Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte

Berechnung der Pension- und Dienstunfähigkeitslücke Anrechnungsfähige Dienstjahre zur Berechnung der Pension- und Dienstunfähigkeitslücke

Wie berechnet sich das Ruhegehalt im Falle einer Dienstunfähigkeit?

Eine Dienstunfähigkeit kann in den unterschiedlichsten Phasen des Lebens und in jedem Alter eintreten. Die Ansprüche an den Dienstherren in einem solchen Fall variieren jedoch und müssen individuell berechnet werden.

Die ausschlaggebende Größe ist die Anerkennung der geleisteten Einsatzzeiten. Obwohl der Gesetzgeber diese Ansprüche im Beamtenversorgungsgesetz regelt, kann hierbei keine ultimative und allgemeingültige Aussage zur Höhe des Ruhegehaltes getroffen werden. Für eine individuelle und aussagekräftige Auskunft müssen Sie sich in jedem Falle an Ihren Dienstherren wenden und diese verlangen. Anspruch auf Anrechnung der Studienzeiten besteht immer dann, wenn diese in Zusammenhang mit der späteren Beamtenlaufbahn stehen. Der reguläre sogenannte ‘Einsatzdienst’ wird voll angerechnet. Dieser bezeichnet die Zeitspanne, in der der Beamte bereits als solcher im Dienst verweilt.

Dienstunfähigkeitsanspruch kurz und knackig von der Beratifee erklärt

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Fazit:
Informieren Sie sich frühzeitig zum Thema Dienstunfähigkeit. Je mehr Vorerkrankungen und je höher das Einstiegsalter, desto teurer die Dienstunfähigkeitsabsicherung.

Auf welche Parameter muss ich bei der Wahl der Dienstunfähigkeitsversicherung achten?

  • Absicherungshöhe
    Da im Leistungsfall mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung der Lebensunterhalt bestritten werden muss, sollten Sie unbedingt auf eine adäquate Höhe der Dienstunfähigkeitsrente achten. Hier gelten je nach Beruf, Besoldungsgruppe, Verbeamtungsstatus und Versicherungsgesellschaft unterschiedliche maximale Absicherungshöhen. Kontaktieren Sie hierbei gerne unser Team.

  • Laufzeit der Versicherung
    Die Laufzeit einer Dienstunfähigkeitsversicherung regelt, wie lange man die vereinbarte Leistung bekommt. Man unterscheidet hierbei wie lange die Versicherung läuft und wie lange geleistet wird (Versicherungsdauer/Leistungsdauer). Optimalerweise sollten beide Parameter so lang wie möglich gewählt werden und nahtlos in Ihr Ruhegehalt überlaufen, Manche Berufe (Polizei, Justiz, Feuerwehr) sind jedoch in der maximalen Laufzeit limitiert und bedürfen weiterer Sondervereinbarungen.

  • Echte Dienstunfähigkeitsklausel
    Mit dieser unterwirft sich die Versicherung dem Gutachten des Amtsarztes und verzichtet auf eine gesonderte Überprüfung. Nicht alle Versicherungen, die eine Dienstunfähigkeitsklausel haben, verzichten auf eine weitere Überprüfung (unechte Dienstunfähigkeitsklausel ). In diesem Fall müssen Sie damit rechnen, dass die Versicherung ein eigenes Gutachten anfordern.

  • Nachversicherungsgarantie
    Mit der sogenannten Nachversicherungsgarantie können Sie die Rentenhöhe zu bestimmten Lebenszeitpunkten ohne eine erneute Gesundheitsprüfung anpassen. Beispielsweise Geburt eines Kindes, Hochzeit, Einkommenssprünge, Ausbildungsende, Scheidung

  • Verweisbarkeit
    Man unterscheidet zwischen konkreter und abstrakter Verweisbarkeit. Verzichtet der Versicherer auf die abstrakte Verweisung, dann wird er sich nicht drauf berufen Sie auf einen anderen Beruf zu verweisen, auch wenn Sie diesen in Wirklichkeit nicht ausüben. Ein Verzicht auf abstrakte Verweisung ist mittlerweile marktüblich. Bei älteren Verträgen kann es vorkommen, dass der Versicherer nicht auf die abstrakte Verweisung verzichtet. Gerne überprüft unser Team mit Ihnen bereits bestehende Verträge.

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