Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte

Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte optimale Absicherung für Beamte auf Widerruf, Beamte auf Probe und Beamte auf Lebenszeit

Umgangssprachlich werden Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit oft gleichgesetzt. Arbeitnehmer und Selbstständige benötigen eine Berufsunfähigkeitsversicherung, während für Beamte einer Dienstunfähigkeitsklausel die adäquate Absicherung darstellt.
Für beide Versicherungen gilt: Es wird geleistet, wenn der Versicherungsnehmer seine berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben kann.

Beachten Sie, dass im Leistungsfall der Versicherer eine monatliche Rente auszahlt. Vor Vertragsabschluss sollten Sie die Höhe der abgesicherten Rente und die Laufzeit individuell festlegen. Verlassen Sie sich nicht auf allgemeine Absicherungstipps.

Der Unterschied liegt maßgeblich bei der Feststellung:

  • Berufsunfähigkeit:
    Versicherungsnehmer muss mindestes 50% berufsunfähig sein. Die Feststellung erfolgt durch den Versicherer. Der Versicherungsnehmer ist in der Beweispflicht.

  • Dienstunfähigkeitsklausel:
    Hier gilt unter anderem sogenannte 6-3-6 Regel bei der Feststellung nach 6-3-6 Regelung DU §44 (1) BBG.

Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.

Die Feststellung der Dienstunfähigkeit erfolgt hier durch den Amtsarzt. Das ist wesentlich einfacher und neutraler, da der Amtsarzt keiner Versicherung unterstellt ist. Bei einer echten Dienstunfähigkeitsklausel unterwirft sich der Versicherer dem Votum des Amtsarztes. Die prozentuale Beeinträchtigung spielt hierbei dann keine Rolle mehr.

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Brauche ich eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Für Beamte auf Widerruf, Beamtenanwärter und Beamte auf Probe ist eine Dienstunfähigkeitsabsicherung empfehlenswert, da sie bei Dienstunfähigkeit noch keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt vom Dienstherrn haben. Ansprüche auf Ruhegehalt entstehen erst nach einer Verbeamtung auf Lebenszeit und nach mindestens fünf Jahren Dienstzeit. Beamtenanwärter und Beamte auf Probe müssen sich in einem solchen Fall in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichern, wobei eine Wartezeit von fünf Jahren gilt. Prüfen Sie deshalb im Einzelfall, ob Ihnen bereits ein Ruhegehalt zusteht und in welcher Höhe.

Auch, wenn bereits Ruhegehaltsansprüche bestehen, hat eine Dienstunfähigkeitsversicherung Einkommensverluste zur Folge. Gerade bei höheren Besoldungsgruppen kommt es dabei zu massiven Einkommenseinbußen. Um Ihren Lebensstandard in einem solchen Fall aufrechterhalten zu können, ist eine zusätzliche Absicherung förderlich.

Tipp's der Beratifee: BU oder DU – genau überprüfen und richtig versichern

  1. Überprüfen Sie bereits bestehende Verträge auf die echte Dienstunfähigkeitsklausel
  2. Informieren Sie sich über Ihre bestehenden Ansprüche beim Dienstherren je nach Verbeamtungsstatus
  3. Achten Sie auf die Höhe der Absicherungssumme Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung
  4. Achten Sie auf ausreichende Laufzeit Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung
  5. Legen Sie Wert auf die Nachversicherungsgarantie
  6. Wichtig ist ebenfalls der Verzicht auf abstrakte Verweisung

Wie das am besten geht? Das beasure-Team hilft Ihnen gerne weiter!

Beamtenanwärter und Beamte auf Probe haben ein Problem!

Von der oben genannten Regelung ausgenommen sind Beamtenanwärter und Beamte auf Probe. Im Gegensatz zu ihren Kollegen auf Lebenszeit erhalten sie noch kein Ruhegehalt und haben in dieser Hinsicht keine Ansprüche. Wird ein Beamtenanwärter (Beamter auf Widerruf) oder ein Beamter auf Probe dauerhaft dienstunfähig, wird er entlassen und muss in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert werden. Die Regelungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Beamte auf Widerruf
    Entlassung bei Dienstunfähigkeit
    Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit einer Wartezeit von 5 Jahren
    keinerlei Versorgungsansprüche; auch nicht, wenn die Ursache eine Dienstbeschädigung ist

  • Beamte auf Probe
    Entlassung bei Dienstunfähigkeit
    Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit einer Wartezeit von 5 Jahren
    Bei Dienstbeschädigung/Dienstunfall vorzeitige Versetzung in den Ruhestand und Zahlung eines Ruhegehaltes

  • Beamter auf Lebenszeit
    Bezug eines Ruhegehaltes, wenn eine dauerhafte Dienstunfähigkeit vorliegt und die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt wurde
    Bei Dienstbeschädigung/Dienstunfall gilt die Wartezeit von 5 Jahren als erfüllt
    Junge Beamte haben aufgrund der Kürze Ihrer Laufbahn jedoch nur die Mindestversorgung zu erwarten, da die Ansprüche erst mit abgeleisteten Dienstjahren ansteigen

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Häufige Fragen rund um die Dienstunfähigkeit für Beamte für Sie beantwortet

Kurz gesagt: Ja, in vielen Fällen ist eine zusätzliche Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll, auch wenn Sie bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) haben.

Warum ist das so?

  1. Unterschiede zwischen Berufsunfähigkeit (BU) und Dienstunfähigkeit (DU)
    Eine Berufsunfähigkeitsversicherung deckt den Fall ab, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können. Für Beamte reicht das jedoch nicht immer aus, da die Dienstunfähigkeit spezifisch auf den Status eines Beamten abzielt. Eine BU zahlt oft nicht, wenn Sie zwar dienstunfähig, aber theoretisch in einem anderen Beruf arbeitsfähig wären.

  2. Dienstunfähigkeit als spezieller Fall für Beamte
    Die Dienstunfähigkeit (DU) greift speziell bei Beamten, wenn sie aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen ihren Dienst nicht mehr ausüben können. Eine klassische BU greift hier nicht automatisch, es sei denn, sie enthält eine sogenannte "Beamtenklausel". Viele herkömmliche BU-Verträge decken den Beamtenstatus nicht vollständig ab.

  3. Zusätzlicher Schutz durch eine DU-Versicherung
    Eine Dienstunfähigkeitsversicherung sichert gezielt Beamte gegen das Risiko der Dienstunfähigkeit ab. Bei Dienstunfähigkeit zahlt diese Versicherung unabhängig davon, ob Sie theoretisch noch in der Lage wären, in einem anderen Beruf zu arbeiten. Sie ist speziell auf die Anforderungen und Risiken von Beamten zugeschnitten.

1. Beamter auf Widerruf
Als Beamter auf Widerruf (z. B. während der Ausbildung oder des Referendariats) ist Ihre Absicherung eingeschränkt. Sie haben Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall, was einen Teil Ihrer Gesundheitskosten deckt. Allerdings besteht kein Anspruch auf Versorgung im Alter oder bei dauerhafter Dienstunfähigkeit. Eine private Krankenversicherung ist in dieser Phase oft sinnvoll, da die gesetzliche Krankenversicherung nicht für Beamte gilt. Bei Entlassung erhalten Sie keine Pension.

2. Beamter auf Probe
Beamte auf Probe sind schon besser abgesichert als Beamte auf Widerruf. Neben dem Beihilfeanspruch im Krankheitsfall erwerben Sie bereits Anwartschaften auf eine Pension. Bei Dienstunfähigkeit kann ein Versorgungsanspruch entstehen, jedoch ist dieser eingeschränkt, insbesondere bei kürzerer Dienstzeit. Dienstunfähigkeit führt im schlimmsten Fall zur Entlassung, jedoch mit einer geringen Versorgungsleistung, sofern diese durch einen Dienstunfall verursacht wurde.

3. Beamter auf Lebenszeit
Beamte auf Lebenszeit haben die umfangreichste Absicherung. Sie profitieren von einem vollen Beihilfeanspruch und einer privaten Krankenversicherung. Im Falle einer Dienstunfähigkeit erhalten Sie lebenslange Versorgungsbezüge, und im Ruhestand steht Ihnen eine Pension zu, die sich nach Ihrer Dienstzeit und dem letzten Einkommen richtet. Arbeitslosigkeit oder Verlust der Versorgung sind nahezu ausgeschlossen, es sei denn, schwerwiegende Verstöße führen zu einer Entlassung.

 

1. Wie berechne ich die passende Absicherungssumme bei einer DU-Versicherung?
Die Höhe der Absicherungssumme bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere von Ihrem aktuellen Einkommen, Ihrer Lebenssituation und Ihren finanziellen Verpflichtungen. Eine Faustregel lautet, dass die monatliche Rente der DU-Versicherung etwa 70-80 % Ihres Nettoeinkommens betragen sollte, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Dadurch können Sie laufende Ausgaben wie Miete, Kredite, Lebenshaltungskosten und Versicherungen weiterhin decken.

2. Wichtige Faktoren bei der Berechnung der Absicherungssumme:

  • Aktuelles Nettoeinkommen: Das ist die Basis zur Berechnung der monatlichen Rente. Beachten Sie dabei auch potenzielle zukünftige Gehaltserhöhungen.
  • Lebensstandard: Die DU-Rente sollte so bemessen sein, dass Ihr gewohnter Lebensstandard aufrechterhalten werden kann.
  • Finanzielle Verpflichtungen: Berücksichtigen Sie laufende Kredite, Miete/Hypotheken, Familienunterhalt oder Kinderkosten.
  • Vermögenswerte: Falls Sie Rücklagen oder Ersparnisse haben, können diese einen Teil der Absicherung abfedern, sodass die Rente gegebenenfalls niedriger ausfallen könnte.

3. Wie prüfe ich, ob meine aktuelle DU-Summe ausreichend ist?
Prüfen Sie die monatliche Leistung Ihrer aktuellen DU-Versicherung und setzen Sie diese ins Verhältnis zu Ihrem jetzigen Nettoeinkommen. Reicht die Rente aus, um Ihre laufenden Kosten abzudecken? Vergleichen Sie Ihre Absicherungssumme auch mit den allgemeinen Empfehlungen (70-80 % des Nettoeinkommens).

Die Laufzeit der Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) sollte so gewählt werden, dass sie Ihre Absicherung bis zum regulären Renteneintritt sicherstellt. Empfehlenswert ist in der Regel eine Laufzeit bis zum 65. oder 67. Lebensjahr, je nach geplanter Altersgrenze für Ihre Pensionsansprüche und eventueller privater Vorsorge. Damit sind Sie abgesichert, falls Sie vor dem Rentenalter dienstunfähig werden und keine Pensionsansprüche oder nur reduzierte Versorgungsbezüge erhalten. Gerade Quereinsteiger, welche die 40 Dienstjahre in der Verbeamtung nicht mehr voll bekommen, sollten Absicherungen bis 67 in Betracht ziehen.

Ein Beamter gilt als dienstunfähig, wenn er aufgrund seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen. Dies ist der Fall, wenn er innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst leisten konnte und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder dienstfähig wird. Die Feststellung wird vom Amtsarzt vorgenommen.

Eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) ist besonders wichtig für Beamte in Berufen mit erhöhten körperlichen und geistigen Anforderungen, wie z.B. Polizei, Feuerwehr und Justiz12. Diese Klausel stellt sicher, dass Beamte auch dann Leistungen aus ihrer Versicherung erhalten, wenn sie aufgrund der besonderen Anforderungen ihres Berufs dienstunfähig werden. Als Verwaltungsbeamter oder Lehrer benötig man daher in der Regel keine spezielle DU-Klausel.

Eine echte Dienstunfähigkeitsklausel bedeutet, dass die Versicherung die Dienstunfähigkeit anerkennt, sobald der Beamte von seinem Dienstherrn in den Ruhestand versetzt wird. Hier reicht die Versetzungsurkunde als Nachweis aus. Man spricht hierbei auch davon, dass der Versicherer sich hier dem 'Votum des Amtsarztes unterwirft'

Eine unechte Dienstunfähigkeitsklausel hingegen gibt der Versicherung das Recht, selbst zu prüfen, ob eine Dienstunfähigkeit vorliegt. Das bedeutet, dass neben der Versetzungsurkunde weitere Nachweise erforderlich sein können.