Geschlechterkampf bei Sächsischer Polizei

Aktuell sorgt ein juristischer Fall in Sachsen für Furore. Einem jungen Anwärter wird nach seinem Coming Out arglose Täuschung vorgeworfen und es droht die Amtsenthebung.

Die Polizei ist bekannt für ihre peniblen Einstellungsverfahren und Gesundheitsprüfungen.
Einem jungen Polizeianwärter wird nun nach seinem Coming Out arglistige Täuschung bei der Einstellungsuntersuchung vorgeworfen.

Für ihn steht seine Beamtenstatus auf der Kippe.
Laut Sächsischem Oberverwaltungsgericht muss der junge Anwärter vorerst jedoch weiter beschäftigt werden, bis der Sachverhalt aufgeklärt wurde.

Ursprünglich bewarb sich der Beamtenanwärter als Frau für den Polizeidienst und absolvierte alle notwendigen Einstellungsvoraussetzungen mit Bravour.
Während der Ausbildung auf der Polizeihochschule äußerte Eher dann das erste Mal den Gedanken. Eine sogenannte Transition. Daraufhin wurden dann die ersten Vorwürfe seitens der Polizei laut und man warf ihm arglistige Täuschung bei der amtsärztlichen Untersuchung vor. Hauptargument war, dass bei der Einstellungsuntersuchung die Frage nach psychologischen Beratungen verneint wurde, so Anwalt Helmut Schwarz.


Ausbildungsverpflichtung für die Polizei

Auf Anfrage wollte das Innenministerium zu dieser Thematik keine Stellung beziehen, da es um das sensible Thema Persönlichkeitsrechte geht.
Das Ministerium proklamiert, dass bei der Polizei absolute Chancengleichheit herrscht. Sexuelle Orientierung oder Geschlecht sollen keine Rolle spielen.
Wer bei der amtsärztlichen Untersuchung wahrheitsgemäß Auskunft gäbe, habe keinerlei Benachteiligung zu befürchten. Aktuell liegt der Fall beim Verwaltungsgericht Chemnitz, wo eine umfangreiche Beweisaufnahme stattfindet. Solange es jedoch noch keine Einigung bzw. ein Ergebnis gibt, ist die Polizei zur Weiterführung des Ausbildungsverhältnisses verpflichtet.

Die finale Entscheidung in diesem Prozess steht allerdings noch aus.

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