Pensionsrechner Für Beamte, Soldaten und Richter
Sie können Ihre persönliche Rentenlücke ganz einfach mit dem untenstehenden Pensionsrechner ermitteln. Beachten Sie jedoch, dass dies keine individuelle Beratung ersetzt!
Wichtige Hinweise zur Nutzung:
- Der maximale Pensionsanspruch von 71,75 % des Bruttogehalts wird erst nach 40 Dienstjahren erreicht.
- Ein Ruhestand ab dem 63. Lebensjahr führt zu einem Abschlag von 14,4 %.
Trotz sorgfältiger Recherche handelt es sich bei der Berechnung der Rentenlücke um eine Beispielrechnung, die weder für Richtigkeit noch für Vollständigkeit garantiert werden kann. Wir empfehlen, sich diesbezüglich direkt mit Ihrem Dienstherrn in Verbindung zu setzen. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

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Seit über 20 Jahren vertrauen uns Beamte, Anwärter und Referendare, wenn es um die Absicherung ihrer Gesundheit, Zukunft und Familie geht. Wir sind Spezialisten rund um Versicherungen für Beamte und begleiten zuverlässig, gut erreichbar und persönlich.
In unserem Infoportal stellen wir aktuelle Informationen für Beamte zur Verfügung.
