Wie berechnet sich das Ruhegehalt im Falle einer Dienstunfähigkeit?
Eine Dienstunfähigkeit kann in den unterschiedlichsten Phasen des Lebens und in jedem Alter eintreten. Die Ansprüche an den Dienstherren in einem solchen Fall variieren jedoch und müssen individuell berechnet werden.
Die ausschlaggebende Größe ist die Anerkennung der geleisteten Einsatzzeiten. Obwohl der Gesetzgeber diese Ansprüche im Beamtenversorgungsgesetz regelt, kann hierbei keine ultimative und allgemeingültige Aussage zur Höhe des Ruhegehaltes getroffen werden. Für eine individuelle und aussagekräftige Auskunft müssen Sie sich in jedem Falle an Ihren Dienstherren wenden und diese verlangen. Anspruch auf Anrechnung der Studienzeiten besteht immer dann, wenn diese in Zusammenhang mit der späteren Beamtenlaufbahn stehen. Der reguläre sogenannte ‘Einsatzdienst’ wird voll angerechnet. Dieser bezeichnet die Zeitspanne, in der der Beamte bereits als solcher im Dienst verweilt.