Versicherungen für Referendare

Versicherungen für Referendarinnen und Referendare Die richtige Versicherungs-Kombi für Referendare

Frischen Mutes von der Uni ins Berufsleben - im besten Falle danach mit einer direkten Verbeamtung auf Probe; das ist der Wunsch-Werdegang von jedem ‘Reffi’. Abgesehen von neuen Kollegen, muss man sich als junger Mensch auch das erste Mal mit der Welt der Versicherungen auseinandersetzen. Meistens lief die bisherige Krankenversicherung während der Studienzeit über die Eltern, nun gilt es, sich selbst ein Bild zu verschaffen.

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Die Beratifee rät: Nicht zu viel und nicht zu wenig Absicherung Preis/Leistung mit Sinn und Verstand

Es gibt Versicherungsoptionen wie Sand am Meer. Die meisten Produkte haben Ihre Daseinsberechtigung, aber gerade als Referendar hat man keine unbegrenzten Kapitalmittel zur Verfügung. Wenn Sie mit Ihrem Partner zusammenleben oder bereits verheiratet sind, lohnen sich sogenannte Partner-Tarife sehr. Sinnvoll und wichtig für einen Referendar sind die private Krankenversicherung (PKV), Dienstunfähigkeitsabsicherung (DU) und Diensthaftpflicht/ Amtshaftpflicht (DH).

Unten sehen Sie eine Auswahl an empfehlenswerten Versicherungen für Referendarinnen und Referendare.

Private Krankenversicherung Der optimale Krankenversicherungstarif

Referendarinnen und Referendare sind verbeamtet auf Widerruf und werden auch Beamtenanwärter genannt. Je nach Bundesland variiert die Dauer des Referendariats. In Bayern beläuft sich dieses beispielsweise auf 24 Monate, in Hessen auf 21 Monate und in Baden-Württemberg auf 18 Monate. Während dieser Zeit werden von den meisten privaten Krankenversicherungen sogenannte Anwärter-Tarife angeboten.

Hier zahlt man für die Dauer des Referendariats verminderte Ausbildungsbeiträge. Allerdings nur bis zum Alter von 39 bzw. 40 Jahren. Auch hier bieten nicht alle Gesellschaften die gleichen Optionen und ein Vergleich lohnt sich gerade bei Quereinsteigern und älteren Referendaren. Bei einigen Gesellschaften ist mit den vergünstigten Beiträgen schon ab dem 34. Lebensjahr Schluss.

Während die Beiträge als Anwärter zwischen 70 - 150€ pro Monat liegen (abhängig von Eintrittsalter und Gesundheitszustand), steigen diese mit Wegfall der Ausbildungskonditionen auf ca. 250 - 400€. Es lohnt sich ebenfalls, sich das Bedingungswerk der Anwärtertarife und der Tarife danach anzuschauen. Oftmals variiert hier das Leistungsspektrum allein aufgrund des Preisunterschiedes.

Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung Bereits während des Ref’s sinnvoll?

Viele Referendare gehen davon aus, dass sie mit der Verbeamtung auf Probe nach dem Referendariat bestens abgesichert sind. Das ist allerdings ein Trugschluss. Dem Grunde nach ist die Beamtenversorgung recht gut, allerdings haben gerade Referendarinnen und Referendare während der ersten 5 Dienstjahre eine Versorgungslücke bei Dienstunfähigkeit.
Diese Lücke erstreckt sich bis in die Verbeamtung auf Lebenszeit und je nach steigendem Lebensstandard auch darüber hinaus.

Wird ein Referendar während des Referendariats dienstunfähig, wird er vom Dienstherren entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Erste Ansprüche entstehen, sobald man auf Lebenszeit verbeamtet ist und mindestens 5 Dienstjahre abgeleistet hat. Das bedeutet, eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist bereits als Referendar sehr sinnvoll.

Hinzu kommt, dass die Beiträge einer Dienstunfähigkeitsversicherung ebenfalls nach dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand berechnet werden. Je jünger und gesünder man beim Abschluss ist, desto günstiger der Zahlbeitrag. Es gibt zudem die Möglichkeit, eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit einer Altersvorsorge zu koppeln oder reduzierte Beiträge in den ersten Jahren. Für mehr Infos steht Ihnen unser Team gerne zur Seite.

Diensthaftpflichtversicherung mit Schlüsselversicherung

Referendarinnen und Referendare sind durch Ihren täglichen Umgang mit vielen unterschiedlichen Menschen in puncto Sach-, Personen-, und Vermögensschäden besonders gefährdet. Hinzu kommt oftmals der dicke Schlüsselbund, welcher ebenfalls nicht verloren gehen sollte. Gerade in Fällen der Aufsichtspflichtverletzung kann der Dienstherr den betreffenden Beamten in Regress nehmen. Das bedeutet eine Haftung mit Privatvermögen in unbegrenzter Höhe.

Deshalb ist eine Privathaftpflicht mit Einschluss der Amts- oder Diensthaftpflicht sehr sinnvoll. Hier gibt es ebenfalls die Option, über die jeweils zuständige Lehrergewerkschaft die Diensthaftpflicht abzudecken oder einen Partner-Tarif zu wählen. Passende Diensthaftpflichtversicherungen bekommt man bereits ab ca.34€ jährlich und ohne Selbstbeteiligung. Anders als bei der PKV ändert sich der Beitrag je nach Verbeamtungsstatus nicht mehr. Referendare zahlen den gleichen Betrag wie Lehrer auf Probe oder Lebenszeit.

Rechtsschutzversicherung für Referendare mit Berufsrechtsschutz

Als Referendar ist man regelmäßig zwei Parteien ausgesetzt; zum Einen den Eltern der Schüler und zum Anderen dem Arbeitgeber/Dienstherren. In Bezug auf beide Kontaktpunkte können sich Spannungen ergeben, bei denen man juristische Hilfe benötigt. Bereits eine anwaltliche Erstberatung liegt bei gut 200€, was einen Ausblick auf die eventuellen Verfahrenskosten gibt. Zudem kann es auch passieren, dass eine zugesagte Verbeamtung nach dem Referendariat nicht oder verzögert zustande kommt. Dann müssen die rechtlichen Ansprüche dem Dienstherren gegenüber geltend gemacht werden.

Eine Rechtsschutzversicherung kann modular erweitert werden. Die Basis hierfür bietet die Privatrechtsschutz.

Hinzugebucht werden können folgende Ergänzungen:

  • Berufsrechtsschutz
  • Verkehrsrechtsschutz
  • Immobilienrechtsschutz im privaten Bereich
  • Unterhaltsrechtsschutz
  • Ehe-Rechtsschutz
  • Internetrechtsschutz

Unfallversicherung für den Schuldienst

Unfälle passieren jeden Tag - egal ob selbstverschuldet oder durch eine dritte Person und können mit erheblichen Kosten und dauerhaften Schäden einhergehen. Per Definition liegt ein Unfall vor, wenn dieser plötzlich, von außen und unfreiwillig auf den Körper einwirkt. Die grundlegende Unfallgefahr betrifft jede Berufsgruppe, aber im Umgang mit Schülern fällt dieser Absicherung eine erhöhte Notwendigkeit zu.

Viele Referendare sind der Annahme, dass sie ausreichend über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind. Diese Aussage ist allerdings mit Vorsicht zu genießen. Referendare an staatlichen Schulen sind nach SGBVII tatsächlich gesetzlich unfallversichert und Referendare an privaten Schulen automatisch über die Berufsgenossenschaft abgedeckt. Problematisch wird es allerdings bei der Absicherung von Wandertagen, Schulausflügen oder anderen außerschulischen Aktivitäten; hier greift dann eine private Unfallversicherung. Diese leistet nach der sogenannten Gliedertaxe einen Einmalbetrag, wenn eine dauerhafte körperliche oder psychische Einschränkung vorliegt.

Private Altersvorsorge bereits im Referendariat sinnvoll?

Viele Referendare und Referendarinnen nehmen das Thema Altersvorsorge auf die leichte Schulter, da im Volksmund die Beamtenversorgung als überdurchschnittlich gut gilt. Dabei ist es ratsam, sich sowohl als Beamter, als auch als Arbeitnehmer Gedanken um die sogenannte Versorgungslücke zu machen. Vor geraumer Zeit war es noch so, dass der Anspruch der staatlichen Rente bzw. Pension ausreichte, um den Lebensstandard auch im Alter zu sichern. Mittlerweile ist das allerdings nicht mehr der Fall und der Staat motiviert mit Zuschüssen und Steuernachlässen zur privaten Altersvorsorge. Eine interessante Option stellen hierbei unter anderem die sogenannten vermögenswirksamen Leistungen dar. Gerne hilft unser Team bei der Ermittlung Ihrer Versorgungslücke und klärt über die unterschiedlichen Vorsorgemodelle mit den Vor- und Nachteilen auf.

Grundsätzlich gilt: Je früher mit der privaten Altersvorsorge begonnen wird, desto höher ist die monatliche Zahlung in der Pension.

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