Sonderklauseln für spezielle Beamtenberufe

Sonderklauseln der Dienstunfähigkeit Spezielle Klauseln zur Absicherung von bestimmten Beamtenberufen

Beamtenberufe sind so vielfältig und unterschiedlich, wie die Farben in einem Malkasten. Genauso unterschiedlich sind die Bedürfnisse, die jeder Beruf an die Absicherung der Arbeitskraft stellt.
Gerade an die uniformierten Beamten (Polizeibeamte, Justizbeamte und Feuerwehrbeamte) werden physisch und psychisch andere Anforderungen gestellt als an einen regulären Verwaltungsbeamten. Sie agieren vornehmlich an Gefahrenorten und sind dementsprechend einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Dieses erhöhte Risiko gilt es abzusichern. Ist ein solcher Beamter den Dienstanforderungen nicht mehr gewachsen und wird dienstunfähig, wäre er beispielsweise noch im Verwaltungsbereich einsetzbar. Deshalb ist eine allgemeine DU-Klausel nicht ausreichend, sondern Sie benötigen eine spezielle DU-Klausel.

Die Beratifee rät: Achten Sie neben der echten Dienstunfähigkeitsklausel und eine ausreichend lange Laufzeit.

Folgende Berufe benötigen eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel:

  • Polizeibeamte von Land und Bund: spezielle Dienstunfähigkeitsklausel für Polizeibeamte
  • Feuerwehrbeamte: spezielle Feuerwehrklausel ( G-26-Absicherung )
  • Justizvollzugsbeamte: spezielle Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel
  • Bundeswehrsoldaten: Schutz für Sondereinsatzkräfte / Sondereinheiten und Auslandseinsätze

Nicht alle Risikoberufe benötigen eine spezielle Dienstunfähigkeitsabsicherung.

 

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Im Überblick - diese Bundesländer benötigen eine spezielle Dienstunfähigkeitsabsicherung

Diese Notwendig wird maßgeblich vom Dienstherrn bestimmt und betrifft folgende Berufe in den jeweiligen Bundesländern:

  1. Polizei
    • Bundespolizei
    • Alle Landespolizisten
  2. Feuerwehrbeamte in
    • Baden-Württemberg
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Schleswig-Holstein

  3. Justizvollzugsbeamte in
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hessen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen

Achtung: Zollbeamte benötigen keine spezielle Absicherung

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