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Im Anschluss meldet sich einer unserer Experten persönlich bei Ihnen – auf Wunsch auch per Rückruf zu Ihrem Wunschtermin. In einem kurzen Gespräch klären wir Ihre Wünsche und Ihre Gesundheitssituation, damit Ihr Tarif-Vergleich genau zu Ihnen passt.

 

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Wir steigen genau da ein, wo Sie gerade stehen.
In einem persönlichen Gespräch beantworten wir all Ihre Fragen, erklären verständlich die Vor- und Nachteile der Tarife und entwickeln gemeinsam Ihre individuelle Absicherung. So haben Sie alle Informationen an der Hand, um die beste Entscheidung für sich zu treffen.

 

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Gemeinsam füllen wir den Antrag aus – einfach, schnell und komplett digital. Sie können sich entspannt zurücklehnen, während wir alles Weitere für Sie in die Hand nehmen.
 

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Unsere Zusammenarbeit endet nicht mit dem Tarifabschluss!
Ob Fragen oder Änderungen – Ihr Ansprechpartner steht Ihnen auch danach jederzeit zur Seite, kümmert sich um alles und sorgt dafür, dass alles reibungslos läuft. Und das ganz ohne zusätzliche Kosten.

"Ich bin sehr zufrieden mit meiner Beratifee, alles top."

Torben-Henrik K. aus Berlin Prenzlauer Berg

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Torben Z. aus Potsdam

Ich bin für Sie da! Andrea Funcke Geschäftsführerin, Beraterin und fürsorgliche Versicherungsfee

Zur Finanzierung ihres Studiums jobbte Andrea Funcke in der Hauptverwaltung einer großen Versicherung. Es war Mittel zum Zweck, denn dabei konnte sie auch abends nach den Vorlesungen arbeiten. Nach Abschluss ihres Diploms betreute Andrea eine große Gruppe von Versicherungsberatern. Als Regionalleiterin machte sie die Menschen fachlich fit, die damals auf den Sofas anderer saßen um zu Versicherungen zu beraten.

Schon immer war es Andreas Ziel Bestehendes zu verbessern, andere Wege zu gehen und auch mal um die Ecke zu denken. So entstand der Entschluss selbst Kunden zu beraten und sie begab sich in die Selbstständigkeit als Handelsvertreterin des damals größten Krankenversicherungsunternehmens. Als freiheitsliebender Mensch störte Andrea Funcke die Abhängigkeit zu einem einzelnen Versicherer relativ schnell. So sollten ihre Kunden fortan eine unabhängige Beratung und nicht nur das Angebot von einem einzigen Versicherungsunternehmen erhalten. Andrea Funcke wechselte den Status vom gebundenen Versicherungsvertreter zum unabhängigen Versicherungsmakler. Seitdem erhalten ihre Kunden einen breiten Marktüberblick und ihre Arbeit sowie Aufmerksamkeit kann sie voll ihren Mandaten widmen.

Schon immer war die Krankenversicherung das Spezialgebiet von Andrea Funcke. Jahrelang half sie Selbstständigen und Gewerbetreibenden. Seit Anfang 2010 fokussierte sie ihre Dienstleistung zunehmend auf die Zielgruppe der Beamten. Denn bei Gesprächen mit Beamten und Durchsicht von bestehenden Verträgen stellte sie fest, dass die Besonderheiten eines Beamten oftmals gar nicht oder nur unzureichend beachtet wurden.  

Wenn Andrea Funcke gerade mal nicht für ihre Mandanten da ist, dann ist sie Mutter ihres Sohnes und das Frauchen eines Cocker Spaniels. In ihrer Freizeit interessiert sie sich für das Runde, das ins Eckige muss. Als leidenschaftlicher Fan des 1. FC Union Berlin verfolgt Andrea mit Begeisterung jedes Spiel und unterstütz ihren Verein als Sponsorin.

 

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Häufige Fragen rund um die PKV für Beamte für Sie beantwortet Wenn Sie sich nicht sicher sind oder hier nicht die entsprechende Antwort finden, sprechen Sie einfach das beratifee-Team an.

Die Gretchenfrage - Gesetzlich oder Privat?

Um es kurz und knackig zu machen - im Regelfall ist die private Krankenversicherung für einen gesunden Beamten die bessere und günstigere Wahl.

Die Beihilfe, welche je nach Bundesland gut und gerne auch schonmal 80% betragen kann, funktioniert in den meisten Bundesländern nur in Kombination mit der privaten Krankenversicherung (PKV). Wer sich als Beamter dennoch für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) entscheidet, zahlt Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil oftmals vollständig selbst. Inklusive der Pflegeversicherung sind das rund 19% von den Bruttobezügen. Aufgrund der guten und aufsteigenden Besoldung, ist man hier recht flott bei über 900 Euro monatlichen Beitrag und das bei deutlich schlechteren Leistungen.

Mit schweren und kostenintensiven Vorerkrankungen oder vielen Familienmitgliedern kann es kostentechnisch manchmal Sinn ergeben, dennoch den Weg der Gesetzlichen einzuschlagen. Ob das in Ihrem Fall zutrifft, können Ihnen unsere Experten sagen.

Auch über unbezahlbare Beiträge im Alter in der privaten Krankenversicherung brauchen Sie sich kaum Sorgen zu machen. Anders als bei Arbeitnehmern oder Selbstständigen, die in der Rente 100% Ihrer Absicherung tragen müssen, haben Beamte die Beihilfe auch im Ruhestand. Je nach Bundesland steigt der Beihilfeanspruch dann sogar noch einmal auf 70%. Was bedeutet, dass nur 30% der Restkosten abgesichert werden brauchen. So reduzieren sich die Krankenversicherungsbeiträge in der Pension nochmal. Klingt doch nach einem Plan, oder?

Es gibt unzählige Vorteile! Zum Einen zahlen Sie als Beamter für Ihre private Krankenversicherung im Schnitt nur halb so viel, wie für die Gesetzliche. Zum Anderen sind die Leistungen der privaten Krankenversicherung um ein Vielfaches besser. Sie brauchen keine Zusatzkrankenversicherungen mehr und können die Tarife und Leistungen nach Ihren Bedürfnissen zusammenstellen. Ein ziemliches Problem sind die nahezu nicht vorhandenen Festzuschüsse bei Zahnersatz wie Implantaten, Brücken, Kronen, die zu hohen Zuzahlungen führen. Das Wirtschaftlichkeitsgebot erlaubt es der Gesetzlichen Krankenversicherung nur ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftliche Leistungen zu erbringen. Die Leistungen in der GKV dürfen das Notwendige nicht überschreiten. Salopp gesagt bekommt man nur billig und Leistungen mit maximal Schulnote vier. Das hat der Gesetzgeber in §12 SGB V so festgelegt. Darüber hinausgehende Leistungen müssen mit einer Krankenzusatzversicherung oder durch Zuzahlungen erkauft werden.

Um es auf den Punkt zu bringen: Ein Beamter erhält mehr Leistungen in der PKV und zahlt regelmäßig weniger als in der GKV. Ein netter Nebeneffekt sind zudem auch die sogenannten Beitragsrückerstattungen. Reicht man bei der PKV keine Rechnungen beziehungsweise nur normale Vorsorgeuntersuchungen ein, dann bekommt man bis zu sechs Monatsbeiträge Geld zurück.

Unterschiedlich! Jedes Bundesland beziehungsweise im Fachvokabular auch "Dienstherr' genannt, kocht hier sein eigenes Süppchen. Auch der Bund kann ein Dienstherr sein. Es gibt siebzehn unterschiedliche Beihilferegelungen, die des Bundes und der sechzehn Bundesländer. Einige Beihilfeverordnungen der Länder sind an die des Bundes angelehnt. Die Beihilfeverordnungen kann man sich vereinfacht als eine Art Leistungskatalog vorstellen, welcher am ehesten mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zu vergleichen ist. Hier und da vielleicht mit ein bisschen mehr Konfetti beziehungsweise Leistung. Der Beihilfesatz, also der Prozentsatz den die Beihilfe von jeder Rechnung übernimmt, richtet sich vornehmlich nach dem Familienstand. Natürlich gibt es auch hier Ausnahmebundesländer (Hessen, Bremen, Schleswig-Holstein), aber im Großen und Ganzen gilt: Alleinstehende Beamter erhalten 50% Beihilfe, mit mehr als einem Kind sind es 70% Beihilfe und im Ruhestand oder in der Pension 70% Beihilfe.

Beamtenanwärter oder auch Beamte auf Widerruf sind die Frischlinge unter den Beamten. Sie stehen noch am Anfang der Beamtenlaufbahn und befinden sich sozusagen in der Ausbildung. Beamtenanwärter bekommen noch nicht die volle Besoldung, weshalb die Versicherer für die Anwärterzeit vergünstigte Tarife anbieten. Diese werden dann nach Ausbildungsende in die Normaltarife umgestellt. Das bedeutet, dass man bereits als Anwärter schon einen Blick auf den Beitrag nach der Ausbildung haben sollte, denn viele Gesellschaften ködern mit günstigen Ausbildungstarifen. Bei Verbeamtung auf Probe werden dann die Normalbeiträge fällig. Beim Wechsel von Probe auf Lebenszeit ändert sich tariflich und preislich jedoch nichts mehr. Beamte auf Widerruf haben zudem bei Dienstunfähigkeit noch keine Ansprüche an den Dienstherrn und können in solch einem Fall einfach entlassen werden. Schau Sie sich deshalb auf jeden Fall das Thema Dienstunfähigkeit an.

Tipp:
Treffen Sie Ihre Entscheidung in Bezug auf die PKV-Gesellschaft mit Blick in die Zukunft! Die wenigsten Beamten wechseln nach der Anwärterzeit nochmal die Versicherung, da eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig wäre.

Ein Wort: Beihilfeergänzungstarif

Es gibt viele Punkte, die bei der Wahl eine Rolle spielen. Um den Beihilfeergänzungstarif kommt man aber definitiv nicht herum. Aufgrund der Tatsache, dass die Beihilfe eher im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung leistet, kommt es hier öfter zu Leistungskürzungen. Bedeutet, die Beihilfe zahlt nicht immer ihren vollen Anteil und man möchte natürlich so wenig wie möglich selbst tragen müssen. Genau für solche Fälle gibt es den Beihilfeergänzungstarif.

In der Praxis sieht da dann wie folgt aus:
Man reicht eine Rechnung bei der zuständigen Beihilfestelle und der PKV ein. Wenn die Beihilfe nicht alles übernimmt, reicht man die übriggebliebenen Restkosten nochmal bei der PKV ein und voilà!

Alleine sehr schwer. Maßgeblich entscheidend für die Wahl der passenden Krankenkasse ist vor allem der individuelle Gesundheitszustand und die jeweilige Vorstellung der Leistung. Je nach Gesundheitszustand können die Risikozuschläge der Versicherungsgesellschaften stark variieren. Gerade die günstigeren Gesellschaften müssen aus kalkulatorischen Gründen oft höhere Risikozuschläge nehmen, als Tarife im Premium-Segment. Es ist also von Anfang an nahezu unmöglich zu sagen, welche Versicherung die beste Option für Sie darstellt. Deshalb ist eine persönliche und individuelle Beratung eigentlich unabdinglich.

Hier kann man nur mit einem entschiedenen 'es kommt darauf an' antworten. Vorerkrankungen spielen eine federführende Rolle bei der Wahl der privaten Krankenversicherung. Hierbei kommt es sehr auf die Art der Vorerkrankung, die Schwere, den Verlauf und die Prognose an. Grundsätzlich gibt es einige Erkrankungen, die zu einer Ablehnung bei allen privaten Krankenversicherung führen. Die meisten Erkrankungen, inklusive vorangegangener Psychotherapie, sind mittlerweile jedoch prüfbar. Um im Vorfeld die Parameter der Annahme bei der privaten Krankenversicherung zu klären, führen wir gerne mit Ihnen eine anonyme und unverbindliche Risikovoranfrage durch. Sollte es dennoch zu einer Ablehnung kommen, kann man bei Erstverbeamtung auch die sogenannte Öffnungsaktion/ Kontrahierungszwang in Anspruch nehmen. Dieser ist im Umfang allerdings nicht mit einer regulären privaten Krankenversicherung zu vergleichen und stellt den letzten Zugangsweg in die private Krankenversicherung dar.

Klare Antwort: ja.
Die sogenannte Fürsorgepflicht des Dienstherren umfasst auch den Ehepartner und die Kinder. Allerdings hängt die Beihilfefähigkeit des Ehepartners oder Ehepartnerin vom Bruttoeinkommen ab. Hier gelten wieder, je nach Dienstherr, unterschiedliche Einkommensgrenzen. Wenn der Ehepartner darunter liegt, variiert seine Beihilfe je nach Dienstherr zwischen 50 und 70%. Kinder sind ebenfalls beihilfeberechtigt und liegen zwischen 55% und 90% Beihilfe (Schleswig-Holstein). Je nach Bundesland gibt es manchmal allerdings einen Zwang, die Kinder in die Gesetzliche zu überführen, wenn eine kostenlose Familienversicherung über den Ehepartner möglich ist (Hessen). Ansonsten haben die Eltern in der Regel die Wahl zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung. Entscheidend ist auch die Einkommenssituation beider Elternteile in Kombination.

Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung errechnet sich an zwei Parametern:

  • Eintrittsalter
  • Gesundheitszustand

Natürlich kommt dann noch der gewünschte Leistungsumfang hinzu. Deshalb ist es äußerst schwierig, bezüglich der Beiträge der privaten Krankenversicherung vor Risikoprüfung und persönlicher Rücksprache mit einem fachkundigen Berater eine Aussage zu treffen. Wählt man beispielsweise einen Tarif mit Selbstbeteiligung, so wird der Beitrag immer geringer sein, als bei einem Tarif ohne Selbstbeteiligung. Gehen wir bei der Berechnung von einem normalen gesunden Anwärter aus, liegen wir in der Regel zwischen 80 bis 120 € pro Monat. Ein Beamter auf Probe, Lebenszeit oder Zeit zahlt hingegen in der Regel einen Beitrag zwischen 270 bis 350 €

Die Gesundheitsfragen müssen immer wahrheitsgetreu beantwortet werden. Zwischen Ihnen als Kunde und der Versicherung wird ein rechtskräftiger Vertrag geschlossen. Dementsprechend müssen alle Angaben wahrheitsgemäß sein. Die Versicherung kalkuliert aufgrund Ihres Eintrittsalter und der bekannten Vorerkrankung Ihren individuellen Beitrag und Risikozuschlag. Hält man wissentlich Informationen zurück, hat das eine sogenannte vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung zur Folge. Das Ergebnis von einer vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung (VVA) kann eine rückwirkende Kündigung der Versicherung oder ein zusätzlicher Risikozuschlag sein. Werden Sie wegen einer VVA aus der privaten Krankenversicherung gekündigt, muss diese Kündigung bei einer erneuten Antragstellung angegeben werden! Für die meisten Versicherer ist eine VVA dann ein Grund zur direkten Ablehnung. Auf Nummer sicher geht man, wenn man einen Auszug aus der Krankenakte der gesetzlichen Krankenversicherung anfordert. In der Regel ist es auch sinnvoll MRTs, CTs, Magenspiegelungen oder Darmspiegelungen innerhalb des Fragezeitraumes vom Arzt zu holen. So gehen Sie auf Nummer sicher, dass nicht unwissentlich etwas verschwiegen wird. Die genauen Diagnosen kann man sich vom Arzt auch als sogenannte ICD-Codes geben lassen. Diese beziffern dann direkt die abgerechnete Erkrankung.

Die Beitragsrückerstattung ist, abgesehen von den Mehrleistungen, im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung eine nettes ‘Schmankerl’. In der Regel bekommt man eine Beitragsrückerstattung immer dann, wenn man ein Jahr keinerlei Rechnungen eingereicht hat. Manche Versicherer lösen zumindest die Vorsorge von der Beitragsrückerstattung. Das bedeutet, man kann zumindest die regulären Vorsorgeuntersuchungen ( Zahnprophylaxe, Zahnreinigung, Hautkrebsvorsorge etc. ) in Anspruch nehmen, diese einreichen und bekommt trotzdem eine Beitragsrückerstattung. Die Höhe der Beitragsrückerstattung variiert je nach Versicherungsgesellschaft. Sie wird automatisch im darauffolgenden Jahr in etwa im August ausgezahlt.

Vorsicht: Bei Beamtenanwärtertarifen und normalen Beamtentarifen ( Beamte auf Probe/ Beamte auf Lebenszeit ) unterscheiden sich die Beitragsrückerstattungen in der Höhe.

Für Beamte gibt es im Allgemeinen zwei Fürsorgeprinzipien des Dienstherren:

  • Individuelle Beihilfe
  • freie Heilfürsorge

Berufsgruppen, die ein besonderes Risiko tragen (Polizei, Bundeswehr, Feuerwehr und Justizvollzugsbeamte), bekommen je nach Dienstherrn oftmals freie Heilfürsorge, statt Beihilfe. Sie gehört weder zur privaten Krankenversicherung, noch zur Gesetzlichen. Im Allgemeinen kann man die freie Heilfürsorge in etwa mit den Leistungen der Gesetzlichen vergleichen. Allerdings beinhaltet die freie Heilfürsorge nicht den Baustein der Pflegepflichtversicherung. Diesen benötigten Sie aber zwingend, da man in Deutschland sonst nicht die Krankenversicherungspflicht erfüllt. Da viele Beamte die freie Heilfürsorge bis zur Pension bekommen und dann bei Pensionierung Beihilfe erhalten, sollten Sie die Pflegepflichtversicherung in Kombination mit einer Anwartschaft absichern. Mit dieser Anwartschaft hat man bei Pensionierung und Übertritt in die private Krankenversicherung keine Gesundheitsprüfung!

Was die private Krankenversicherung angeht, kursiert unendlich viel Halbwissen. Einer der größten Irrtümer bei Beamten ist, dass sie in der Pension den Beitrag in der privaten Krankenversicherung nicht mehr zahlen können! Dieser Irrtum kommt vor allem aus der Privatwirtschaft und betrifft Arbeitnehmer über der Jahresarbeitsentgeltgrenze und Selbstständige. Diese haben in der Rente weder einen Arbeitgeberanteil, noch einen Beihilfeanspruch und müssen dementsprechend 100% der privaten Krankenversicherungsbeiträge selbst zahlen. Beamte hingegen haben den Beihilfeanspruch in der Regel bis zum bitteren Ende. In vielen Bundesländern steigt der Beihilfeanspruch in der Pension auf 70%, was bedeutet, dass der Beitrag in der Regel nochmals sinkt.

Eine offizielle Checkliste gibt es hierfür natürlich nicht. Dennoch kann man sich an folgenden Punkten orientieren:

  • Wählen Sie kein sehr kleines Versicherungsunternehmen und informiere Sie sich über die Versichertenzahlen. Je kleiner das Versicherungskollektiv, desto wahrscheinlicher sind Beitragsanpassungen.
  • achten Sie unbedingt auf den Beihilfeergänzungstarif! Dieser übernimmt Leistungen, die von der Beihilfe gekürzt werden. Wenn eine Versicherung einen Beihilfeergänzungstarif hat, schauen Sie sich auch die Leistungen dieses Tarifs und die Formulierungen genau an.
  • im Idealfall handhabt Ihre PKV die Vorsorge unabhängig der Beitragsrückerstattung
  • schauen Sie sich die Gebührenordnungen der jeweiligen PKV an! Im stationären Bereich sollte Ihre Versicherung über die Höchstsätze leisten.
  • informieren Sie sich über die Zahnstaffeln. Bleiben diese bestehen oder entfallen diese nach einem bestimmten Zeitraum?
  • Prüfen Sie, ob in Ihrem Bundesland ein Krankenhaustagegeld benötigt wird und in welcher Höhe
  • Sichern Sie, wenn möglich, ein Kurtagegeld zusätzlich ab.