Beitragsanpassungen in der PKV – ein Blick hinter die Kulissen
Viele Beamtinnen und Beamte entscheiden sich für die private Krankenversicherung (PKV), weil sie stabile Leistungen und eine lebenslange Kalkulation erwarten. Dennoch kommt es regelmäßig zu Beitragsanpassungen. Das sorgt bei Versicherten oft für Verunsicherung – doch die Ursachen dafür sind nachvollziehbar und unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben.
Grundprinzip der Beitragskalkulation
In der PKV wird der Beitrag von Beginn an so kalkuliert, dass er theoretisch ein Leben lang stabil bleiben kann. Grundlage ist dabei das sogenannte Äquivalenzprinzip: Die erwarteten Leistungsausgaben müssen im Kollektiv gleichaltriger Versicherter durch die Beiträge vollständig gedeckt werden.
Damit dies gelingt, zahlen Versicherte in jungen Jahren mehr als sie tatsächlich an Leistungen beanspruchen. Das Überschüssige wird in einer Altersrückstellung angesammelt. Diese Rücklagen dienen dazu, die im Alter steigenden altersabhängigen Kosten für Versicherungsleistungen auszugleichen. Der Gedanke dahinter: Heute vorsorgen, damit die Beiträge später nicht explodieren.
Die Kalkulation basiert auf mehreren Rechnungsgrundlagen, die nach klaren Regularien festgelegt sind:
• Sterbewahrscheinlichkeiten (Lebenserwartung)
• Verzinsung (= Rechnungszins)
• Kündigungsverhalten / Stornogewinn
• Durchschnittliche altersabhängige Kosten für Versicherungsleistungen
Diese Werte können jedoch nicht in Stein gemeißelt werden – sie müssen regelmäßig überprüft und angepasst werden.

Warum steigen die Beiträge trotzdem?
Trotz aller Vorsorge und sorgfältiger Kalkulation gibt es Entwicklungen, die keine Versicherung im Voraus exakt vorhersagen kann.
1. Medizinischer Fortschritt
Die Medizin entwickelt sich rasant weiter. Neue Therapien ermöglichen bessere Heilungschancen oder Lebensqualität, sind aber oftmals extrem teuer. Ein Beispiel ist die Aimovig-Spritze gegen Migräne, die für Betroffene eine enorme Verbesserung bedeutet, jedoch mit hohen Kosten verbunden ist. Auch moderne Chemotherapien oder personalisierte Krebsmedikamente schlagen in den Ausgaben der Versicherer stark zu Buche.
2. Längere Lebenserwartung
Die Bevölkerung wird älter. Steigt die durchschnittliche Lebenserwartung schneller als ursprünglich berechnet, bedeutet das für die Versicherer: mehr Jahre, in denen Leistungen gezahlt werden müssen. Die Kalkulation muss sich an diese neuen Sterbewahrscheinlichkeiten anpassen.
3. Sinkende Verzinsung
Ein wesentlicher Baustein der Beitragskalkulation ist die Verzinsung, also der sogenannte Rechnungszins. Mit diesem werden die Altersrückstellungen angelegt und über Jahrzehnte verzinst. Sinkt das Zinsniveau, entstehen Lücken, die durch höhere Beiträge geschlossen werden müssen.
4. Kündigungsverhalten – der „Stornogewinn“
Auch das Verhalten der Versicherten selbst hat Einfluss. Kalkuliert wird mit einer bestimmten Quote an Kündigungen. Wenn weniger Versicherte kündigen als erwartet, bleiben die Rücklagen zwar stabiler, gleichzeitig entfallen aber eingeplante „Stornogewinne“. Diese treten auf, wenn Versicherte die PKV verlassen und ihre angesparten Rückstellungen nicht weiter belasten. Fällt dieser Effekt weg, wirkt sich das ebenfalls auf die Beiträge aus.
5. Allgemeine Kostenentwicklung
Hinzu kommt, dass die Inflation und steigende Preise im Gesundheitswesen immer nur jährlich neu bewertet werden können. Wenn Gehälter von Pflegekräften steigen, Krankenhausaufenthalte teurer werden oder die Preise für Medikamente und Hilfsmittel anziehen, schlagen diese Mehrkosten direkt auf die Leistungsausgaben durch.
Dabei geht es nicht nur um medizinische Leistungen selbst: Auch gestiegene Energiekosten, Lebensmittelpreise oder höhere Ausgaben für Wasser und Strom wirken sich aus. Schließlich werden Patientinnen und Patienten im Krankenhaus nicht nur medizinisch versorgt, sondern auch rundum – mit Unterkunft, Essen, Trinken und der gesamten Infrastruktur eines Klinikbetriebs. Diese Kosten fließen ebenfalls in die Gesamtkalkulation der Versicherer ein.
Strenge Regularien und Kontrolle
Beitragserhöhungen in der PKV erfolgen nicht willkürlich. Versicherungsunternehmen unterliegen klaren gesetzlichen Vorgaben (Versicherungsvertragsgesetz, Versicherungsaufsichtsgesetz, Kalkulationsverordnung). Eine Anpassung ist nur möglich, wenn festgelegte Abweichungen überschritten werden, etwa bei den Leistungsausgaben oder den Sterbewahrscheinlichkeiten.
Zudem muss jede Beitragsanpassung von unabhängigen Treuhändern geprüft und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt werden. Versicherte können sich also darauf verlassen, dass Anpassungen ausschließlich auf nachvollziehbaren und überprüften Gründen basieren.

Zusammenfassend bedeutet das: Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung sind das Ergebnis komplexer Berechnungen und gesetzlicher Vorgaben. Sie spiegeln Entwicklungen wider, die niemand exakt voraussagen kann: längere Lebenszeit, neue Medikamente, medizinische Innovationen, wirtschaftliche Veränderungen und das Verhalten der Versicherten selbst.
Für Beamtinnen und Beamte, die auf die PKV setzen, gilt deshalb: Beitragserhöhungen sind nicht Ausdruck von Willkür, sondern ein notwendiger Schritt, um die langfristige Leistungsfähigkeit der privaten Krankenversicherung zu sichern.
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