Warum wird meine PKV plötzlich teurer?
Der Brief kommt – und plötzlich soll die private Krankenversicherung deutlich mehr kosten. Vielleicht nach mehreren Jahren, in denen sich am Beitrag kaum etwas verändert hat.
Da stellt sich schnell die Frage: Kann meine PKV den Beitrag einfach erhöhen? Und warum gleich so viel auf einmal?
Die kurze Antwort: Nein. Ein privater Krankenversicherer darf Beiträge nicht nach Belieben erhöhen. Für eine Beitragsanpassung gelten gesetzliche Voraussetzungen und feste Regeln.
Und zwei Erklärungen, die man in diesem Zusammenhang häufig hört, stimmen zumindest so nicht: „Das liegt am Alter“ und „Die niedrigen Zinsen sind schuld.“
Was tatsächlich hinter einer Beitragsanpassung steckt, erklären wir Ihnen hier.
Wann darf die PKV den Beitrag erhöhen?
Für eine Beitragsanpassung gibt es zwei sogenannte auslösende Faktoren:
die Versicherungsleistungen und die Sterbewahrscheinlichkeiten.
Vereinfacht gesagt prüft der Versicherer jedes Jahr für jeden Tarif, ob die ursprünglich kalkulierten Kosten noch mit den tatsächlich erforderlichen Leistungen übereinstimmen.
Weichen die erforderlichen von den kalkulierten Versicherungsleistungen um mehr als zehn Prozent ab, muss der Versicherer die Beiträge überprüfen. Viele Versicherungsbedingungen sehen bereits eine niedrigere Grenze vor, häufig fünf Prozent. Bei den Sterbewahrscheinlichkeiten liegt die Grenze bei fünf Prozent.
Erst wenn der maßgebliche Schwellenwert erreicht wird, wird eine Überprüfung der Beiträge ausgelöst.
Warum steigt mein Beitrag dann manchmal so stark auf einmal?
Genau hier liegt eine Besonderheit der privaten Krankenversicherung.
Ein Versicherer kann den Beitrag nicht bei jeder kleinen Kostenveränderung sofort anpassen. Zunächst müssen die vorgesehenen Schwellenwerte erreicht werden.
Das kann dazu führen, dass ein Beitrag mehrere Jahre stabil bleibt, obwohl beispielsweise die Kosten für medizinische Leistungen in dieser Zeit bereits gestiegen sind. Wird schließlich der Schwellenwert überschritten, erfolgt die notwendige Anpassung gebündelt.
Dadurch entsteht mitunter ein deutlicher Sprung.
Das fühlt sich verständlicherweise anders an, als wenn der Beitrag jedes Jahr ein wenig gestiegen wäre. Die Kostenentwicklung ist aber nicht plötzlich über Nacht entstanden – sie hat sich über einen längeren Zeitraum aufgebaut.

Liegt die Beitragserhöhung daran, dass ich älter werde?
Nein – das Älterwerden allein ist nicht der Auslöser einer Beitragsanpassung.
Die PKV berücksichtigt bereits bei ihrer Kalkulation, dass Menschen mit zunehmendem Alter statistisch höhere Gesundheitskosten verursachen können.
Dafür werden sogenannte Alterungsrückstellungen aufgebaut. Vereinfacht gesagt wird in jüngeren Jahren ein Teil des Beitrags zurückgelegt und später dafür eingesetzt, die altersbedingt höheren Kosten mitzufinanzieren.
Zusätzlich zahlen Versicherte in der Krankheitskostenvollversicherung zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr einen gesetzlichen Zuschlag von zehn Prozent.
Auch dieser dient dazu, Beitragssteigerungen im Alter abzufedern.
Das Älterwerden ist also von Anfang an Teil der Kalkulation – und nicht der Grund, der eine Beitragsanpassung auslöst.
Und was haben die Zinsen damit zu tun?
Auch hier lohnt sich ein genauer Blick.
Der Rechnungszins kann bei einer Beitragsanpassung durchaus eine Rolle spielen. Er löst die Anpassung aber nicht selbst aus.
Erst wenn einer der beiden auslösenden Faktoren – Versicherungsleistungen oder Sterbewahrscheinlichkeiten – die maßgebliche Grenze überschreitet, werden die Rechnungsgrundlagen neu kalkuliert. Dabei wird auch der Rechnungszins berücksichtigt.
Die Zinsentwicklung kann also Einfluss darauf haben, wie hoch eine Beitragsanpassung ausfällt. Sie ist aber nicht der eigentliche Anlass für die Anpassung.
Wer kontrolliert eigentlich, ob die Erhöhung gerechtfertigt ist?
Auch das entscheidet der Versicherer nicht allein.
Eine Beitragsanpassung benötigt die Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders. Dieser prüft, ob die Neuberechnung den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Erst mit seiner Zustimmung kann die entsprechende Beitragsanpassung erfolgen.
Muss meine Versicherung mir erklären, warum sie den Beitrag erhöht?
Ja.
Eine Beitragsanpassung wird nach § 203 Absatz 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung folgt. Der Versicherer muss dabei die maßgeblichen Gründe für die Anpassung mitteilen.
Der Bundesgerichtshof hat hierzu klargestellt, dass der Versicherer angeben muss, welche Rechnungsgrundlage die Beitragsanpassung ausgelöst hat.
Die konkrete Höhe der Abweichung muss er dagegen nicht nennen.
Fehlt die erforderliche Angabe, kann die Beitragserhöhung bis zu einer ordnungsgemäßen Nachholung unwirksam sein.
Mein PKV-Beitrag steigt – was kann ich jetzt tun?
Eine deutliche Beitragserhöhung ist ärgerlich. Trotzdem sollte sie kein Anlass sein, vorschnell die Versicherung zu wechseln oder Leistungen zu streichen.
Eine wichtige Möglichkeit ist zunächst der Tarifwechsel innerhalb der eigenen privaten Krankenversicherung nach § 204 VVG. Dabei bleiben die erworbenen Rechte und die Alterungsrückstellung erhalten.
Je nach persönlicher Situation können außerdem der vereinbarte Selbstbehalt und einzelne Leistungsbausteine überprüft werden.
Ein Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen sollte dagegen gerade nach längerer Versicherungsdauer sorgfältig abgewogen werden, weil die bereits gebildete Alterungsrückstellung nur eingeschränkt zum neuen Versicherer mitgenommen werden kann.
Sie haben eine Beitragsanpassung erhalten und wissen nicht, ob Ihr bestehender Tarif noch zu Ihnen passt? Bei Beratifee schauen wir uns gemeinsam an, welche Möglichkeiten Sie haben und welche davon für Ihre persönliche Situation sinnvoll sein können.
Eine Beitragserhöhung ist kein Grund für eine übereilte Entscheidung
Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung können auf den ersten Blick willkürlich wirken – vor allem dann, wenn der Beitrag nach mehreren stabilen Jahren plötzlich deutlich steigt.
Dahinter steckt jedoch ein gesetzlich geregeltes Verfahren. Entscheidend ist deshalb zunächst zu verstehen, warum der eigene Beitrag angepasst wurde und welche Möglichkeiten anschließend bestehen.
Nicht jede Beitragserhöhung bedeutet automatisch, dass der bestehende Tarif schlecht ist. Und nicht jede vermeintlich günstigere Alternative ist langfristig tatsächlich die bessere Lösung.
Wenn Sie eine Beitragsanpassung bekommen haben und sie nicht richtig einordnen können, unterstützen wir Sie bei Beratifee dabei, Ihren bestehenden Schutz und Ihre Möglichkeiten in Ruhe anzuschauen – bevor Sie eine Entscheidung treffen.
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