtenanwärter bei Dienstunfähigkeit: 0 €

  • Beamte auf Probe bei Dienstunfähigkeit: 0 €

  • Beamte auf Lebenszeit nach mind. 5 Dienstjahren: es gibt ein Ruhegehalt – allerdings gekürzt um 14,4 % (Versorgungsabschlag)

Wichtig: Studienzeiten werden nur dann angerechnet, wenn sie in direktem Zusammenhang mit Ihrer späteren Beamtenlaufbahn stehen. Der sogenannte Einsatzdienst – also Ihre aktive Dienstzeit als Beamter – zählt dagegen in voller Höhe.

Aber Achtung: Der konkrete Betrag variiert stark – eine allgemeingültige Aussage ist nicht möglich. Für eine verbindliche Berechnung müssen Sie sich direkt an Ihren Dienstherren wenden.

Checkliste: Worauf Sie bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung achten sollten

Um diese Versorgungslücke zu schließen, ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU-Versicherung) ein sinnvolles Sicherheitsnetz – aber nicht jede ist gleich gut. Hier sind die wichtigsten Punkte, auf die Sie achten sollten:

1.Absicherungshöhe

Die DU-Rente muss im Ernstfall Ihren Lebensunterhalt decken – sonst hilft sie wenig. Je nach Besoldungsgruppe, Beruf und Versicherer unterscheiden sich die maximalen Absicherungshöhen. Lassen Sie sich hierzu individuell beraten – wir unterstützen Sie gern.

2.Laufzeit der Versicherung

Hier geht’s um zwei Zeiträume:

Versicherungsdauer – wie lange Sie Beiträge zahlen

Leistungsdauer – wie lange im Schadensfall gezahlt wird

Optimalerweise reichen beide bis zum regulären Pensionsbeginn. Speziell bei Polizei, Feuerwehr oder Justiz gelten Sonderregelungen – wir behalten den Überblick für Sie.

3.Echte Dienstunfähigkeitsklausel

Der Unterschied zwischen „echt“ und „unecht“ ist entscheidend: Nur wenn die Klausel echt ist, akzeptiert der Versicherer das amtsärztliche Gutachten – ohne eigene Prüfungen. Bei unechten Klauseln kann die Versicherung zusätzliche Untersuchungen verlangen.

4.Nachversicherungsgarantie

Hochzeit? Nachwuchs? Höheres Einkommen? Mit dieser Option können Sie Ihre Absicherung bei bestimmten Lebensereignissen erhöhen, ohne neue Gesundheitsprüfung. Ein echter Joker, besonders wenn sich Ihr Leben verändert.

5.Verzicht auf abstrakte Verweisung

Diese Formulierung entscheidet, ob die Versicherung Ihnen vorschreiben darf, was Sie theoretisch noch arbeiten könnten. Ist kein Verzicht vereinbart, kann man Sie z. B. als verbeamtete Lehrkraft auf einen Schreibtischjob „verweisen“, auch wenn das praktisch nicht umsetzbar ist.

Unser Tipp:

Je früher Sie sich mit dem Thema beschäftigen, desto besser. Denn:

  • Vorerkrankungen = höheres Risiko = höhere Beiträge
  • Später Einstieg = geringere Anrechnung = größere Lücke

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Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wie gut Sie aktuell abgesichert sind – und ob Ihr bestehender Vertrag (falls vorhanden) wirklich das leistet, was er soll. Wir helfen Ihnen gerne bei der Überprüfung oder beim Neuabschluss – verständlich, unabhängig und ohne Fachchinesisch.

Kontaktieren Sie uns – die Beratifee weiß, worauf es ankommt.

eine frau sitzt mit gebeugtem Kopf müde vor einem Laptop
Foto: Anna Tarazevich (pexels)

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