Sehen Tarife der privaten Krankenversicherung ein Primärarztprinzip vor, bedarf es für einen Facharztbesuch einer Überweisung durch einen Primärarzt. Als Primärärzte gelten üblicherweise Allgemeinmediziner, Frauenärzte, ein Notärzte, Augenärzte oder Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen. Diese Ärzte können direkt aufgesucht werden und man kann sich von denen eine Überweisung zum Facharzt einholen. Bietet die private Krankenversicherung auch telemedizinische Leistungen an, dann kann auch der Online-Arzt eine Überweisung zum Facharzt ausstellen.
Worauf Sie bei der Wahl der Private Krankenversicherung achten sollten PKV Checkliste mit Tipps und Hinweisen
Nicht für Jeden ist es sinnvoll, in eine Private Krankenversicherung zu wechseln – und nicht jeder Bürger darf das auch. Folgende Gruppen dürfen diesen Weg gehen:
- Angestellte, die über 66.600 (Stand 2023) Brutto pro Jahr verdienen
- Beamte
- Freiberufler
- Selbstständige
- Studenten
- Kinder
Kündigung der GKV und Aufnahme in eine Private Krankenversicherung
Wenn Sie es erfolgreich geschafft haben eine Beamtenstelle zu ergattern, steht der nächste Schritt vor der Tür: Der Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung. Je nach Ausgangssituation gelten unterschiedliche Kündigungsfristen.
Hierzu gibt es grundsätzlich zwei Ausgangssituationen:
- Sie sind pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung: Kündigung ohne Einhaltung einer Frist möglich
- Sie sind freiwillige in der gesetzlichen Krankenversicherung: Kündigung unter Einhaltung von zwei vollen Monaten.
Beispiel: Sie sind freiwillig gesetzlich versichert und werden zum 06.06 als Beamten ernannt, dann ist der frühestmögliche Beginn in der privaten Krankenversicherung der 01.09.
Worauf Sie bei der Auswahl der Privaten Krankenversicherung achten sollten
Bei der Wahl der richtigen privaten Krankenversicherung steckt der Teufel im Detail. Es reicht bei weitem nicht aus Brille, Zahnersatz, Heilpraktiker und die Unterkunft im Krankenhaus zu vergleichen. Es gilt, existenzielle Risiken sauber abzudecken. So zahlt man beispielsweise für Sehhilfen lieber selbst einen Teil, hat dafür kostenintensive Bereiche wie Heilmittel, Hilfsmittel, Psychotherapien und Rehabilitationsmaßnahmen umfangreich abgesichert.
Im Folgenden möchten wir Ihnen einen tieferen Einblick in die Leistungs-Welt der Krankenversicherung geben. Anhand der gewonnenen Informationen können Sie eine Entscheidungsgrundlage bilden. Es ermöglicht Ihnen Leistungsinhalte der Privaten Krankenversicherer genauer zu hinterfragen und auch einem Berater kritische Fragen zu stellen sowie seine Kompetenz zu testen.
Ambulante Behandlung
Mit einem Hausarztprinzip oder Primärarztprinzip schränkt Sie die private Krankenversicherung ein. Bei direktem Facharztbesuch erhalten Sie keine vollständige Erstattung der Rechnung. Der private Krankenversicherer nimmt Rechnungskürzung vor.
Einige Anbieter der privaten Krankenversicherung haben ein Hausarztprinzip oder Primärarzttarif. Ist ein Facharztbesuch beispielsweise beim Chirurgen oder Hautarzt notwendig, muss die Erstbehandlung durch einen Allgemeinmediziner erfolgen und eine Überweisung zum Facharzt ausgestellt werden. Wird der Facharzt ohne Überweisung besucht, erfolgt seitens der privaten Krankenversicherung eine tarifabhängige Kürzung, oftmals zwischen 20 und 25 Prozent. Für absolute Wahlfreiheit und kurze Wege empfiehlt es sich, Tarife der privaten Krankenversicherung ohne Hausarztprinzip oder Primärarzttarif zu wählen.
Falls Sie doch einen Hausarztprinzip- oder Primärarzttarif versichert haben, verraten wir Ihnen an dieser Stelle gern einen Trick. Viele private Krankenversicherungen bieten einen Online-Arzt oder Telemedizin. Dieser gilt auch als Primärarzt und Sie können sich über den Online-Arzt eine Überweisung besorgen.
Gebührenordnung
Eine private Krankenversicherung sollte mindestens eine Absicherung bis zum Höchstsatz (3,5-facher Satz für ärztliche Leistungen) der Gebührenordnung bieten. Besser ist eine Absicherung ohne Begrenzung auf die Gebührenordnung. So zahlt die private Krankenversicherung auch Honorarvereinbarungen, das sind sogenannte Abdingungen, und Sie können Spezialisten und absolute Koryphäen in Anspruch nehmen.
Alle Behandler (Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Heilpraktiker, Hebammen usw.) haben ihre jeweilige Gebührenordnung oder ein Gebührenverzeichnis als Abrechnungsgrundlage. Danach erstellen sie die Rechnung. Jede Behandlung oder Leistung hat einen gewissen Euro-Grundwert. Dieser Grundwert wird mit einem Faktor multipliziert und ergibt den zu zahlenden Rechnungsbetrag. Ärztliche Leistungen werden in der Regel mit dem Faktor 2,3 multipliziert (2,3-facher Satz). Das ist der sogenannte Regelhöchstsatz. Bei aufwendiger Behandlung kann auch bis zum Höchstsatz abgerechnet werden. Dann multipliziert der Arzt den Euro-Grundwert mit dem Faktor 3,5. Darauf hat man als Patient keinen Einfluss. Der Arzt braucht den erhöhten Aufwand lediglich schriftlich in seiner Rechnung begründen. Darum ist es wichtig mindestens den Höchstsatz, den 3,5-fachen Satz, versichert zu haben. Einige, insbesondere ältere Tarife in der privaten Krankenversicherung erstatten nur bis zum Regelhöchstsatz oder noch weniger (zum Beispiel der brancheneinheitliche Basistarif, Standardtarif oder Studententarif der privaten Krankenversicherung). Erfolgt die Abrechnung zum Höchstsatz, wird rund ein Drittel der Kosten oder noch mehr vom privaten Krankenversicherer nicht übernommen und man zahlt diese Differenz aus eigener Tasche.
Bei Inanspruchnahme eines absoluten Spezialisten ist es üblich, dass ihm die Abrechnung im Rahmen der Höchstsätze der Gebührenordnung nicht ausreicht. Dann schließt er mit dem Patienten eine Honorarvereinbarung um über die Höchstsätze der Gebührenordnung hinaus abrechnen zu können (Abdingung). So kann beispielsweise der fünf- oder siebenfache Satz in Abrechnung gestellt werden. Absolute Spitzentarife erstatten auch für diese Honorarvereinbarungen, bestenfalls auch ohne vorherige Zusage durch den Versicherer oder anderweitige bedingungsgemäße Einschränkungen. Wir empfehlen diesen Verzicht auf die Gebührenordnung mindestens für stationäre Leistungen, also für Krankenhausbehandlungen (siehe ANKER# Stationäre Behandlungen). Denn insbesondere bei komplizierten Operationen kann die Inanspruchnahme eines Spezialisten den Behandlungserfolg günstig beeinflussen. Von der Beihilfe erhält der Beamte maximal eine Erstattung bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung. Darum empfehlen wir dringend zu überprüfen, ob die private Krankenversicherung auch den fehlende Beihilfeanteil übernimmt. Ansonsten entsteht ein versteckter Eigenanteil, obwohl man sich gut krankenversichert fühlt.
Vorsorgeuntersuchungen
Es gibt Anbieter die Vorsorgeuntersuchung auf gesetzlich eingeführte Programme beschränken. Bei einigen privaten Krankenversicherungen erhält man auch eine Beitragsrückerstattung, wenn man außer Vorsorgeuntersuchungen keine anderen Leistungen in Anspruch genommen hat. Das lohnt sich vor allem für den Gesunden der gern Prävention betreibt. So können Sie beispielsweise die jährliche Zahnvorsorgeuntersuchung oder Frauenarztvorsorgeuntersuchung bei der PKV einreichen, bekommen die Vorsorgeuntersuchung bezahlt und zusätzlich das Geld aus der Beitragsrückerstattung. Siehe ANKER# Beitragsrückerstattung
Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen regelt der Gemeinsame Bundesausschuss. Es sind lediglich bestimmte Vorsorgeuntersuchungen in bestimmten Altersgrenzen und Zeitintervallen möglich. Beispielsweise ist das Hautkrebs-Screening erst ab 35 Jahren und alle zwei Jahre möglich. Das Bundesministerium für Gesundheit informiert
Regelmäßig werden solche Vorsorgeuntersuchungen von der privaten Krankenversicherung für Beamte übernommen. Einige private Krankenversicherungen verzichten auf die Einhaltung der vom Gesetzgeber vorgesehenen Altersgrenzen. So bekommen das beispielhaft erwähnte Hautkrebs-Screening auch unter 35-jährige von der privaten Krankenversicherung erstattet.
Private Krankenversicherungen bieten oftmals eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit, also wenn man keine Rechnungen geltend macht. Einige private Krankenversicherer belohnen gesundheitsbewusstes Verhalten; sie erstatten Ihnen die Aufwendungen für Vorsorgeuntersuchungen und zahlen Ihnen zusätzlich auch die Beitragsrückerstattung, wenn keine weiteren Leistungen zur Erstattung eingereicht werden. Hier ist darauf zu achten, welche Vorsorgeuntersuchungen von der privaten Krankenversicherung ohne negativen Einfluss auf die Beitragsrückerstattung berücksichtigt werden. In guten Tarifen nehmen auch Zahn-Prophylaxe und Schutzimpfungen keinen negativen Einfluss auf die Beitragsrückerstattung der privaten Krankenversicherung. Als Beamter sollte darauf geachtet werden, ob ein Beihilfeergänzungstarif der privaten Krankenversicherung für nicht beihilfefähige Vorsorgeuntersuchungen leistet. So wird der nicht von der Beihilfe anerkannte Rechnungsbetrag von der privaten Krankenversicherung übernommen und Sie erhalten insgesamt eine hundertprozentige Erstattung.
Arzneimittel, Medikamente und Verbandmittel
Bei der privaten Krankenversicherung ist darauf zu achten, ob der Tarif Eigenanteile für Arzneimittel und Verbandmittel vorsieht und wie hoch diese jährliche Selbstbeteiligung maximal ausfallen kann. Einige private Krankenversicherungen sehen auch sogenannte Generika-Klauseln vor. Hier erhält man nur die volle Leistung, wenn man nicht auf Präparate des Original-Herstellers sondern auf wirkstoffgleiche zurückgreift oder wenn keine Generika verfügbar sind. Eine Einschränkung auf verschreibungspflichtige Medikamente ist nachteilig. Ohne dieser Einschränkung bekommen Sie auch frei verkäufliches Arzneimittel, wie beispielsweise Erkältungsmedikamente, von der privaten Krankenversicherung bezahlt. Mittel zur künstlichen Ernährung sollten unbedingt von der privaten Krankenversicherung als erstattungsfähige Arzneimittel gelten.
Heilmittel
Heilmittel sind Anwendungen der physikalischen Medizin (Physiotherapie), wie beispielsweise Krankengymnastik, Massagen und Bäder, oder auch Logopädie, Ergotherapie und Podologie. Eine gute private Krankenversicherung erstattet auch Logopädie und Ergotherapie. Leistungsstarke Tarife der privaten Krankenversicherung haben keine begrenzende Preis-Leistungsverzeichnisse, keine Begrenzungen auf beihilfefähige Höchstsätze oder Beihilfeverordnungen. Als Beamter können Sie sich mit der Wahl eines guten Beihilfeergänzungstarifs auch gegen Kürzungen der Beihilfe in diesem Bereich absichern.
Die Leistungserbringer von Heilmitteln können ihre eigenen Preise festlegen. Wie auch alle Handwerker können auch Physiotherapeuten, Logopäden oder Ergotherapeuten die zu zahlenden Kosten selbst festsetzen. Sieht die private Krankenversicherung ein Preis-Leistungsverzeichnis vor, erhalten Sie nur die darin aufgeführten Behandlungen und nur bis zu den darin genannten Höchstsätzen bezahlt. Ebenso verhält es sich bei einem Verweis auf beihilfefähige Höchstsätze – eine solche Einschränkung gilt übrigens auch für Nicht-Beamte. Bei Beamten begrenzt die Beihilfe generell die Kosten für Heilmittel. So sollte der Beamte auch prüfen, ob der Beihilfeergänzungstarif die Kürzungen der Beihilfe bei Heilmitteln auffängt. Die Auswirkungen erläutern wir Ihnen gern an einem konkreten Beispiel. Angenommen Sie haben Verspannungen und bekommen vom Arzt zehn Massagen verordnet. Sie fragen den Physiotherapeuten nicht, ob er sich an beihilfefähige Höchstsätze hält und er berechnet Ihnen pro Massage 22,00€, bei zehn Massagen beläuft sich die Rechnung auf insgesamt 220,00€. Der beihilfefähige Höchstbetrag für eine Massage beläuft sich seit 2019 auf maximal 18,20€ (Bundesbeihilfeverordnung BBhV, Anlage 9, Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel, Nr. 18). In diesem Fall erhalten Sie von den 220,00€ Rechnungsbetrag lediglich eine Erstattung von 182,00€. So entsteht ein Eigenanteil von 38,00€. Das mag in diesem Beispiel noch überschaubar sein, da es sich nur zehn Massagen handelt. Doch was ist, wenn es einer langfristigen Behandlung bedarf? Bei einem Bandscheibenvorfall kann sich die Behandlung über mehrere Monate strecken. Auch bei Einschränkungen des Sprach- oder Bewegungsapparates, beispielsweise nach einem Schlaganfall oder Unfall, können zahlreiche Sitzungen Logopädie und Ergotherapie die Leiden bessern. In solchen Fällen können Preis-Leistungsverzeichnisse und auf Beihilfeverordnungen begrenzende Klauseln hohe Eigenanteile mit sich bringen.
Bleiben wir in dem Beispiel von zehn Massagen für insgesamt 220,00€. Weiterhin nehmen wir an Sie sind Beamter mit fünfzig Prozent Beihilfeanspruch und einer privaten Krankenversicherung ohne Einschränkungen für Heilmittel und einem top Beihilfeergänzungstarif. Die Beihilfe erkennt von den 220,00€ Rechnungsbetrag aufgrund der begrenzenden Höchstsätze nur 182,00€ als beihilfefähig an und erstattet Ihnen davon fünfzig Prozent beziehungsweise 91,00€. Die private Krankenversicherung ohne begrenzende Klauseln erstattet Ihnen fünfzig Prozent des Rechnungsbetrags also 110,00€. Zusätzlich übernimmt der Beihilfeergänzungstarif die Kürzungen der Beihilfe in Höhe von 19,00€. So haben Sie insgesamt eine hundertprozentige Kostenübernahme (Beihilfe 91€ + PKV 110€ + Ergänzungstarif 19€ = 220€ Rechnung).
Hilfsmittel
Hilfsmittel sind technische Geräte, die Krankheiten oder Behinderungen lindern oder ausgleichen. Im Gegensatz zu den Heilmittel-Anwendungen, handelt es sich also um Gegenstände. Hilfsmittel können sehr vielfältig sein. Beispiele für Hilfsmittel sind Gehstützen bei gebrochenem Bein, Krankenfahrstühle beziehungsweise Rollstühle oder Rollatoren, Prothesen, Schuheinlagen, Hörgeräte, Inkontinenzartikel, sogar auch Blindenhunde gelten als Hilfsmittel.
Werden Hilfsmittel abschließend aufgezählt, dann spricht man von einem geschlossenen Hilfsmittelkatalog. Es werden dann nur die aufgeführten Hilfsmittel erstattet. Hilfsmittel die nicht genannt sind, sind auch nicht versichert. Mit einem geschlossenen Hilfsmittelkatalog wird man vom medizinischen Fortschritt abgehangen. Denn zukünftig auf den Markt kommende Hilfsmittel sind nicht mitversichert.
Ein Beispiel aus den Versicherungsbedingungen eines großen Krankenversicherers:
„Mit den vereinbarten Prozentsätzen (siehe Leistungstabelle) werden Aufwendungen erstattet für: (…)
E. Hilfsmittel
Brillen und Kontaktlinsen (Brillengestelle bis zu einem Rechnungsbetrag von 110 EUR), Geh- und Stützapparate einschließlich Liegeschalen, Nachtschienen, Körperersatzstücke, Krankenfahrstühle bis zu einem Rechnungsbetrag von 620 EUR, orthopädische Schuheinlagen, Mehrkosten für orthopädische Schuhe, orthopädische Leibbandagen, Bruchbänder, Kompressionsstrümpfe, künstliche Augen, Hörgeräte, elektronischer Kehlkopf. Aufwendungen für Hilfsmittel aus derselben Gruppe (z. B. Brillen) werden für das Kalenderjahr nur einmal erstattet.“
Quelle: Tarifbedingungen P, PN, PNS, Debeka Krankenversicherung (geschlossene Bisex-Tarife), Stand: 1. Januar 2022
„Als Hilfsmittel gelten ausschließlich:
Stoma-, Tracheostoma- und Inkontinenz-Versorgungsartikel; Bandagen; Orthesen und Prothesen, jeweils in funktionaler Standardausführung; die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädischen Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädischen Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Kunstaugen, CoaguCheck-Systeme (Gerinnungsmonitore), Insulinpumpen, Medikamentenpumpen und Absauggeräte; Heimdialysegeräte; Rollatoren und Krankenfahrstühle. Hör- und Sprechhilfen sind bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 EUR je Versicherungsfall erstattungsfähig.“
Quelle: Tarifbedingungen KVE, HanseMerkur Krankenversicherung (geschlossener Bisex-Tarif)
Jemand mit solchen Tarifen der Privaten Krankenversicherung darf beispielsweise bei einer Schlafapnoe und nächtlichen Atemaussetzern sein Sauerstoffkonzentrator (CPAP-Gerät) selbst bezahlen.
Ein offener Hilfsmittelkatalog kennt keine abschließende Aufzählung und versichert diese allgemein. Ein Beispiel für einen offenen Hilfsmittelkatalog ist folgende Formulierung:„Als Hilfsmittel gelten technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen mildern oder ausgleichen, Geräte die am Patienten für therapeutische Zwecke angewendet werden (Therapiegeräte) sowie lebenserhaltende Hilfsmittel.“
Quelle: Teil II Tarifbedingungen AXA / DBV Krankenversicherung (TB 2012) Stand: Januar 2022
Seit der Unisex-Tarifgeneration haben ab 2012 nahezu alle Tarife der privaten Krankenversicherung einen offenen Hilfsmittelkatalog. Dennoch gibt es Private Krankenversicherungen mit Einschränkungen bei Hilfsmitteln. Das kann durch eine Summenbegrenzung geschehen, beispielsweise Prothesen bis maximal 15.000€, Hörgeräte bis maximal 1.300€ je Ohr oder Krankenfahrstühle bis 12.000€. In vielen Fällen mögen diese Beträge ausreichend sein, doch können Sie einschränken oder zu einer Kostenfalle werden. Benötigt man eine spezielle Prothese mit der man weiterhin Sport treiben kann oder die funktioneller als ein „Holzarm“ ist, variieren die Preise zwischen 50.000 und 60.000 Euro. Auch einen sprachgesteuerten Krankenfahrstuhl kann inklusive Anpassungen im Bereich von 25.000 Euro liegen. Oder bei hochwertigen Hörgeräten, fallen Kosten von 3.000 bis 4.000 Euro oder mehr an.
Eine weitere Möglichkeit der Einschränkung im Hilfsmittelbereich ist die Begrenzung auf eine einfache oder auf eine funktionelle Standardausführung. Dadurch bliebe einem die Erstattung eines hochwertigen Hilfsmittels verwehrt.
Weniger einschränkend doch erwähnenswert ist die Maßgabe das Hilfsmittelmanagement der privaten Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu müssen. Das Hilfsmittelmanagement der Krankenversicherer kann eine günstige und zügige Beschaffung veranlassen. Einige Tarife sehen eine Kürzungsmöglichkeit vor, wenn man seine Private Krankenversicherungen nicht kontaktiert und sich das Hilfsmittel selbst beschafft.
Sehhilfen
Für viele Menschen sind Brille oder Kontaktlinsen ein täglicher Begleiter. Die Neubeschaffung einer Brille kann drei- oder vierstellige Kosten mit sich bringen. Da Sehhilfen mehr oder weniger regelmäßig beschafft werden und man mit den Kosten konfrontiert wird, rücken die Leistungen für Sehhilfen einer Krankenversicherung in den Fokus vieler Verbraucher. Sicher ist es angenehm, wenn die Private Krankenversicherung hohe Leistungen für Sehhilfen erbringt. Doch ist dies kein existenziell bedrohendes Kostenrisiko. In der Priorität sollte dies eine untergeordnete Rolle bei der Wahl der Privaten Krankenversicherung spielen.
Augen-Lasern
Operative Sehschärfenkorrekturen wie Lasik, Lasek oder Linsenimplantate sind heutzutage nicht mehr außergewöhnlich. Private Krankenversicherungen können diese Leistungen zeitlich oder summenmäßig begrenzen. Denkbar sind Formulierungen, dass erst nach zwei Jahren Versicherungszeit oder nur alle zehn Jahre ein Anspruch auf operative Sehschärfenkorrekturen besteht. Oftmals sind die Leistungen auf einen bestimmten Rechnungsbetrag begrenzt, zum Beispiel auf 2.000 Euro je Auge. Im besten Fall hat die Private Krankenversicherung weder zeitliche Begrenzungen noch schränkt sie die Höhe der erstattungsfähigen Rechnungsbeträge ein.
Heilpraktiker, Alternativmedizin und Naturheilverfahren
In der Privaten Krankenversicherung sind Alternative Behandlungsmethoden oder Untersuchungen grundsätzlich mitversichert, die sich als erfolgsversprechend bewährt haben oder die durchgeführt werden, weil keine schulmedizinische Methode verfügbar ist. Der Krankenversicherer kann seine Leistung auf die Kosten begrenzen, die bei einer vorhandenen schulmedizinischen Methode entstanden wären. Dies bezieht sich allerdings nur auf die von niedergelassenen, approbierten Ärzten erbrachten Naturheilverfahren. Einige Ärzte mit Zusatzqualifikationen erbringen beispielsweise auch Akkupunktur oder Chiropraktik. Solche Leistungen werden von Ärzten nach ihrer Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Anders sieht es bei Heilpraktikern aus. Damit auch der Heilpraktiker von der Privaten Krankenversicherung bezahlt wird, müssen die Versicherungsbedingungen der Privaten Krankenversicherung die Inanspruchnahme von Heilpraktikern enthalten. So sind dann die Leistungen aus dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) mitversichert.
GebüH Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V.
Psychotherapie ambulant
In unserer heutigen Gesellschaft nehmen psychologische Erkrankungen immer mehr zu. Dauerhafte Belastungen durch Stress führen zu Burnout, Mobbing aber auch Schockereignisse können eine psychologische Behandlung notwendig machen. Dies führt dazu, dass gesetzlich Krankenversicherte nur mit monatelangen Wartezeiten oder gegen Privatzahlung eine Behandlung beim Psychotherapeuten erhalten. Bei der ambulanten Psychotherapie geht der Patient nach der Behandlung wieder nach Hause. Bei einer stationären Psychotherapie, auf die später noch separat eingehen, erfolgt die Aufnahme in einer Klinik. Psychotherapeutische Therapien dauern oft sehr lang an und es können schnell dreistellige Sitzungsanzahlen im Jahr erreicht werden. Der Psychotherapeut rechnet nach seiner Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ab. Dabei kostet eine einzelne psychotherapeutische Behandlung über fünfzig Minuten rund 100 Euro. Es gibt verschiedene Therapiearten. Bei einer analytischen Psychotherapie liegt der Behandlungszeitraum oftmals bei zwei bis drei Jahren und häufig sind zwei Sitzungen pro Woche notwendig. So ergeben sich pro Jahr rund einhundert Therapiesitzungen oder damit Kosten in Höhe von zehntausend Euro.
Alte Tarife in der Privaten Krankenversicherung sehen oftmals gar keine Leistungen für ambulante Psychotherapie vor. Glücklicherweise ist die ambulante Psychotherapie in der Privaten Krankenversicherung seit 2012 und Einführung der Unisex-Tarife in nahezu allen Tarifen grundsätzlich enthalten. Doch schaut man sich die Versicherungsbedingungen genau an, gibt es auch in aktuellen Tarifen der PKV Einschränkungen. So sollte man besonders auf folgende Einschränkungen achten:
- Ist vor einer Therapie eine Leistungszusage von der Privaten Krankenversicherung einzuholen?
- Ist die Sitzungsanzahl pro Jahr begrenzt?
- Werden die Kosten pro versicherte Sitzung zu einhundert Prozent übernommen?
Infos zur Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GEOP)
Psychotherapie stationär
Um das Kostenrisiko einer stationären Psychotherapie abschätzen zu können, sind Kenntnisse über zu Grunde liegende Fakten notwendig. Die Kostenrisiken und Behandlungsdauern werden oftmals unterschätzt. Abhängig von der Diagnose können solche Klinikaufenthalte bis zu sechs Monate oder einzelfallabhängig sogar länger dauern. Depressive Störungen, darunter fallen auch Burnout-Symptome, können Aufenthalte zwischen drei und sechs Monaten erforderlich machen. Posttraumatische Belastungsstörungen, die durch Schockmomenten auftreten, machen Aufenthalte von zwei bis vier Monaten erforderlich. Je nach Klinik können Tagessätze von bis zu 400 Euro anfallen. So entstehen pro Monat hohe vierstellige und sogar fünfstellige Kosten. Es gibt Private Krankenversicherungen die für stationäre Psychotherapien maximal dreißig Tage und nur bei vorheriger Kostenzusage oder Aufenthalt in einer Kooperationsklinik leisten. Hier stellt sich die Frage, ob man in dieser Situation überhaupt noch der Lage ist eine Kostenzusage einzuholen oder darauf zu achten, ob es sich um eine Kooperationsklinik des Krankenversicherers handelt. Manch einer möchte auch im näheren Umfeld seiner Familie oder in einer auf seine Bedürfnisse spezialisierten Klinik unterkommen – nicht in einer vom Krankenversicherer bestimmten, hunderte Kilometer entfernten Kooperationsklinik.
Auf folgende Einschränkungen gilt es zu achten:
- Ist die Leistung für stationäre Psychotherapie zeitlich begrenzt?
- Ist eine vorherige Leistungszusage der Privaten Krankenversicherung erforderlich?
- Ist man an eine Kooperationsklinik gebunden oder hat man freie Wahl?
Ambulante Transportkosten
Bei ambulanten Transportkosten geht es um die Fahrt zum Arzt oder einer Therapieeinrichtung. Dies wird erforderlich, wenn man selbst nicht in der Lage zur Behandlung zu gelangen, beispielsweise in Notfällen. Besonders teuer kann es werden, wenn wegen der Erkrankung regelmäßige Behandlungen erforderlich werden. Man spricht hier von Serienfahrten, die bei Strahlen- oder Chemotherapien zur Behandlung von Krebs oder bei Dialyse Patienten mit Nierenschädigungen erforderlich werden. Doch auch eine vorrübergehende Gehunfähigkeit durch Knochenbrüche oder altersbedingte, bleibende Gehunfähigkeit können Transportkosten entstehen lassen. Im Gegensatz zu alten Tarifen, sehen heutzutage die meisten Tarife der Privaten Krankenversicherung die Erstattung von ambulanten Transportkosten vor. Achten Sie darauf, ob nur Notfalltransporte versichert sind, ob auch für Serienfahren bei Chemotherapie, Strahlentherapie und Dialyse oder sogar bei Gehunfähigkeit geleistet wird.
Schutzimpfungen
Impfungen sind grundsätzlich in der Privaten Krankenversicherung mitversichert. Dem durch die COVID-19 Pandemie heute jedem bekannte Robert-Koch-Institut sitzt die Zuständige Impfkommission an. Sie legt fest, zu welchem Lebensalter welche Schutzimpfungen sinnvoll sind zeigt diese in einem Impfkalender. Dieser Empfehlung folgen die meisten Privaten Krankenversicherungen.
Sicherlich ist es schön, wenn die Private Krankenversicherung auch für Impfungen leistet, die wegen eines Auslandsaufenthaltes erforderlich sind. Kosten für Auslandsimpfungen stellen kein besonders hohes Kostenrisiko dar und man kann Sie in das Urlaubsbudget einplanen. Aus unserer Sicht ist das kein K.O. Kriterium für oder gegen die Wahl einer bestimmten Private Krankenversicherung.
Unterbringung im Krankenhaus
Die Unterbringung im Krankenhaus ist ein Teil der sogenannten stationären Wahlleistungen. Wählt man hingegen nur die stationären Regelleistungen, erfolgt die Unterbringung im Mehrbettzimmer. Deckt die Private Krankenversicherung die Unterkunft im Einbettzimmer oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, sind auch die enthaltenen weiteren Komfortkosten, wie Internet, TV, Telefon oder gehobenere Lebensmittel (Säfte, Obst) gedeckt. Mit einer Unterbringung im Einbett- oder Zweibettzimmer können Sie in ruhiger Umgebung genesen und Ihren Krankenhausbesuch empfangen.
Ist in Ihrer Privaten Krankenversicherung das Zweibettzimmer enthalten, können Sie sich dennoch für das Einbettzimmer entscheiden. Die Private Krankenversicherung übernimmt die Kosten des Zweibettzimmers und Sie brauchen nur die Differenz zum Einbettzimmer zu bezahlen.
Sind Sie Beamter, kann die Unterbringung im Zweibettzimmer beihilfefähig sein. Das kommt auf die für Sie zuständige Beihilfeverordnung an. Kosten für ein Einbettzimmer werden von den Beihilfen nicht übernommen. Abhängig von der Beihilfeverordnung kann es seitens der Beihilfe zu einer Kürzung kommen. Die Kürzung pro Übernachtung beläuft sich auf bis zu 33 Euro. Diese Kürzungen können über ein Krankenhaustagegeld der Privaten Krankenversicherung abgesichert werden.
Stationäre Behandlung
Bei der stationären Behandlung unterscheidet man zwischen den stationären Regelleistungen und der privatärztlichen Behandlung. Stationäre Regelleistungen bieten lediglich die Behandlung durch den diensthabenden Arzt. Das kann dann auch ein Arzt im Praktikum sein, der sich noch in seiner fachärztlichen Ausbildung befindet. Die privatärztliche Behandlung ist ein Teil der stationären Wahlleistungen und wird auch als Chefarztbehandlung bezeichnet. Manch einer hat die Vorstellung der weißbärtige, ältere Chefarzt operiert ohnehin nicht mehr und ihm fehlt die Praxis. Doch damit hat die wahlärztliche Behandlung nichts zu tun. Mit der privatärztlichen Behandlung bringen Sie sich in die Lage einer besseren Versorgung. Sie können sich Ihren Wahlarzt frei aussuchen. So greifen Sie auf die besten verfügbaren und auf ihr Fachgebiet spezialisierten Mediziner zurück. Das kann dann auch der Professor Doktor med. an der Universitätsklinik sein.
Ein weiterer Leistungsgewinn ergibt sich aus dem Abrechnungssystem. Krankenhäuser unterliegen gewissen Vorgaben und haben eine Gewinnerzielungsabsicht – auch die wenigen öffentlichen Krankenhausträger mögen kein Verlustgeschäft. Mit der privatärztlichen Behandlung kann der Arzt die Leistungen abrechnen, die er tatsächlich erbringt. Bei der stationären Regelleistung erhält das Krankenhaus lediglich eine Fallpauschale (DRG). Diese Summe stellt das Budget dar, mit dem das Krankenhaus den Patienten behandeln kann. Umso eher der Patient nach Hause entlassen werden kann, desto mehr bleibt dem Krankenhaus von diesem Budget übrig und es erzielt einen Gewinn. So kommt es oftmals zu den in der medialen Berichterstattung erwähnten blutigen Entlassungen. Bei der blutigen Entlassung wird der Patient vor Abschluss des eigentlichen Heilungsprozesses aus dem Krankenhaus entlassen. Mit der privatärztlichen Behandlung hebeln Sie das Prinzip der Fallpauschalen aus und es kann eine leistungsbezogene Abrechnung erfolgen. Gemäß der Gebührenordnung für Ärzte erfolgt seine Leistung dabei nach den Regeln der ärztlichen Kunst.
Des Weiteren gibt es sogenannte Belegärzte. Das sind häufig niedergelassene Ärzte mit eigener Praxis die in einem Krankenhaus den Operationssaal und Patientenzimmer belegen. So kann beispielsweise ein Orthopäde auch Operationen in einem Krankenhaus durchführen, obwohl er ansonsten nur in seiner eigenen Praxis tätig ist. Einige Tarife der Privaten Krankenversicherung unterscheiden hier zwischen Belegärzten und den für das Krankenhaus arbeitenden Ärzten. Es gilt also zu prüfen, ob es abweichende Regelungen für Belegärzte oder Mediziner des Krankenhauses gibt.
Unter dem Punkt Gebührenordnung haben wir bereits beschrieben, was eine Honorarvereinbarung beziehungsweise Abdingung ist. Achten Sie auf die Erstattungsfähigkeit von Rechnungen über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus. So ist Ihnen die Inanspruchnahme absoluter Spezialisten, eine hochwertige Behandlung im Krankenhaus bei komplizierten Operationen gesichert.
Beamte müssen berücksichtigen, dass ihre Beihilfe nur bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte leistet. Daher ist es für den Beihilfeberechtigten umso wichtiger, dass seine Private Krankenversicherung auch für diesen nicht-beihilfefähigen aufkommt und ihm kein Kostenrisiko entsteht.
Privatkliniken
Bei Privatkliniken handelt es sich um Krankenhäuser, die nicht für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen sind. Privatkliniken rechnen oftmals nicht nach dem Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) oder der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) ab. Privatkliniken bieten häufig eine besonders komfortable mit einem Hotelzimmer vergleichbaren Unterkunft und Verpflegung.
Stationäre Transportkosten
Stationären Transportkosten sind Fahrten zum Krankenhaus mit dem Rettungswagen oder auch Flüge mit dem Rettungshubschrauber. Achten Sie darauf, ob die Private Krankenversicherung eine Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl an Kilometern vorsieht. Anstatt einer Kilometerbegrenzung sollten Transporte besser zu einem nächstgelegenen, geeigneten Krankenhaus versichert sein. Denn Rettungstransporte sind teuer. Stellen Sie sich einmal vor nach einem Unfall ist die spezielle Klinik 150 Kilometer entfernt. Ihr Vertrag sieht allerdings nur Krankentransporte bis 100 Kilometer vor. Ohne der Entfernungsbegrenzung erhalten Sie eine vollständige Erstattung der teuren Rettungstransporte. Zudem sollte die Private Krankenversicherung nicht nur den Krankentransport zum, sondern auch vom Krankenhaus enthalten. Vorgenannte mögliche Einschränkungen sind heutzutage glücklicherweise eher in älteren Bestandstarifen der Privaten Krankenversicherung anzutreffen. Unter Umständen kann ein Tarifwechsel sinnvoll sein.
Ambulante Operationen
Ambulante Operationen sind zumeist kleinere Eingriffe, die keinen stationären Aufenthalt erfordern. Nach der Operation kann man wieder nach Hause ohne im Krankenhaus übernachten zu müssen. In der Privaten Krankenversicherung sind ambulante Operationen regelmäßig mitversichert. Einige Krankenversicherung leisten auch eine kleine pauschale Aufwandsentschädigung bei ambulanten Operationen. Diese Aufwandsentschädigung ist kein Auswahlkriterium, denn schließlich geht es darum ein hohes Kostenrisiko bestmöglich abzusichern.
Vor- und nachstationäre Behandlungen
In der Privaten Krankenversicherung sind auch regelmäßig die privatärztlichen ambulanten Aufnahme- und Abschlussbehandlungen im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt abgesichert.
Begleitpersonen bei Kindern im Krankenhaus
Das sogenannte Rooming-In ermöglicht einem Elternteil im Krankenhauszimmer seines Kindes zu übernachten. Die Private Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die Unterbringung des Elternteils. Falls Sie diese Leistung für wichtig empfinden, dann achten Sie bitte auf eventuelle Einschränkungen. Manche privaten Krankenversicherer leisten nur bis zu einem gewissen Alter des Kindes oder begrenzen ihre Leistung auf eine bestimmte Anzahl von Tagen. Doch manche Krankenversicherungsunternehmen beziehen sich bei diesen Beschränkungen auch nur auf den Teil der stationären Wahlleistungen, also der Unterkunft im Einbettzimmer oder Zweibettzimmer. In diesem Fall sind die stationären Regelleistungen für die Begleitperson ohne Begrenzung auf eine Anzahl von Tagen oder ein bestimmtes Kindesalter erstattungsfähig. So ist eine eventuell vorhandene Einschränkung differenziert zu betrachten.
Hospizleistungen
Für unheilbare Patienten bieten Hospize die Möglichkeit ein würdevolles Leben bis zum Ende zu begleiten. Neben ambulanten Hospizdiensten gibt es auch stationäre Hospize. Letztgenannte bieten eine Versorgung, wenn sie im Haushalt oder der Familie des Betroffenen nicht mehr möglich ist. Eine teilstationäre Unterbringung in einem Hospiz, also das Nutzen der Einrichtung tagsüber, ist ebenfalls denkbar. Im Rahmen der Hospizleistungen wird häufig Palliativversorgung erbracht. Sie umfasst den Patienten sowie seine Zugehörigen und soll deren Lebensqualität verbessern, wenn Sie mit einer lebensbedrohenden Erkrankung konfrontiert werden.
Nach heutigem Stand haben viele Private Krankenversicherungen ihre Leistungen erweitert und bieten auch die Kostenübernahme für Hospizleistungen.
Zahnbehandlung
Eine Zahnbehandlung kann vielfältig sein. Unter dem Begriff Zahnbehandlung fallen beispielsweise eine Wurzelbehandlung zur Erhaltung des Zahns, Parodontitisbehandlungen bei Rückgang und Entzündungen des Zahnfleischs und Gefährdung des Zahnhalteapparates sowie Füllungen, selten jedoch Inlays. Eine gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur wirtschaftliche (billig), zweckmäßige und ausreichende (Schulnote 4) Behandlungen, die das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen (Wirtschaftlichkeitsgebot §12 SGB V). So werden einige Behandlungen nur zum Teil oder gar nicht übernommen und der gesetzlich Krankenversicherte muss ins eigene Portemonaie greifen, wenn ihm seine Zähne lieb sind. Die Private Krankenversicherung übernimmt tarifabhängig in der Regel einhundert Prozent der Kosten für Zahnbehandlungen. Hierbei sind auch moderne und hochwertige Behandlungsmethoden erstattungsfähig, beispielsweise die elektrophysikalisch-chemische Methode für die Reinigung und Desinfektion von Wurzelkanälen oder auch dentin-adhäsive Füllungen aus hochwertigen Materialien.
Zahnersatz
Als Zahnersatz gelten unter anderem Kronen, Brücken, Implantate und häufig auch Inlays. Wenn ein Zahnlabor mit der Herstellung beauftragt wird, kann man grundsätzlich davon ausgehen, dass es sich um Zahnersatz handelt. Die Private Krankenversicherung zahlt auch für die Versorgung mit hochwertigem Zahnersatz. Das können keramikverblendete Kronen und Brücken sein, die im Gegensatz zu einer metallischen Ausführung ästhetisch wirken. Bei der Wahl der Privaten Krankenversicherung sehen einige Anbieter sogenannte Preis-Leistungsverzeichnisse vor. Dabei handelt es sich um Kataloge in denen bestimmte Leistungen und Höchstbeträge aufgeführt sind. Überschreiten die Kosten diese Höchstbeträge oder sind Leistungen nicht darin aufgeführt entstehen selbst zu tragende Kosten. Diese Preis-Leistungsverzeichnisse beziehen sich auf die Material- und Laborkosten, also auf den vom Zahnlabor herzustellenden Zahnersatz. Anbieter die kein Preis-Leistungsverzeichnis vorsehen, sind die bessere Wahl. Denn so gibt es keine Einschränkungen, es sind automatisch auch zukünftige Versorgungsformen sowie zwischenzeitlich steigende Preise abgesichert.
In welcher Höhe die Private Krankenversicherung für Zahnersatz leistet, hängt vom gewählten Tarif ab. In der Vollkostenversicherung sind Erstattungssätze zwischen sechzig und neunzig Prozent üblich. In der Beihilfe-Restkostenabsicherung können Beamte Tarife mit einhundertprozentiger Kostenerstattung für Zahnersatz wählen. Doch sollte der Beamte auch dringend einen Blick auf den Beihilfeergänzungstarif werfen. Denn die Beihilfe erkennt bei Zahnersatz nicht alle Leistungen vollständig an und kürzt insbesondere Material- und Laborkosten. Beamtenanwärter haben gegenüber der Beihilfe oftmals keinen Anspruch auf großen oder generell gar keinen Anspruch auf Zahnersatz. Ein guter Beihilfeergänzungstarif fängt diese Kürzungen auf und sorgt für eine vollständige Kostenübernahme ohne Zuzahlungen.
Implantate
Eine der hochwertigsten Versorgungen im Zahnbereich sind Implantate. Hierbei wird quasi ein Pfeiler im Kieferknochen verankert und darauf der implantatgetragene Zahnersatz befestigt. Ist der Kieferknochen schon so weit zurückgegangen, dass der Pfeiler nicht befestigt werden kann ist im Vorfeld eine augmentative Behandlung zum Aufbau des Kieferknochens notwendig. Achten Sie bei der Wahl der Privaten Krankenversicherung, dass Leistungen für Knochenaufbau enthalten sind. Eine Begrenzung der Anzahl der Implantate je Kiefer ist eine mögliche tarifliche Leistungseinschränkung. Ist eine anzahlmäßige Implantatbegrenzung vorhanden, fallen darunter auch meist bereits vorhandene Implantate. Der Beamte muss zudem die Leistungen seiner zuständigen Beihilfe im Blick halten. Denn oftmals sind nur zwei Implantate pro Kiefer beihilfefähig. Einige Beihilfen haben abweichende Regelungen und leisten auch für vier oder mehr Implantate im Ober- oder Unterkiefer. Denn sollten Implantate nicht beihilfefähig sein, sollte im besten Fall der Beihilfeergänzungstarif der Privaten Krankenversicherung diese Lücke füllen um eine umfangreiche Erstattung zu ermöglichen.
Begrenzungen im Zahnbereich / Summenbegrenzungen und Zahnstaffel
Bei der Wahl der Privaten Krankenversicherung sollte auf die sogenannte Zahnstaffel geachtet werden. Häufig werden die Leistungen im Zahnbereich in den ersten Jahren, bei einigen Anbietern auch dauerhaft begrenzt. Umso höher, desto besser.
So gilt es zu prüfen, ob eine vorhandene Zahnstaffel nicht nur für Zahnersatz und Kieferorthopädie, sondern ob sie auch Zahnbehandlungen vorgesehen ist. Eine auf Zahnbehandlungen ausgeweitete Summenbegrenzung in der Privaten Krankenversicherung ist nachteilig.
Heil- und Kostenplan
Der Heil- und Kostenplan ist der Kostenvoranschlag des Zahnarztes. Im besten Fall sind hier auch die zu erwartenden Material- und Laborkosten aufgeführt. Einige Tarife der Privaten Krankenversicherung sehen auch vor, dass man vor Behandlungsbeginn den Heil- und Kostenplan einreichen muss. Tut man dies nicht, kann die Private Krankenversicherung die Leistung reduzieren. Wir empfehlen den Heil- und Kostenplan immer bei der Privaten Krankenversicherung einzureichen. So erhalten Sie ein Kostenzusage für die anstehende Behandlung und wissen im Vorfeld, welche Kosten in welcher Höhe übernommen werden.
Beamte brauchen einen Heil- und Kostenplan nicht zwingend bei ihrer Beihilfestelle einreichen. Dennoch haben auch Beamte die Möglichkeit sich eine Kostenzusage im Vorfeld von ihrer Beihilfestelle einzuholen.
Selbstbeteiligung
Selbstbeteiligungen können vielfältig ausgestaltet sein. So gibt es pauschale, prozentuale oder leistungsbezogene Selbstbehalte in der Privaten Krankenversicherung. Einige Selbstbeteiligungen klammern bestimmte Leistungsbereich aus, sodass beispielsweise kein Selbstbehalt im Zahnbereich oder im Krankenhaus in Abzug gebracht wird oder dass die Selbstbeteiligung nur im ambulanten Bereich gilt.
Als pauschalen Selbstbehalt bezeichnet man einen fixen Betrag ab diesem erst eine Erstattung erfolgt. Angenommen Sie haben dreihundert Euro Selbstbehalt gewählt, dann bezahlt Ihre Private Krankenversicherung erst Rechnungen, wenn diese insgesamt dreihundert Euro übersteigen – es erfolgt also eine Erstattung ab dem dreihundertersten Euro. Bei einer prozentualen Selbstbeteiligung können Sie stets Rechnungen zur Erstattung einreichen und es wird Ihnen der lediglich der vereinbarte Prozentsatz in Abzug gebracht. Prozentuale Selbstbeteiligungen sind häufig auf einen Höchstbetrag gedeckelt. Ein Beispiel kann ein prozentualer Selbstbehalt von zwanzig Prozent bis höchstens fünfhundert Euro vereinbart sein. Diese zwanzig Prozent werden solange abgezogen, bis fünfhundert Euro erreicht sind. Darüber hinaus erfolgt dann eine vollständige Erstattung. Zur Verdeutlichung dient folgendes Beispiel. Reichen Sie Rechnungen im Wert von 300 Euro ein, werden 60 Euro bzw. 20 Prozent abgezogen und 240 Euro Erstattungsleistung ausgezahlt. Reichen Sie weitere Rechnungen über 2.200 Euro ein, werden 440 Euro bzw. 20 Prozent Selbstbehalt abgezogen. Insgesamt wurden bislang also 500 Euro Selbstbehalt abgezogen. Da es den Höchstbetrag darstellt, erhalten Sie alle weiteren eingereichten Rechnungen zu einhundert erstattet.
Ein leistungsbezogener Selbstbehalt wird je Leistungsinanspruchnahme in Abzug gebracht. Als Leistungsinanspruchnahme gilt dann häufig jeder Arztbesuch, jeder Termin beim Physiotherapeuten oder auch jedes Rezept für Arzneimittel.
Der Gesetzgeber hat im §193 Abs. 3 Versicherungsvertragsgesetz den Selbstbehalt auf maximal 5.000 Euro pro Kalenderjahr begrenzt. Für Beamte gilt dies anteilig in Bezug auf die vorhandene Restkostenabsicherung. Für einen Beamten mit 70 Prozent Beihilfeanspruch und 30 Prozent Privater Restkostenabsicherung ist der Selbstbehalt auf 1.500 Euro pro Jahr maximiert.
Achten Sie bei der Wahl der Privaten Krankenversicherung nicht nur auf die Höhe der Selbstbeteiligung, sondern auch auf welche Bereiche sie sich bezieht. Neben tariflichen Selbstbehalten können auch „versteckte“ Selbstbeteiligungen entstehen. Sie entstehen, wenn bestimmte Leistungen nur zu einem gewissen Prozentsatz erstattet werden. Angenommen es werden Heilmittel zu neunzig Prozent erstattet, entsteht eine Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent. Häufig werden auch Hilfsmittel oder Arznei- und Verbandmittel mit prozentualen Erstattungssätzen belegt.
Beitragsrückerstattung
Private Krankenversicherte können bei Leistungsfreiheit Beitragsrückerstattung erhalten. Sie bekommen einen Teil der gezahlten Beiträge zurück. Dies ist besonders für gesunde Menschen interessant. Es lohnt sich ebenfalls kleine Rechnungen nicht zur Erstattung einzureichen, wenn sie die Höhe der Beitragsrückerstattung nicht übersteigen. Privat krankenversicherte Beamte können immer mit Ihrer Beihilfe abrechnen, da dies keinen Einfluss auf die Beitragsrückerstattung der privaten Krankenversicherung nimmt.
Man unterscheidet eine erfolgsabhängige von einer garantierten Beitragsrückerstattung. Letztere wird häufig auch Pauschalleistung genannt. In den meisten Fällen handelt es sich um eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung, die vom privaten Krankenversicherungsunternehmen jährlich neu festgesetzt werden kann, aber nicht zwangsläufig muss.
Voraussetzungen für die Beitragsrückerstattung sind neben der Leistungsfreiheit auch pünktliche Beitragszahlung und dass man bis zum 30.06. des Folgejahres bei dem Unternehmen krankenversichert ist. Bei der Voraussetzung zur Versicherungszeit gibt es unternehmensabhängige Ausnahmetatbestände, wie beispielsweise die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung wegen einer Pflicht- oder Familienversicherung.
Ist eine Beitragsrückerstattung für Sie interessant, achten Sie auf die Regelungen zur Leistungsfreiheit. Einige Tarife der privaten Krankenversicherung honorieren gesundheitsbewusstes Verhalten. So können Sie Rechnungen von Vorsorgeuntersuchungen zur Erstattung einreichen und erhalten trotz dieser Leistungsinanspruchnahme Ihre Beitragsrückerstattung ausgezahlt.
Sicherlich ist eine Beitragsrückerstattung ein interessantes Kriterium, doch sollte sie kein ausschlaggebender Punkt für oder gegen eine private Krankenversicherung sein. Denn zum einen handelt es sich überwiegend um in der Höhe veränderbare, weil erfolgsabhängige Beitragsrückerstattungen. Zum anderen muss man auch Jahre in Betracht ziehen, in denen man Leistungen in Anspruch nimmt und keine Beitragsrückerstattung erhält. Desweiteren mindern ausgezahlte Beitragsrückerstattung die steuerlich berücksichtigungsfähigen und abzugsfähigen Beiträge. Je nach persönlichem Steuersatz ist die Netto-Beitragsrückerstattung somit geringer als die auf dem Konto landende, ausgezahlte.
Oftmals sind Beitragsrückerstattungen gestaffelt und erhöhen sich mit zunehmenden leistungsfreien Jahren.
Die Höhe der Beitragsrückerstattung ist tarifabhängig unterschiedlich hoch. Einzig für Beamtenanwärter hat es sich etabliert, dass die Hälfte der gezahlten Beiträge als Beitragsrückerstattung vorgesehen werden.
Optionsrecht
Ein Optionsrecht wird auch als Nachversicherungsgarantie bezeichnet. Dies ermöglicht es zu bestimmten Ereignissen oder zu festgelegten Zeitpunkt Mehrleistungen ohne eine erneute Gesundheitsprüfung zu vereinbaren. Da keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, kann die Private Krankenversicherung für eventuell zwischenzeitlich aufgetretene Erkrankungen weder Zuschläge verlangen, Leistungsausschlüsse vereinbaren oder gar eine Ablehnung aussprechen.
Die Ausgestaltung der Optionsrechte sind näher zu betrachten. So können als Ereignisse beispielsweise Geburt oder Adoption eines Kindes, Heirat oder bei Beamten auch die Verbeamtung auf Probe oder Wegfall des letzten Kindes aus der Beihilfe sein. Diese Nachversicherungsgarantien können auch einschränkend formuliert sein, sodass nur bestimmte Leistungsbereiche erhöht werden können, andere ausgenommen sind oder bei Beamten nur beihilfefähige Leistungen erhöht werden können. Neben den bestimmten Ereignissen, können auch festgelegte Zeitpunkte, beispielsweise zum vierten, sechsten oder achten Versicherungsjahr eine Nachversicherungsgarantie bieten. Zu beachten sind auch die Fristen in welchem Zeitraum die Nachversicherungsgarantie ausgeübt werden kann. So müssen die Mehrleistungen häufig innerhalb von zwei oder drei Monaten nach dem Ereignis oder bereits vor eintreten des festgelegten Zeitpunktes beantragt werden.
Kur / Rehabilitation / Anschlussheilbehandlung
Im Sprachgebrauch werden Kur, Reha und AHB häufig austauschbar gebraucht. Doch im Gesundheitsbereich erfolgt eine Unterscheidung zwischen Kuren, Rehabilitationen und Anschlussheilbehandlungen.
Eine Anschlussheilbehandlung steht im Zusammenhang mit einem vorherigen Krankenhausaufenthalt. Solche Rehabilitationsmaßnahmen gelten abhängig von den zu Grunde liegenden Bedingungen der privaten Krankenversicherung als Anschlussheilbehandlung, wenn sie zwischen zwei bis häufig vier Wochen nach der Krankenhausbehandlung beginnen. Einige Private Krankenversicherung weichen positiv davon ab und verlängern diesen Zeitraum bei medizinischen Gründen. Das ist sinnvoll, denn manchmal ist man nach einem Krankenhausaufenthalt körperlich noch gar nicht in der Lage an einer Anschlussheilbehandlung teilzunehmen.
Genesungskuren müssen oftmals sechs Monate nach einem Krankenhausaufenthalt angetreten werden. Von den Genesungskuren unterscheiden sich die sonstigen Kuren, darunter fallen auch Mutter-Kind-Kuren bzw. Vater-Kind-Kuren. Sie werden nicht im zeitlichen Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt angetreten. Häufig steht hier der Erholungsfaktor, die Linderung einer stressbedingten Situation oder schon länger manifestierten Erkrankung im Vordergrund. So werden Kuren für Atemwegserkrankte (Asthma, COPD) häufig an der Küste wegen der heilsamen Seeluft angeboten. Neben stationären Aufenthalten in Einrichtungen bestehen auch Möglichkeiten einer ambulanten Rehabilitation, bei denen man nicht in einer Einrichtung nächtigt sondern täglich in die Häuslichkeit zurückkehrt.
Krankenhaustagegeld
Ein Krankenhaustagegeld wird in der vereinbarten Höhe für jeden Tag im Krankenhaus gezahlt. Es steht zur freien Verwendung. Mit dem Krankenhaustagegeld der privaten Krankenversicherung lassen sich Zuzahlungen der gesetzlichen Krankenversicherung oder bei Beamten auch die Kürzungen der Beihilfe kompensieren. Da die Höhe des Krankenhaustagegeldes frei gewählt werden kann, können davon auch Komfortleistungen im Krankenhaus (Internet, Telefon, TV) oder die Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer ausfinanziert werden. Hat man das vor, sollte auf eine ausreichende Absicherungshöhe geachtet werden. Manch einer verwendet auch einen Teil des Krankenhaustagegeldes um seinem Krankenbesuch für dessen Aufwendungen, wie Anfahrtskosten, mitgebrachte Getränke oder Obst zu entschädigen.
Ob ein Krankenhaustagegeld tatsächlich sinnvoll, ist eine individuelle Entscheidung aber auch von persönlichen Umständen abhängig. Das Kostenrisiko von Zuzahlungen oder Beihilfekürzungen ist überschaubar. Falls man sich die Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer gönnen möchte, werden einem die Kosten auch im Vorfeld mitgeteilt. Für Beamtenanwärter kann sich ein Krankenhaustagegeld als sinnvoll erweisen. Denn durch die Ausbildungskonditionen für Beamte auf Widerruf kostet es nur einen kleinen Betrag. Muss der sich in Ausbildung befindende Beamte im Krankenhaus, können sich die Kürzungen der Beihilfe auf dreißig Euro pro Tag belaufen. Bei einem zehntätigen Krankenhausaufenthalt belaufen sich die Kürzungen auf 300 Euro. Solche Summen sind besonders bei vergleichsweise geringen monatlichen Einkünften in der Ausbildung schmerzhaft.
Bei weiteren Fragen oder Anliegen hilft Ihnen unser Team gerne!
Häufige Fragen zu Leistungen in der privaten Krankenversicherung für Sie beantwortet
So funktioniert die Beratung und Betreuung bei beratifee
Die Gesichter zu den guten Infos Das beratifee-Team
Seit über 20 Jahren vertrauen uns Beamte, Anwärter und Referendare, wenn es um die Absicherung ihrer Gesundheit, Zukunft und Familie geht. Wir sind Spezialisten rund um Versicherungen für Beamte und begleiten zuverlässig, gut erreichbar und persönlich.
In unserem Infoportal stellen wir aktuelle Informationen für Beamte zur Verfügung.
