Versicherungen für Beamtenanwärter

Wichtige Versicherungen für Beamtenanwärter Ein optimales Portfolio aus privater Krankenversicherung, Haftpflicht, Dienstunfähigkeitsversicherung und mehr

Beamtenanwärter oder auch Beamter auf Widerruf, ist eine Sammelbezeichnung für alle angehenden jungen Beamten. Die Anwärterlaufbahn bzw. der sogenannte Vorbereitungsdienst ist in etwa mit einer Ausbildung gleichzusetzen und dauert je nach Laufbahn zwischen 12 Monaten und 3,5 Jahren. Die Dauer hängt zum Einen vom gewählten Beruf ab und zum Anderen vom Schulabschluss.

Man unterscheidet hierbei folgende Laufbahnen:

  • Einfacher Dienst: Hauptschulabschluss oder gleichwertig anerkannter Bildungsstand
  • Mittlerer Dienst: Realschulabschluss oder gleichwertig anerkannter Bildungsstand
  • Gehobener Dienst: Fachabitur/ Abitur oder gleichwertig anerkannter Bildungsstand
  • Höherer Dienst: abgeschlossenes Hochschulstudium mit einem Master oder gleichwertiger Abschluss (z.B. Staatsexamen oder Diplome von Universitäten)

Mehr Informationen zum Thema Laufbahnrecht findet man auf der offiziellen Seite des Bundesinnenministeriums.
Nach der Verbeamtung auf Widerruf erfolgt in der Regel die Verbeamtung auf Probe und darauf die Verbeamtung auf Lebenszeit.
Beamtenanwärter benötigen je nach Beruf und Laufbahn spezielle Absicherungen. Aber wie sieht die ideale Kombination aus? Welche Versicherungen sind bereits als Beamtenanwärter sinnvoll?

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Die Beratifee rät: Berufspezifische Anforderungen beachten Anwärterversicherungen richtig zusammenstellen

Einen ultimativen Fahrplan für ausnahmslos alle Beamtenanwärter und deren Versicherungsangelegenheiten gibt es leider nicht. Es kommt maßgeblich darauf an, welcher Beruf mit welchem Gefahrenpotential ausgeübt wird. Für nahezu jeden Beruf können spezielle Zusatzvereinbarungen getroffen werden. Dies ist vor allem bei Lehrern, Polizeibeamten oder Feuerwehrbeamten wichtig. Eine Beratung ist hier sehr sinnvoll!

Private Krankenversicherung Der ideale Krankenversicherungstarif

In den Genuss der privaten Krankenversicherung kommen in Deutschland nicht alle Berufsgruppen. Zugang zur PKV haben Selbstständige, Arbeitnehmer über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (Stand 2023 66.800 Bruttojahreseinkommen) und Beamte.

Da die meisten Beamten und Beamtenanwärter Beihilfe bekommen, bietet sich die private Krankenversicherung aus Kosten - und Leistungspunkten an. Die Beihilfe wird hierbei kostenlos vom sogenannten Dienstherren gewährt und übernimmt immer dann Ihren prozentualen Anteil, wenn eine Arztrechnung angefallen ist. Die private Krankenversicherung übernimmt dann den anderen Teil. Damit unterscheidet sich dieses System von der PKV für Arbeitnehmer. Hier wird vom Arbeitgeber immer anteiliger der PKV-Beitrag, nicht aber der Rechnungsbeitrag übernommen.
Die Höhe der Beihilfe für Beamtenanwärter unterscheidet sich nach Dienstherren, Bundesland und Familienstand. So bekommt ein alleinstehender Beamtenanwärter in Hessen beispielsweise 70% Beihilfe, in Bayern leidlich 50%.

Es gilt: Je höher der Beihilfesatz, desto günstiger der PKV-Beitrag.

Für die Dauer der Anwärterzeit bekommen Beamtenanwärter vergünstigte Ausbildungstarife seitens der privaten Krankenversicherung. Diese werden, je nach Versicherungsgesellschaft, bis maximal zum 40. Lebensjahr gewährt. Ein durchschnittlicher Beamtenanwärter liegt preislich ca. zwischen 70-150€ monatlich. Nach Beendigung der Anwärterzeit und mit Verbeamtung auf Probe erfolgt die Umstellung in die sogenannten Volltarife mit einem Beitrag von 250-400 €.

Schauen Sie sich deshalb in jedem Fall die Beitragshöhen nach der Anwärterzeit und die sogenannten Alterssprünge an. Während man die Anwärtertarife lediglich 2-3 Jahre zahlt, müssen die Beiträge danach deutlich länger bezahlt werden.

Folgende Zusatztarife sollten bei der Wahl der privaten Krankenversicherung beachtet werden:

  1. Beihilfeergänzungstarif: Nicht immer übernimmt die Beihilfe alle Kosten. Über den Beihilfeergänzungstarif können Restkosten von der Beihilfe bei der privaten Krankenversicherung eingereicht werden, sodass im besten Falle keine Zuzahlungen entstehen
  2. Krankenhaustagegeld: Je nach Bundesland kürzt der Dienstherr im Falle eines Krankenhausaufenthaltes einen bestimmten Tagessatz. In Bayern beispielsweise 33€, in Hessen 16€ pro Tag. Damit man diese Kosten nicht selbst tragen muss, sollte abhängig vom Bundesland der Baustein des Krankenhaustagegeld abgesichert werden.
  3. Kur-Tarif: Da die Leistungen der Beihilfe im Falle eines Kuraufenthaltes nicht ausreichend sind, sollte ein zusätzliches Kur-Tagegeld abgesichert werden. Wählen Sie hier den höchstmöglichen Tagessatz. Dieser variiert ebenfalls je nach Versicherungsgesellschaft.

Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung Berufsunfähigkeit für Angestellte und Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte

Es herrscht unter Beamtenanwärtern oft die Annahme, dass sie mit der Verbeamtung auf Probe bestmöglich abgesichert sind. Die Wahrheit ist jedoch, dass während der ersten fünf Dienstjahre, insbesondere für Beamte auf Widerruf und Probe, eine Versorgungslücke bei Dienstunfähigkeit besteht. Diese Lücke zieht sich bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit und sogar darüber hinaus, je nachdem wie sich der Lebensstandard erhöht.

Wenn ein Beamtenanwärter während der Ausbildung dienstunfähig wird, wird er vom Dienstherren entlassen und muss sich in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichern lassen. Ansprüche auf eine Beamtenversorgung entstehen erst bei Verbeamtung auf Lebenszeit und nach fünf absolvierten Dienstjahren. Daher ist es empfehlenswert, bereits als Referendar eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Beiträge für eine Dienstunfähigkeitsversicherung je nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand berechnet werden. Je jünger und gesünder man beim Abschluss ist, desto geringer sind die Beitragskosten und das rechnet sich langfristig. Es gibt auch die Möglichkeit, eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit einer Altersvorsorge zu verbinden oder reduzierte Beiträge für die ersten Jahre zu vereinbaren. Unser Team hilft gerne bei jeglichen Fachfragen zum Thema Dienstunfähigkeit.

Diensthaftpflichtversicherung für Beamtenanwärter

Fehler passieren - jedoch muss man hierfür sowohl im privaten, als auch im beruflichen Umfeld Verantwortung übernehmen. Grundsätzlich sind Beamtenanwärter im öffentlichen Dienst in Haftungssachen abgesichert - aber eben nicht in jedem Fall! Genau vor solchen Haftungsfälle und deren finanzielle Folgen in Personen-, Sach-, und Vermögensschäden schützt eine Diensthaftpflichtversicherung.

Während im Angestelltenverhältnis in der Regel der Arbeitgeber für Schäden haftet, kann der Dienstherr bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz den Beamtenanwärter in Regress nehmen. Dann haftet der junge Beamte persönlich und in unbegrenzter Höhe mit seinen aktuellen und zukünftigen Vermögenswerten.

Bei grober Fahrlässigkeit beispielsweise zahlt der Dienstherr zunächst alle entstandenen Kosten und prüft im Nachgang den Schadenshergang. Wenn grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, wird der Beamtenanwärter zur Kasse gebeten.

Grundsätzlich ist die Diensthaftpflicht eine erweiterte Privathaftpflicht. Je nach vereinbartem Versicherungsschutz greift diese in folgenden Bereichen:

  • Schäden als private Person
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden
  • Personenschäden
  • Verlust privater und dienstlicher Schlüssel
  • Verlust von Dienstausrüstung
  • Dienstfahrzeuge und deren Benutzung

Rechtsschutzversicherung für Beamtenanwärter Abgesichert für den Beruf

Auch Beamtenanwärter können in einen juristischen Streit verwickelt werden. Gründe hierfür gibt es viele. Eine ungerechtfertigte Kündigung, ein Rechtsstreit in der Familie oder ein Strafzettel. In allen Fällen kann es zu teuren und langwierigen Prozessen mit hohen Anwaltskosten kommen. Gerade grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz können ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen. Hier kommt die Rechtsschutzversicherung zum Einsatz. Beamtenanwärter zahlen für eine Rechtsschutzversicherung mit Selbstbeteiligung in etwa 200€ jährlich und sind damit preislich deutlich günstiger, als Selbstständige oder Arbeitnehmer.

Schließt man eine Rechtsschutzversicherung ab, kann man diese in der Regel nicht direkt in Anspruch nehmen. Es gilt eine sogenannte Wartezeit. Diese dauert, je nach Versicherungsgesellschaft, 3-6 Monate.

Mit einer Berufsrechtsschutz verhält es sich ähnlich, wie bei einer Diensthaftpflicht. Als Basis dient eine Privatrechtsschutz und diese kann dann optional um folgende Ergänzungen erweitert werden:

  • Berufsrechtsschutz
  • Verkehrsrechtsschutz
  • Immobilienrechtsschutz im privaten Bereich
  • Unterhaltsrechtsschutz
  • Ehe-Rechtsschutz
  • Internetrechtsschutz

 

 

Unfallversicherung für Unfälle in der Freizeit und auf der Arbeit

Unfälle können jeder Berufsgruppe passieren - egal ob beim Sport, in der Freizeit oder der Arbeit. Gerade in jungen und aktiven Jahren, also gerade als Beamtenanwärter, ist hier das Unfallrisiko hoch. Wenn hierbei etwas schief geht, kann es zu schweren Verletzungen oder gar einer Invalidität kommen. Dies kann Umbaumaßnahmen im eigenen Zuhause, die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe oder einen dauerhaften Verlust der Arbeitskraft zur Folge haben. Bei Unfällen in der Dienstzeit besteht lediglich Anspruch auf eine Grundversorgung.

Eine Unfallversicherung hilft dieses Risiko aufzufangen. Für Beamtenanwärter bieten viele Versicherungen vergünstigte Konditionen mit einem Preisnachlass bis zu 40% an. Eine Unfallversicherung leistet nach der sogenannten Gliedertaxe oder nach Invaliditätsgrad. Tritt ein Unfall ein, wird meist eine Einmalzahlung geleistet. Die Höhe der abgesicherten Summe beeinflusst hierbei den Zahlbetrag. Zusätzlich können ebenfalls ein Krankenhaustagegeld, eine Todesfallleistung, Bergungskosten oder eine Übergangsleistung vereinbart werden. Eine Unfallversicherung gibt es monatlich bereits ab ca. 15€.

 

Private Altersvorsorge Minimierung der Versorgungslücke im Alter

Beamte bekommen per Definition keine Rente, sondern eine Pension bzw. ein sogenanntes Ruhegehalt. Dieses wird aus den laufenden Steuereinnahmen von Ländern, Bund und Gemeinden finanziert und ist im Beamtenversorgungsgesetz geregelt. Erste Pensionsansprüche bestehen erst, wenn mindestens fünf ruhegehaltsfähige Dienstjahre abgeleistet wurden.

Die Höhe der Pension errechnet sich am Gehalt der letzten beiden Dienstjahre vor Pensionierung. Für jedes abgeleistete ruhegehaltsfähige Dienstjahr werden 1,79375% auf das Ruhegehalt angerechnet. Maximal erreicht man 71,75% des Bruttogehaltes bei 40 Dienstjahren.

Dadurch entsteht eine deutliche Versorgungslücke - diese kann durch eine private Altersvorsorge aufgefangen werden. Je früher man beginnt, desto besser. Man sollte sich also bereits als Beamtenanwärter Gedanken um eine private Altersvorsorge machen.

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