Öffnungsklausel in der PKV: Faire Zugangsregelung für Beamte
Die Öffnungsklausel in der privaten Krankenversicherung (PKV) für Beamte ist eine Regelung, die Beamten und Beamtenanwärtern ermöglicht, auch bei gesundheitlichen Einschränkungen oder erhöhtem Risiko Zugang zu einer privaten Krankenversicherung zu erhalten. Ohne diese Klausel wäre es gerade für Personen mit Vorerkrankungen oder einem höheren Lebensalter oft schwer, eine PKV zu bezahlbaren Beiträgen zu finden. Diese spezielle Vereinbarung zwischen dem PKV-Verband und den öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern hat somit zum Ziel, eine faire und finanzierbare Krankenversicherungslösung für alle Beamte sicherzustellen.
weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Öffnungsaktion PKV

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