Beihilfe in der Elternzeit: Regelungen und Unterschiede für Beamte in den Bundesländern
Beamte in Deutschland haben in der Regel Anspruch auf eine sogenannte Beihilfe zur Deckung von Krankheits- und Pflegekosten. Diese Regelung gilt auch während der Elternzeit, einer Phase, in der der Beamte vorübergehend keine Dienstbezüge erhält und stattdessen Elterngeld bezieht. Die Beihilfe deckt einen Teil der Kosten, die sonst durch private Krankenversicherungen abgedeckt werden müssen. Im Gegensatz zu Angestellten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, müssen sich Beamte in der Regel privat versichern, da die Beihilfe nur eine Teilabsicherung bietet.

Da die Elternzeit in der Regel mit einem reduzierten Einkommen (Elterngeld) einhergeht, spielen die Beihilfeleistungen eine wichtige Rolle, um die finanziellen Belastungen während dieser Zeit abzumildern.
Regelungen zur Beihilfe während der Elternzeit
Während der Elternzeit bleibt der Beihilfeanspruch grundsätzlich bestehen, allerdings gibt es verschiedene Regelungen zur Höhe und Berechnung der Beihilfe je nach Bundesland und Art der Beihilfeverordnung. Beamte erhalten also weiterhin Beihilfe, auch wenn sie während der Elternzeit kein Einkommen aus ihrem Beamtenverhältnis beziehen. Dies ist jedoch von folgenden Faktoren abhängig:
- Familienstand und Anzahl der Kinder: Beamte mit mehreren Kindern haben je nach Bundesland oft Anspruch auf einen höheren Beihilfebemessungssatz, der auch während der Elternzeit greift.
- Art der Krankenversicherung: Während der Elternzeit besteht für den Beamten kein Anspruch auf Arbeitgeberzuschüsse zur Krankenversicherung. Die Beihilfe deckt also weiterhin nur den beihilfefähigen Anteil, und Beamte müssen für den Rest entweder privat versichert bleiben oder ihre private Krankenversicherung reduzieren, was oft mit weniger Leistungsumfang einhergeht.
Unterschiede in den Beihilferegelungen der Bundesländer
Die Regelungen zur Beihilfe für Beamte sind nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern werden von den Ländern festgelegt. Im Folgenden einige der wesentlichen Unterschiede:
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Beihilfesätze: Die Höhe des Beihilfebemessungssatzes unterscheidet sich zwischen den Bundesländern. Beispielsweise liegt der Bemessungssatz in vielen Bundesländern bei 50% für den Beamten selbst und kann je nach Anzahl der Kinder oder Familienstand auf 70% steigen. In anderen Bundesländern liegt er bei 70% oder gar 80% für kinderreiche Beamte.
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Sonderregelungen in der Elternzeit: Einige Bundesländer wie Bayern oder Baden-Württemberg bieten während der Elternzeit höhere Beihilfesätze an, um den Einkommensausfall teilweise zu kompensieren. Andere Bundesländer, etwa Sachsen und Nordrhein-Westfalen, bieten hingegen keine Anpassungen in der Elternzeit, wodurch Beamte in diesen Ländern oft eine höhere Belastung haben.
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Beihilfe für Ehepartner und Kinder: In manchen Bundesländern wie Bayern oder Hessen sind Ehepartner und Kinder des Beamten ebenfalls in den Beihilferegelungen berücksichtigt, sodass sie eine anteilige Erstattung der Krankheitskosten erhalten. In anderen Ländern wie Brandenburg oder Sachsen-Anhalt gibt es jedoch unterschiedliche Regeln, sodass der Beihilfeanspruch der Familienmitglieder weniger großzügig geregelt ist.
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Zusätzliche Unterstützungsangebote: In einigen Bundesländern gibt es Zusatzangebote zur Beihilfe wie Zuschüsse für Familien mit niedrigem Einkommen oder Sonderregelungen für Beamte in Teilzeit, die für Beamte in Elternzeit ebenfalls gelten können.
Besondere Regelungen und Tipps für Beamte in Elternzeit
Die Anpassung der privaten Krankenversicherung kann in der Elternzeit finanziell entlastend wirken. Einige private Versicherungen bieten Tarifumstellungen oder Beitragsreduktionen während der Elternzeit an. Beamte sollten sich vor Beginn der Elternzeit informieren und prüfen, ob eine Anpassung des Versicherungsumfangs sinnvoll ist.
Eine weitere Möglichkeit ist die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung in der Elternzeit, insbesondere wenn der Ehepartner gesetzlich versichert ist. Diese Entscheidung hängt allerdings stark von der individuellen Lebenssituation ab und sollte sorgfältig geprüft werden, da die Rückkehr in die private Versicherung nach der Elternzeit eventuell kompliziert werden könnte.
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