In den Genuss der privaten Krankenversicherung kommen in Deutschland nicht alle Berufsgruppen. Zugang zur PKV haben Selbstständige, Arbeitnehmer über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Stand 2023 66.800 Bruttojahreseinkommen) und Beamte.
Da die meisten Beamten und Beamtenanwärter Beihilfe bekommen, bietet sich die private Krankenversicherung aus Kosten - und Leistungspunkten an. Die Beihilfe wird hierbei kostenlos vom sogenannten Dienstherren gewährt und übernimmt immer dann Ihren prozentualen Anteil, wenn eine Arztrechnung angefallen ist. Die private Krankenversicherung übernimmt dann den anderen Teil. Damit unterscheidet sich dieses System von der PKV für Arbeitnehmer. Hier wird vom Arbeitgeber immer anteiliger der PKV-Beitrag, nicht aber der Rechnungsbeitrag übernommen.
Die Höhe der Beihilfe für Beamtenanwärter unterscheidet sich nach Dienstherren, Bundesland und Familienstand. So bekommt ein alleinstehender Beamtenanwärter in Hessen beispielsweise 70% Beihilfe, in Bayern leidlich 50%.
Es gilt: Je höher der Beihilfesatz, desto günstiger der PKV-Beitrag.
Für die Dauer der Anwärterzeit bekommen Beamtenanwärter vergünstigte Ausbildungstarife seitens der privaten Krankenversicherung. Diese werden, je nach Versicherungsgesellschaft, bis maximal zum 40. Lebensjahr gewährt. Ein durchschnittlicher Beamtenanwärter liegt preislich ca. zwischen 70-150€ monatlich. Nach Beendigung der Anwärterzeit und mit Verbeamtung auf Probe erfolgt die Umstellung in die sogenannten Volltarife mit einem Beitrag von 250-400 €.
Schauen Sie sich deshalb in jedem Fall die Beitragshöhen nach der Anwärterzeit und die sogenannten Alterssprünge an. Während man die Anwärtertarife lediglich 2-3 Jahre zahlt, müssen die Beiträge danach deutlich länger bezahlt werden.
Folgende Zusatztarife sollten bei der Wahl der privaten Krankenversicherung beachtet werden:
- Beihilfeergänzungstarif: Nicht immer übernimmt die Beihilfe alle Kosten. Über den Beihilfeergänzungstarif können Restkosten von der Beihilfe bei der privaten Krankenversicherung eingereicht werden, sodass im besten Falle keine Zuzahlungen entstehen
- Krankenhaustagegeld: Je nach Bundesland kürzt der Dienstherr im Falle eines Krankenhausaufenthaltes einen bestimmten Tagessatz. In Bayern beispielsweise 33€, in Hessen 16€ pro Tag. Damit man diese Kosten nicht selbst tragen muss, sollte abhängig vom Bundesland der Baustein des Krankenhaustagegeld abgesichert werden.
- Kur-Tarif: Da die Leistungen der Beihilfe im Falle eines Kuraufenthaltes nicht ausreichend sind, sollte ein zusätzliches Kur-Tagegeld abgesichert werden. Wählen Sie hier den höchstmöglichen Tagessatz. Dieser variiert ebenfalls je nach Versicherungsgesellschaft.