Weihnachtsgeld für Beamtinnen und Beamte: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts noch offen
Seit der Kürzung und teilweise Streichung des Weihnachtsgelds für Beamtinnen und Beamte in Schleswig-Holstein im Jahr 2007 sieht der dbb Schleswig-Holstein (dbb sh) die Besoldung als rechtswidrig an und hat eine Musterklage eingereicht. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht jedoch weiterhin aus, obwohl der dbb sh bereits wiederholt auf die Bedeutung einer raschen Klärung hingewiesen hat.

Auf eine aktuelle Sachstandsanfrage erklärte das Bundesverfassungsgericht, dass derzeit mehr als 50 besoldungsrechtliche Verfahren aus elf Bundesländern vorliegen, die die Jahre 2016 bis 2024 betreffen. Zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung werde an Pilotverfahren gearbeitet, die viele Fragestellungen abdecken und kurz vor dem Abschluss stehen. Die übrigen Verfahren sollen anschließend zügig entschieden werden.
Das Gericht zeigt Verständnis für die Belastung der Betroffenen und betont, dass die lange Verfahrensdauer angesichts des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz eine Erklärung verlangt. Personelle Ressourcen würden gezielt eingesetzt, um die Verfahren voranzubringen. Zudem lege das Gericht Wert auf praxistaugliche Urteile, die eine schnellere Entscheidungsfindung in der Zukunft unterstützen sollen.
Der dbb sh begrüßt diese Hinweise, bleibt jedoch kritisch: Die Besoldungspraxis in Schleswig-Holstein hält er weiterhin für fragwürdig und drängt auf unverzügliche Klärung.
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