Pauschale Beihilfe? Pauschale Verbesserung?
In der Vergangenheit hat das Thema der pauschalen Beihilfe immer wieder für Aufregung gesorgt. Vor einigen Jahren war Hamburg das Pilotprojekt für dieses Modell. Nun wird erwogen, die pauschale Beihilfe auch in anderen Bundesländern einzuführen, darunter auch in Baden-Württemberg.
Die pauschale Beihilfe stellt einen Zuschuss dar, der Beamten gewährt wird, wenn sie in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben möchten. Obwohl die pauschale Beihilfe auf den ersten Blick fair und einfach erscheint, bringt sie für die betroffenen Beamten erhebliche Nachteile im Vergleich zum bisherigen System mit sich. Ein wesentlicher Nachteil ist dabei die zusätzliche finanzielle Belastung für die Steuerzahler.

Kostenexplosion für den Steuerzahler
Laut Stefan Reker, Geschäftsführer Kommunikation beim Verband der privaten Krankenversicherungen, rollt eine enorme Kostenwelle auf den Steuerzahler zu. Laut Prognosedaten des Stuttgarter Finanzministeriums erscheint die erste Prognose mit 13 Millionen Euro bis 2023 relativ harmlos. Betrachtet man allerdings einen längerfristigen Zeitraum, belaufen sich die voraussichtlichen Mehrkosten auf 76 Millionen Euro bis 2026. Aufgrund des begrenzten Etats werden hier vor allem Schulen, sowie Polizei und andere Schusswaffenträger unter den Einsparungen leiden müssen. In 2030 sollen die Ausgaben sogar bis auf 203 Millionen Euro anwachsen.
Ein Grund für diese Mehrkosten ergibt sich daraus, dass der Arbeitgeberanteil permanent gezahlt werden muss, während die Beihilfe nur nach dem sogenannten Sachleistungsprinzip gezahlt wird. Das bedeutet die Beihilfe zahlt nur dann, wenn auch explizite Arztrechnungen angefallen sind, jedoch nicht pauschal jeden Monat. Das wirkt sich vor allem bei Beamten im aktiven Dienst massiv auf die Ausgaben aus.
Hierbei kommt zum Tragen, dass der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung vom Bruttoeinkommen abhängig ist. So bedeuten gerade die höheren Besoldungsgruppen, Professoren oder Lehrkräfte, einen enormen Mehraufwand. Der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt derzeit bei über 900 €, während ein Beamter in der Beihilfe im Schnitt 211 € im Monat kostet.
Fehlende Altersrückstellungen in der GKV
Die private Krankenversicherung bietet nicht nur für die versicherten Personen einen Mehrwert, sondern auch langfristig für das komplette System. Ein Teil der Beiträge in der PKV wird dazu verwendet, sogenannte Altersrückstellungen zu bilden. Diese sollen dazu dienen, im Pensionsalter den steigenden Beiträgen entgegenzuwirken. In der Gesetzlichen werden diese nicht gebildet.
Verfassungswidrigkeit wird diskutiert
Um die juristischen Probleme der pauschalen Beihilfe abzuklären, beauftragte der PKV-Verband eine renommierte Anwaltskanzlei, die juristische Bedenken der pauschalen Beihilfe auszuarbeiten. Diese äußerte daraufhin „gravierende verfassungsrechtliche Bedenken“. Grund hierfür ist der geltende Rechtsspruch des Bundesverfassungsgerichts. Hierbei darf die Pflicht des Dienstherrn zur Fürsorge für die Beamten nicht auf Dritte delegiert werden, deren Leistungsumfang der Dienstherr nicht bestimmen kann. Ausschlaggebend bei dieser Entscheidung war die Tatsache, dass die Wahl zwischen PKV und GKV unwiderruflich geschehen muss. Das verstößt laut Gericht gegen die Vorsorgefreiheit. Absehbar seien deshalb auf lange Sicht Klagen und dementsprechend Mehrkosten für den Dienstherren..
Die Wurzel allen Übels
Zwar wird die pauschale Beihilfe grundsätzlich als Zugewinn für Beamte verkauft, war jedoch maßgeblich Wahlkampfwerbung einer rot-grünen Regierung. Vor allem auch Karl Lauterbach lobte 2017 die Idee und Umsetzung der pauschalen Beihilfe. Diese bringt für die betroffenen Beamten allerdings kaum Gewinne, sondern soll ein weiterer Schritt in der Umsetzung zur Bürgerversicherung sein. Da die Umsetzung einer Bürgerversicherung bislang gescheitert ist, versucht man es nun über einen neuen Weg. Ziel des ganzen Unterfangens ist es, dass sich insgesamt weniger Beamte privat krankenversichern.
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